Kindesmutter immer unfreundlich zu mir?

Hallo ich pflege einen geregelten Umgang zu meinem Kind (3) und die Mutter war seit 2006 nicht einmal single, sie ist ständig von A. nach B gesprungen, bekam von einem Mann ein Kind und wir sind dann später nachdem ihr Kind 2 war zusammengekommen. Sie zog mit mir in ein neues Ortsteil, da ihre Familie dort lebt, dort haben wir unser gemeinsames Kind bekommen und nachdem das Kind 6 Monate alt war haben wir uns getrennt da sie ständig paranoid war und streitsüchtig, wobei dann ihre Familie ihr empfohlen hatte sich professionelle Hilfe zu suchen. Hat sie gemacht nur ist sie zum Termin (Psychiater) nicht erschienen. Sie hat sich gleich während wir noch zusammen in einer Wohnung gelebt haben den nächsten Typen geangelt. Diesmal ist sie mit ihm 1 Jahr später zu einem neuen Ort umgezogen, da er dort einen Job gefunden hatte. Innerhalb diesem einem Jahr hatte ich mein Kind seit ihrem 6. Lebensmonat 15 Tage im Monat bei mir und seit dem sie in dem anderen Ort mit ihrem neuen Partner lebt, habe ich beim Jugendamt darum gekämpft dass ich sie weiterhin so oft sehe. Sie hat jetzt es so entschieden dass ich sie weniger sehe, jedes zweite Wochenende ohne Zwischenkontakt (Telefon etc ). Sie passt auf das Kind nicht auf, es ist seit 4 Monaten ständig erkältet, die Mutter meint es wäre normal bei dem Wetter. ich mache mein kind ständig gesund und bekomme es krank wieder. Ich darf nichts sagen muss leise sein wie eine Katze wenn ich mir etwas nicht gefallen lasse droht sie mir dass ich das kind erstmal gar nicht sehe. Sie glaubt ich würde sie stalken weil ich mit meinem Kind Camen möchte, sie hat Wahnvorstellungen. Sie blockiert mich jedesmal auf WhatsApp wenn ich nicht möchte dass sie ständig so mit mir spricht. Das ist ist Mal mit 2 Jahren vom Sofa während des hüpfens gefallen und auf eine Holztischkante mit dem Kopf hinter dem Ohr gefallen, die Mutter meinte die kleine hätte übertrieben stark geheult, ich habe ihr empfohlen ins Krankenhaus zu gehen um zu schauen ob es innere Verletzungen gibt. Sie hat mich angemault ich solle nicht übertreiben, jedoch sah man hinter dem Ohr dass ein kleiner Schnitt dort war durch den Unfall und es dann blau wurde. Einige Monate zuvor hat das Kind mit einem Schlüssel bei ihr in der Steckdose gespielt , hat einen Stromschlag bekommen, ist sie zum Krankenhaus gegangen. Ihre leibliche Tochter (7) die ich 4 Jahre mit aufgezogen habe, hat mich immer Papa genannt, jedoch hat die Mutter es ihr seitdem sie ihren neuen Partner hat verboten mich so zu nennen, sie durfte den neuen Partner Papa nennen was sie auch tut. Doch wenn das Kind mal auch bei mir zu Besuch ist nennt sie mich in Abwesenheit ihrer Mutter weiterhin Papa da sie nicht weiß wie sie damit umgehen soll. Sprich die Mutter hat in meinem Augen ein paranoiden Dachschaden, ich möchte das alleinige Sorgerecht beantragen und möchte eure erste Einschätzung haben zu der Geschichte.

Umgangsrecht, Sorgerecht, Familiengericht, Kindesentzug, Sorgerechtsstreit
Kann man die Zuständigkeit des Jugendamt einfach ändern lassen?

Seit einiger Zeit wohnt mein Kind 9Jahre bei mir (Vater). Leider obliegt die Zuständigkeit weiterhin bei einem 80km entfernten Jugendamt. Was für mich schon die ganze Zeit keinen Sinn macht, dass Kind lebt jetzt hier. Und aufgrund, dass dort die Verwandtschaft der Mutter arbeitet, finde 8ch es nicht neutral. Hatte damals über 10 Verfahren vor Gericht starten müssen, bis ich dann vorm OLG das erste Gutachten bekam. Trotz der Aussagen vom Jugendamt das bei der Mutter alles ok sei, war man nach dem Gutachten laut Richterin bei einer schwerwiegenden kindeswohlgefährdung. Der Umgang mit der Mutter finden zwar mittlerweile wieder statt, aber mein Kind berichtet immer wieder von unschönen Dingen. Beim Jugendamt wird der Glaube aber der Mutter geschenkt und gesagt das Kind hätte eine große Fantasie. Zwar sehen tagesgruppe auch eine Gefährdung bei der Mutter, aber Jugendamt bestreitet dies auch denen gegenüber. Auch vom schulpsychologen sowie der kinderpsychologin bekam ich den Rat das die umgänge mit der Mutter drastisch reduziert werden müssten, da diese dass Kind schwer belasten. Das wurde zwar dem Jugendamt mitgeteilt. Aber Jugendamt sieht es einfach anders und würde den Umgang lieber weiter Ausbauen.

Über Jahre hatte dass Kind auch immer wieder berichtet und wurde von dem Jugendamt als Fantasien von dem Kind dargestellt. Das Gutachten zeigte da ja auch hier was anderes. Nur was es ein riesenkampf eins zu bekommen, wenn Jugendamt immer nur sagte der Vater lügt und da wäre nichts.

Bei einem fördergutachten wurde kein förderbedarf gesehen. Die Mutter war aber auch dort ein Dorn im Auge. Es wurde geraten ich sollte ein anderes Jugendamt beantragen, dass wäre möglich. Naja Jugendamt will das ja nicht einfach hergeben...

Bezüglich der umgänge besteht das Jugendamt weiter auf einen Ausbau. Sonst können sie auch dafür Sorge tragen, dass das Kind in heim käme. Wobei ich diese Drohung als wage sehe.

Der Weg übers Gericht sehe ich aus Erfahrung für chancenlos an. Weil das Gericht befragt ja doch nur das Jugendamt. Und Gericht hält sich daran was diese sagen. Kannte auch damals die Berichte aus Kindergärten, Ärzten usw... welche erschreckend waren. Leider wurde mir nirgends was ausgestellt. Da hieß es vom Kindergarten und Kinderarzt, dass dürfen sie nicht, dazu muss das Gericht dies anfordern. Naja vom Jugendamt wurde gesagt sie haben da Rücksprache gehalten da wäre nichts. Ich sage es einfach wie es ist, und es ist auch nicht ok wie die Lügen. Erst beim Gutachten wurden dann ja endlich die wahren Aussagen von Kindergarten usw. Aufgenommen. Die sehr erschreckend waren.

Daher bei einem Verfahren mit diesem Amt würde das Jugendamt einfach sagen, sie haben Rücksprache gehalten und daher sehen sie keine umgangsreduktion als nötig. Und das Gericht glaubt ja denen...

Was soll ich den tun, ist ja toll das ich das zur Zeit von mehreren Parteien empfohlen bekomme. Aber solange das Jugendamt trotzdem die Probleme abstreitet komme ich nicht weiter...

Umgangsrecht, Familie, Recht, Familienrecht, Familiengericht, Jugendamt, Kinder und Erziehung, Umgang
Verfahrenskostenhilfe auch für Antragsgegner (Umgangsverfahren Familiengericht)?

Hallo!

Folgender Fall liegt vor:

Kindesmutter verklagt Kindsvater auf Umgang mit gemeinsamen Sohn (3), möchte ihn also gerichtlich dazu zwingen, weil er sich seit Kurzem freiwillig nicht mehr um sein Kind kümmern will.

Seine Gründe (nur noch Stress zwischen den Eltern, dies ginge wohl zu Lasten des Kindes bla bla bla, der Vater möchte das Kind zum "Schutz" dort heraushalten, er möchte zudem aufgrund psychischer Probleme absolut keinen Kontakt mehr zur Mutter, etc.) sind natürlich alle nur vorgeschoben, das ist der Mutter klar. Aus Sicht der Mutter hat der Vater einfach schlicht "keinen Bock" mehr aufs Kind, obwohl er sich vorher jahrelang drum gekümmert hat. Er möchte sich also seiner Verantwortung entziehen.

Das möchte die Kindesmutter natürlich nicht einfach so stehen lassen, daher die Klage auf Umgang.

Die Kindesmutter hat inzwischen auch erfolgreich Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen und der 1. Anhörungstermin beim Familiengericht steht nun bevor. Die Kindesmutter hat mittlerweile erfahren, dass auch der Kindsvater Verfahrenskostenhilfe beantragt hat, kurz nachdem er den Anhörungstermin erhalten hat.

Meine Frage hierzu:

Kann auch der Vater tatsächlich hier Verfahrenskostenhilfe beantragen bzw. sogar bewilligt bekommen, obwohl er der AntragsGEGNER ist und er mit seinem Verhalten, sein Kind nicht mehr sehen zu wollen, das Verfahren erst ins Rollen gebracht hat?!

Das kann doch irgendwo nicht sein, oder?!

Kennt sich da jemand von Euch aus?

LG

Umgangsrecht, Familie, Recht, Familienrecht, Familiengericht, Jugendamt, Kinder und Erziehung, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe
Erbausschlagung,wieso will das Gericht jetzt dokumente?

Hallo,

Folgendes die andere Oma also die Mutter vom Vater meines Kindes ist gestorben, habe ein Brief aus meiner Stadt vom Amtsgericht bekommen gehabt. Hatte einen Termin ausgemacht für die erbausschlagung für mein Kind, hatte dort auch unterschrieben jetzt kommt der Brüller, nur weil mein Kind in einer anderen Stadt wohnt, muss dort das familiengericht die ausschlagung genehmigen. Habe gestern ein Brief von dem familiengericht aus der Stadt wo mein Kind wohnt bekommen, dort drin steht "für die Sorgeberechtige das unten genannte Kind wird zur Prüfung gestellt das die verstorbene.....( durch Überschuldung) geprüft werden muss, dazu reichen Sie bitte entsprechend Belege (z. B Gläubigeranfragen, Bankmitteilungen etc) zur Glaubhaftmachung in Kopie ein".

Hier ist die Frist von 4 Wochen angesetzt.

Weder mein Kind noch ich haben Kontakt zum Vater oder zu der Verwandtschaft seiner, wie also soll ich das machen? Ich kann das schlecht herzaubern. Die ganze Sache macht mich wahnsinnig. Nur weil alle anderen aus der Vaters Seite die Erbschaft ausgeschlagen hat ist jetzt mein Kind der letzte daumenzieher und mein Kind ist nichtmal 10 Jahre. Ich möchte nicht das ein Kind darunter leidet das kaum bis garnicht seine andere Oma kennengelernt hat!

Wie oder was soll ich da jetzt tun? Kann man da was gegen machen?

Familie, Recht, Erbschaft, Dokumente, Familiengericht, Kinder und Erziehung
Kindeswohlgefährdung- wie kann man im folgenden Fall sowas nachweisen?

Nehmen wir an, die Mutter schlägt die Kinder regelmäßig, brüllt sie ständig an und beleidigt diese ständig vulgär bei jedem "Fehlverhalten", sie ist generell aggressiv und impulsiv. Die Kinder sind aber zu jung ( 2 und 3 Jahre) um auszusagen und sprechen noch kein Deutsch, sondern eine Fremdsprache. Wie kann der Vater dem Jugendamt, der Polizei und dem Familiengericht diesen Sachverhalt nachweisen?

Reicht das vorliegende Material aus? Oder sind diese Aufnahme und "Beweise" nicht verwertbar?

  • Videoaufnahmen vom Kind wie es in einer Fremdsprache mehrmals erzählt und genau schildert, wie und womit es von der Mutter geschlagen wurde
  • Videoaufnahme vom blauen Fleck der durch die Schläge entstanden ist ...
  • Tonaufnahme der Mutter (ohne Genehmigung) wo sie zugibt das Kind geschlagen zu haben und dem Kind in dieser Tonaufnahme weitere Schläge androht wenn
  • Zeugenaussage der Großeltern, die 2 Mal gesehen haben wie das Kind (3 Jahre alt) geschlagen wurde. Die Großeltern und der Ehemann sprachen mit der Mutter darüber, sie lehnt jedes Einmischen "in den eigenen Angelegenheiten" ab
  • Zeugenaussage eines guten Freundes, der bestätigen kann dass die Mutter die Kinder ständig anbrüllt und sehr rau mit ihnen umgeht. Er auch auch einen Wutanfall der Mutter bezeugen, den am Telefon gehört hat.

Mehr ist leider nicht vorhanden! Ich habe von vielen gehört, dass sich Behörden für solche Aufnahme nicht interessieren. Man macht sich sogar strafbar. Zudem dürfen diese Aufnahme nicht alt sein. Der Vater sammelt seit dem die Mutter jegliche Gespräche abgelehnt hat seit ca. 2 Monaten belastendes Material

Vater möchte sich trennen und das alleinige Sorgerecht beantragen!

Er hat zeitnah einen Termin bei einer Familienanwältin

mit dem vorhandenen Material kann man arbeiten 86%
das Material ist nicht verwertbar 14%
Polizei, Sorgerecht, Recht, Scheidung, Copyright, Familiengericht, Jugendamt, Kinder und Erziehung
Angst vor Familiengericht Verhandlung?

Hallo (es wird lang)

ich habe am Mittwoch eine Gerichtsverhandlung mit dem Papa meiner Tochter. Es geht ums Sorgerecht/Umgangsrecht. Ich habe den Antrag gestellt, da er Drogenabhängig ist (Täglicher Cannabiskonsum in großen Mengen), mir damit droht unsere Tochter zu entziehen ohne mir zu sagen wo sie sich befinden und nutzt sie als Erpressung bei jeder Meinungsverschiedenheit.

Die Umgänge von ihm fanden nicht bei ihm statt, sondern bei seiner Mutter, da er morgens nicht aus dem Bett kommt und war die Mutter morgens doch mal arbeiten schrieb er mir morgens, dass ich sie sofort holen soll da er Bauchkrämpfe hat, ihm schlecht ist und er sich kaum bewegen kann (Das kam mehrmals vor). Ich frage mich da auch, was wäre wenn ich mal nicht erreichbar bin und der da regungslos mit Schmerzen daliegt.

Er nahm sie bis jetzt nur wenn er Zeit hatte, oder ich mal nicht seiner Meinung war..Sonst geht's ihm halt schlecht, er muss irgendeiner Arbeit nachgehen (Ist Arbeitslos) und so Sachen halt. Es lagen zwischen den Umgängen oft 2 Monate und ich bin ständig hinterhergerannt. Was auch die Unterschriften angeht...da ist er nur schnell, wenn ich ihm schon eine Briefmarke mit reinwerfe und einen Umschlag, damit er nur noch über die Straße muss.

Er hat große psychische Probleme, da sein Vater auch früh gestorben ist und seine Mutter mit ihm damals vor dem Jugendamt ins Ausland weggelaufen ist. Sie war vor 4 Jahren auch in einer Psychiatrie, wegen einem versuchten Suizidversuchs, für den er sich die Schuld gibt. Er hat mir mal gesagt, dass er oft nachdenkt vom Balkon zu springen es aber unserer Tochter wegen nicht tut.

Er hat sich weder beim Jugendamt, noch beim Verfahrensbeistand gemeldet. Nur über seinen Anwalt geantwortet, dass er keinen Grund für das Verfahren sieht.

Ich sitze seit Tagen mit Panik hier, da ich vor ihm auch sagen muss, dass er kifft und mir macht das alles Bauchschmerzen. Ich möchte die Beiden ja nicht trennen oder mache es aus Trotz. Ich habe nur Angst um unsere Tochter..was ist wenn er nicht Reaktionsfähig ist und was passiert oder er sie wirklich mal entführt? Meint ihr ich kann dort wenigstens einen Entzug für ihn erreichen? Ich habe schon Bauchschmerzen, wenn ich nur daran denke, dass die ganzen Sachen die Richterin kalt lassen könnten.

Familie, Angst, Anwalt, Familienrecht, Gericht, Familiengericht, Jugendamt, Justiz, Richter, Verhandlung
Mutter des Kindes will mir meine Rechte wegnehmen indem sie vor Gericht lügen möchte geht das so einfach?

Guten Tag allerseits,

ich habe ein dickes dickes Problem was mir nichtmehr aus dem Kopf geht . Es geht darum Dass meine Exfreundin mir mein Kind beziehungsweise alle Rechte mir entziehen will ich war mein guter Vater ich hab mich im Moment gesorgt und gekümmert ich habe mit meinem Sohn noch nie etwas schlechtes getan und am liebsten würde ich alle meine Rechte so beibehalten wie es aktuell ist 50:50 .

Alles hat so angefangen wir hatten beide Corona und waren in Quarantäne mit unserem Kind zusammen und es war eine sehr schwierige Zeit es war schwierig für uns um unseren Sohn zu kümmern . Jedoch habe ich alles gemacht den Hausputz mich um das Kind gekümmert die Mutter war meist Zeit k.o. im Bett mir ging’s auch nicht besser trotzdem habe ich mich zusammen gerissen Und mich meistens um alles gekümmert jetzt kommt die eigentliche Geschichte wir haben uns gestritten sie hat mir eine Fernbedienung an den Kopf geschmissen und ich hab ihr den Fernbedienung zurück geschmissen jedoch leicht und hab sie am Fuß getroffen ich wollte sie auch gar nicht treffen denn ich habe halt auch nicht auf den Kopf gezielt oder so. Die Mutter wollte sich deswegen mit mir trennen sie hat es aber schon lange vorher geplant gehabt sie hat mich auch immer heimlich aufgenommen wenn ich mal sauer war um einfach nur als Beweismittel den Leuten zu zeigen beziehungsweise dachte sie sie könnte vor Gericht das als Beweismittel nutzen um mich schlecht zu reden und um mir das Kind wegzunehmen. Als sie mich wieder am aufnehmen Und schon die Verwandtschaft vor die Tür geöffnet damit sie abgeholt werden kann um sich von mir zu trennen weil ich sehr frustriert und hab ihr Handy aus dem Fenster geworfen natürlich habe ich darauf geachtet dass ich niemanden damit treffe ich hab’s einfach nur auf dem Asphalt geworfen und daraufhin hat die Verwandtschaft die vor der Tür gewartet hat eigentlich durfte sie ja auch nicht aus der Quarantäne raus Doch sie hatte die Verwandtschaft diese abholen wollte auch schon vorher mitgeteilt dass man die Polizei rufen soll wenn ich sie nicht gehen lassen .. oh dann kam die Polizei hat eine Anzeige wegen Sachbeschädigung und häuslicher Gewalt aufgenommen und sie hat halt auch viele Sachen dazu erfunden dass ich sie gehauen haben soll und solche Geschichten was aber nicht stimmt meine größte Sorge bei der Geschichte ist sie hat mir auch schon angekündigt mir mein Kind wegzunehmen jegliche Rechte mir wegnehmen zu wollen und ich habe einfach nur Angst dass das wirklich so kommt dass ihre Lügen Vor Gericht ihr Geglaub werden sie tut so als hätte sie mich in der Vergangenheit nicht angespuckt mitten ins Gesicht mich nicht hochgradig beleidigt mich nicht mit irgendwelchen Gegenständen geworfen mit Wäschekorb an den Kopf geworfen zum Beispiel da ich auch nur 1200 € monatlich verdiene und 500 € Allein schon ein Miete zahle weiß ich nicht wie ich den Anwalt zahlen soll ich habe wirklich sehr große Angst mein Kind zu verlieren beziehungsweise die Rechte Könnte mir helfen?

Kinder, Familie, Sorgerecht, Recht, Familienrecht, Familiengericht, Jugendamt, Kinder und Erziehung, Vaterschaft
Gründe für den Entzug des Sorgerechts?

Was sind Gründe, die dafür sprechen, einem Elternteil (im Falle getrennt lebender Eltern) gerichtlich das Sorgerecht zu entziehen?

Beim Jugendamt hört man nur, dass eine akute Kindeswohlgefährdung vorliegen muss, aber was genau verstehen die denn darunter? Klar sind natürlich Missbrauchssituationen oder Abhängigkeiten und psychische Krankheiten. Was ist aber bspw., wenn ein Elternteil keinen eigenen Wohnsitz hat und für den anderen Elternteil nicht erreichbar ist und auch gar kein Umgang stattfindet?

Unter Juristen heißt es bspw. auch, dass eine komplett gestörte Kommunikation zwischen beiden Elternteilen zum alleinigen Sorgerecht eines Elternteiles führen kann. Es ist in manchen Fällen ja tatsächlich unmöglich, gemeinsame Entscheidungen zu treffen, da es auch Elternteile gibt, die den Kontakt zum anderen Elternteil komplett verweigern und auf nichts reagieren. Wäre dies bereits ein triftiger Grund oder reicht das allein nicht aus? Der hauptsächlich betreuende Elternteil wird so schließlich an einigen maßgeblichen Stellen handlungsfähig (Kontoeröffnungen, Untersuchungen, Betreuungsvertragsabschlüsse, Schulanmeldungen, ...).

Kennt sich da jemand aus und hat Erfahrung? Wie sind mögliche Alternativlösungen, die beim Gericht beschlossen werden?

Die Frage scheint bisher falsch verstanden worden zu sein, denn es liegt keine Verwechslung zwischen Umgangs- und Sorgerecht vor, ich interessiere mich ausschließlich für Gründe zur Übertragung der elterlichen Sorge auf einen einzelnen Elternteil. Der Umgang bliebe ja von jeder derartigen Entscheidung unangetastet - es geht nur um die alleinige Handlungsfähigkeit bei bürokratischen Angelegenheiten.

Familie, Sorgerecht, Recht, Familiengericht, Jugendamt, Kinder und Erziehung, Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung, Sorgerechtsstreit, Sorgerechtsentzug
Zustellung vom Gericht alte Anschrift?

Ich und meine Ehefrau die aus den Ausland kam durch ein Visum und dadurch den Aufenthaltstitel erhielt. Nach 6 Monaten haben wir uns Getrennt und sie ging ins Ausland zurück. Ich meldete sie von der Gemeinsamen Wohnung ab in Deutschland. Ich reichte dann im Ausland die Scheidung und gab somit die Anschrift im Ausland an die bei ihren Eltern war. Nach 3 Monate kam sie zurück nach Deutschland. Sie hat einen Anwalt geholt es ging um ein Strafverfahren gegen sie. Mein Anwalt hat ihren Anwalt um eine Anschrift gebittet und sie Aufmerksam gemacht auf das Scheidungsverfahren im Ausland sie gab keine neue Anschrift an. Im Strafverfahren gegen sie sagte sie wolle zurück in den Kosovo. Monate später hatte ja keine Adresse bekommen wurde ihr die Scheidung im Ausland zugestellt ihr Bruder hat es angenommen. Dann hat sie aber einen deutschen Anwalt beauftragt die Scheidung in Deutschland zuführen. Obwohl es im Ausland anhängig ist. Sie hat mehrmals den Wohnort geändert ich kann sie ja nicht verfolgen wo sie wohnt gar kein Kontakt vorhanden. Könnte die Zustellung jetzt Rechtskräftig werden ich hatte ja nur die Alte Adresse und sie hat bewusst keine Anschrit genannt. Und kann ich das Familiengericht in Deutschland darauf hinweißen das die Scheidung im Ausland anhängig ist und auch Original Dokumente wie die Heiratsurkunde. Und das diese Anwaltskanzlei vor hat trotz wissen ein zweites Verfahren zu beantragen könnte man es verhindern?

Ausland, Recht, Anwalt, Scheidung, Ehe, Familiengericht
Hilfe vom Jugendamt ablehnen ohne Konsequenzen?

hallo.

ich bräuchte dringend hilfe. und zwar habe ich einen dreijährigen Sohn, und teile mir mit meinem ex (leider) das gemeinsame sorgerecht. von meinem ex habe ich mich vor kurzem nach 12jähriger Beziehung getrennt. ich hatte direkt nach der trennung, also ein paar tage später, den nächsten partner, ist bei mir eigentlich normal, weil ich kein typ dafür bin, alleine zu sein.

mein ex kam darauf natürlich gar nicht klar und hat mich dann eine zeit lang gestalkt. hab ihn deswegen auch angezeigt, ergebnis davon ist noch offen.

die sache ist jetzt, dass ich mittlerweile schon zwei mal beim jugendamt wegen Vernachlässigung und Misshandlung meines Sohnes und anderen dingen gemeldet worden bin. das erste mal anonym vor ein paar monaten und das zweite und letzte mal vor kurzem von meinem ex, der das natürlich nur aus rache gemacht haben wird, wegen der anzeige, auch wenn er natürlich meint, er macht das nur zum schutz unseres sohnes. wers glaubt...

das problem ist, dass die vorwürfe aus den meldungen leider stimmen, was mir auch leid tut. mein ex könnte die teilweise sogar beweisen, das ist das große problem. ich war halt oft überfordert mit meinem sohn. ich habe jetzt bald ein gespräch beim jugendamt und habe halt die sorge, dass die mir irgendeine hilfe aufzwingen wollen, die ich aber nicht annehmen möchte. ich habe meinen neuen partner, der mich unterstützt, das reicht mir. der wird auch beim gespräch dabei sein und mich unterstützen.

die frage an euch ist jetzt: was kann im schlimmsten fall passieren, wenn ich die hilfe vom jugendamt ablehne? Ich habe mal gehört, dass dann das familiengericht informiert wird und diese könnten mir sogar im schlimmsten fall den Kleinen noch im nachhinein wegnehmen. Stimmt das?

und bringt es mir irgendwas, wenn ich bzw. mein partner und ich beim gespräch gegen meinen ex reden, vor allem wegen dem Stalking? Würde ihn das in ein schlechtes Licht rücken, so dass mir das letztendlich helfen würde? und er ist auch nicht immer gut mit dem Kleinen umgegangen. bringt es was, wenn ich das auch dem jugendamt sage?

was wäre jetzt wohl die beste strategie, um einer hilfe vom jugendamt aus dem weg zu gehen?

bitte um hilfe
Juliane

Sorgerecht, Ex-Freund, Familiengericht, Inobhutnahme, Jugendamt, Kindeswohlgefährdung, Liebe und Beziehung, misshandlung, Stalking, Vernachlässigung
Kinder Inobhutnahme, kann ich jetzt noch irgendwas dagegen tun?

Hallo

Meine Kinder sind jetzt in Obhut des Jugendamts genommen worden und haben jetzt einen Vormund. Ich habe aber noch das Sorgerecht. Aufgundlage eines Gerichtsurteil meine Expatners vor 7 Jahren, er aber vor 2 Jahren bei einem Sorgerechtstreit das Besuchsrecht auch durchs Jugendamt bekommen hatt. Soll jetzt auf Aussage der Oma väterlicherseits eine Kindeswohlgefährtung sein. Das Jugendamt hatte in vorherigen begutachten und Betreuung keine Kindeswohlgefährtung gesehen. Weder seitens des Vaters noch im Haushalt der Mutter. Die Oma behauptete einfach viele Sachen die das Jugendamt aber nicht bestätigen konnte. Laut dem damaligen Schreiben des Jugendamts lege keine Kindeswohlgefährdung vor, auch nicht wenn der Vater zu Besuch bei der Kindesmutter ist.

Nach der Verhandlung beim Familiengericht stimmte das Jugendamt auf einmal den Aussagen der Oma zu, und das obwohl weder die Kinder ( die große würde zwar vom Gerichtsbeistand vertreten) ( aber selber nicht nochmal angehört) noch die Eltern vor Gericht angehört wurden sind. Es lag auch kein Schreiben vor, dass die Anwälte die Eltern vertreten dürfen. Laut dem Gerichtsbeschluss soll wohl jetzt erstmal ein Gutachten gemacht werden ob ich überhaupt Erziehungsfähig wäre.

Es sind auch viele Nachrichten zur Anwältin der Oma gegangen vom Vater der Kinder die aus Zorn und Wut bei einem Streit entstanden sind.

Es gab auch ein Vorfall wo er eigentlich nicht alleine mit den Kindern war. Es aber so dargestellt wird. ( Er darf nicht alleine mit den Kindern laut Gericht sein).

Ich hatte zu der Zeit nachweislich noch einen separaten Termin den ich wahrnehmen musste.

Es gibt auch ein Schreiben seiten des Jugendamts was positiv für mich ausfällt, da ich 1 Jahr lang eine Familienhilfe hatte.

Ich bitte um eure Mithilfe da ich nicht mehr weiter weiß.

Bitte nur Leute antworten die sich damit auch auskennen.

Familie, Recht, Familiengericht, Jugendamt, Kinder und Erziehung
Chancen vor dem Familiengericht? Unterschrift zurückziehen?

Um die ganze Angelegenheit etwas klarer darzustellen hole ich mal etwas weiter aus.
Es tut mir leid, dass das so viel zu lesen ist, aber ich finde es doch alles relevant. Und ein Dankeschön an alle, die sich die ganze lange Geschichte durchlesen.

Es ist folgendes passiert; im November 2016 ist mein Sohn zur Welt gekommen. Nach drei Monaten hatte mich der Kindsvater verlassen, und so zog ich mit Kind zu einem guten Freund von mir. Etwa eine Woche nachdem ich also umgezogen war, bekam ich einen Anruf vom Jugendamt - dieses hatte wohl einen "Notfall" gemeldet bekommen. Die Mutter des Kindsvaters hatte dort angerufen und behauptet, ich würde unserem Sohn Gewalt antun, und ihn loswerden wollen. Dass das Jugendamt dem nachgeht finde ich natürlich vollkommen in Ordnung und auch wichtig. Es ist dann so gelaufen, dass es Besuchstermine gab, und immer alles gepasst hat. Mein Sohn war super entwickelt, war nicht abgemagert, hatte keine Verletzungen oder sonstiges. Er schrie nur recht viel, da er 24/7 herum getragen werden wollte, und ich dazu einfach körperlich wegen chronischer Schmerzen nicht durchgehend in der Lage war. Nachdem ich uns dann eine eigene Wohnung suchen wollte und ich das auch der zuständigen vom Jugendamt mitteilte, kam diese plötzlich noch einmal zu mir und meinte, ich soll mir doch bitte ein Mutter-Kind-Heim ansehen. Ich dachte mir ok, ablehnen könne ich ja allemal. Am Tag nachdem wir eines besucht haben bekam ich dann einen Anruf von der JA-Mitarbeiterin, und sie meinte, dass ich besser "ja" zu dem Heim sagen sollte, da ich sonst vor das Familiengericht gehen müsse um mein Kind zu behalten, und dass ich auf jeden Fall verlieren würde. Also habe ich zugestimmt. Stellte sich als ein riesengroßer Fehler heraus. Anfangs war es noch ganz in Ordnung im Heim, doch ich kam mit einer Betreuerin (Tochter der Heimleitung) und der Leitung selbst nicht im Geringsten klar. Also wurde mir natürlich genau diese Betreuerin (Die ursprünglich in Elternzeit gewesen wäre) "zur Seite gestellt". Sprich, sie hat mir das Leben dort zur Hölle gemacht. So lange bis ich letztendlich einen Nervenzusammenbruch hatte.
Dieser hatte das Heim dazu bewegt, mich ins Krankenhaus zur Untersuchung zu fahren, und dort lag ich dann 4-5 Tage. Ohne Ergebnisse, außer: Stressreaktion. An meinem Entlassungstag hieß es, ich würde vom Heim abgeholt werden. War nicht der Fall. 2 Arbeiterinnen vom Heim und die JA-Mitarbeiterin kamen ins Zimmer, schickten meine Zimmergenossin raus, haben einen Stuhlkreis um mich herum gebildet, einen Zettel auf den Tisch geklatscht, darauf kurz geschrieben, dass ich meinen Sohn in eine Pflegefamilie geben wolle, und so lange auf mich eingeredet, bis ich schließlich unterschrieben habe. (Wieder dieses "entweder du machst das, oder du siehst dein Kind nie wieder")

Familie, Recht, Familiengericht, Jugendamt, Kinder und Erziehung, Kindesentzug, Pflegefamilie
Erwachsenen adoption, muss leiblicher Vater seine Einwilligung geben?

Hallo, Undzwar geht es um meine Freundin und ihre Schwester. Meine Freundin ist 22 Jahre alt, wir wohnen auch schon zusammen. Meine Freundin und ihre Schwester (20 Jahre alt) wollten sich schon vor paar Jahren von ihrem Stiefvater adoptieren lassen. Sie hatten damals gesagt bekommen dass sie die Einverständnis des leiblichen Vaters bräuchten. Von dem leiblichen Vater hatten sie damals allerdings keine aktuelle Adresse. Der leibliche Vater hatte sie Damals verlassen als sie 4 war. Seit dem 5 Lebensjahr hatte sie dann ihren Stiefvater, mit dem sie auch groß geworden ist etc. Ihr Stiefvater und ihre Mutter leben heute noch zusammen. Mit ihrem Stiefvater hat sie auch ein Vater Tochter Verhältnis. Sie hat auch eine kleine Schwester vom Stiefvater. Ihr leiblicher Vater hat aber seit dem 6 Lebensjahr kein Unterhalt mehr gezahlt kaum gemeldet kein Kontakt gesucht garnichts. Sie hat jetzt mittlerweile ab und zu Kontakt zu ihrem leiblichen Vater doch ich glaube er wäre jetzt nicht so begeistert davon wenn sie ihn nach dieser Adaption fragen würde, da sie noch nicht wirklich lange Kontakt zu ihm hat. Ich wollte jetzt meiner Freundin einen Wunsch erfüllen den sie schon länger hat, Undzwar von ihrem Stiefvater adoptiert zu werden, da sie auch seinen Nachnamen hat. Jetzt meine Frage braucht man für die Volljährigkeitsaddoption die Einverständnis Erklärung ihres leiblichen Vaters oder würde man die Adaption gerichtlich so durchkriegen. Ich entschuldige mich für Rechtschreibfehler. Mit freundlichen grüßen Manuel639

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Zustimmung des Familiengerichts bei Grundstückskauf - kann es da Probleme geben??


Meine Partnerin und ich haben Anfang Januar den notariellen Kaufvertrag für ein Grundstück unterschrieben. Dieses wird von einer Erbengemeinschaft an uns veräußert. Sie sind nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, dort steht noch der Verstorbene. Eine der Erbinnen ist minderjährig. Der Notar hat nun beim Familiengericht im Wohnort der Minderjährigen Verkäuferin die Zustimmung zum Kauf beantragt. Alle dafür notwendigen Genehmigungen und Berechtigungen liegen vor. Das Grundstück können wir mit Eigenkapital finanzieren.

Unsere Frage ist: Kann aus irgendeinem Grund etwas schief gehen und eine Ablehnung des Familiengerichts erfolgen? Besteht die Möglichkeit dass uns das Grundstück nicht übertragen werden kann? Der Kaufpreis war günstig, allerdings muss ein ziemlich aufwendiger Abriss finanziert werden. Da das Schreiben vom Notar erst vor zwei Tagen ans Familiengericht ging, wollen wir da jetzt noch nicht nachfragen.

Unser Problem ist, dass wir einen sehr guten Kreditvertrag für den geplanten Neubau angeboten bekommen haben und diesen gerne unterzeichnen möchten. Das Angebot gilt nur für wenige Tage und es ist aufgrund unserer Einkommenssituation weit und breit die einzige Chance, die wir derzeit sehen. Wir sind zuversichtlich dass wir Eigentümer des Grundstücks werden, allerdings wollen wir das Risiko ausschließen dass uns das Grundstück letztlich doch nicht übertragen wird. Dann wäre es fatal, schon im Darlehensvertrag zu sein und diesen möglicherweise rück-abwickeln lassen zu müssen.

Ich freue mich auf gute Ratschläge!

Christoph

Hausbau, Recht, Familiengericht, Finanzierung, Grundstück, Wirtschaft und Finanzen
Sturz eines Kindes melden?

Hallo, ich bekam letzte Woche von der Mutter meines Kindes einen Anruf aus dem Krankenhaus.

Meine Tochter ist von der Couch gefallen und hat am Kopf eine Platzwunde die genäht werden musste. Laut der Aussage der Mutter hielt sich meine Tochter alleine im Wohnzimmer auf, aber die Mutter in der Küche.

Wir sind geschieden, und die Kindesmutter denkt natürlich nach dass ich dem Jugendamt oder ähnlichem bescheid geben würde und sagt mir dass es nichts mit Vernachlässigung zu tun hat, dass ein Kind stürzen kann und dass es bei einem Besuch zum Umgang auch neben mir gestolpert ist und eine kleine dicke Lippe bekommen hat.

Aber ausschlaggebend ist doch dass ich bzw wir in dem Moment neben unserem Kind waren. Aber diesmal war sie in der Kûche und meine Tochter alleine. Sie ist grade erst 21 monate. Wäre es sinnvoll dies meiner Anwältin und auch dem Jugendamt mittzuteilen?

Zudem muss ich sagen, dass ich versuche mit der Kindesmutter zu kooperieren, weil ich so langsam mal meine tochter übers Wochenende haben möchte. Sie stellt und wehrt sich ständig dagegen, will ihren Anwalt fragen und entscheiden lassen.

Zumal habe ich das schon neulich beim Familiengericht eingeklagt und soweit ich aus dem Netz lesen kann hätte ich das Recht.

Vielen Dank im Voraus für eure Meinungen.

Familie, Sorgerecht, Recht, Scheidung, Aufsicht, Ehe, Familiengericht, Jugendamt, Kinder und Erziehung, Sorgen, Tochter, Umgang, Verantwortung
Wie verhalte ich mich vor dem Familiengericht richtig? Wie läuft so ein Terin ab??

Meine Ex-Frau will mich nach reichlich 3 Jahren vors Familiengericht zerren. Wir haben eine gemeinsame Tochter, welche wir seit unserer Trennung vor kanpp über 3 Jahren im Wechselmodell betreuen. Sie ist 6 Jahre alt. Wir hatten bisher ein fast freundschaftliches Verhältnis. Nun ist ein neuer Mann in ihr Leben getreten und sie will mit unserer gemeinsamen Tochter etwa 250km weit weg zu ihm ziehen. Das sagt sie so aber nicht offen. Das Wechselmodell ist damit natürlich nicht mehr durchführbar.Vielmehr behauptet sie plötzlich über ihren Rechtsanwalt, dass ich das Kindeswohl gefährden würde weil ich auf dem Wechselmodell bestehe und dies nach ihrer Einschätzung unserem Kind nicht gut tun soll.Ich soll als Vater quasi abgesägt und ersetzt werden. Ich stimme einem Umzug natürlich freiwillig nicht zu. Ich unterschreibe keine Kindergartenanmeldung oder Anmeldung. Sie sagt jetzt, NACH 3 JAHREN, unsere Tochter leidet unter dem Wechselmodell (eine Woche Mama, eine Woche Papa) und angeblich sagt unsere Tochter ihr, dass sie nur bei ihrer Mutter leben möchte. Nur komisch, dass diese Probleme unseres Kindes gerade jetzt auftreten sollen ... wo Mami zum neuen Freund umziehen will.Unserem Kind geht es gut, sie ist fröhlich und altergerecht entwickelt ... sie zeigt keine Auffälligkeiten. Wir haben uns friedlich getrennt (gemeinsames Sorgerecht) und haben immer alles was unser Kind betrifft partnerschaftlich besprochen.Aus meiner Sicht gibt es keine Gründe, warum unsere Tochter nicht bei mir und in ihrer gewohnten Umgebung bleiben kann.Nun gibt es nächste Woche einen Gerichtstermin.Ich will nicht eskalieren und habe mir keinen Rechtsanwalt genommen. Wie soll ich mich verhalten? Was kommt da auf mich zu?

Mutter, Umgangsrecht, Sorgerecht, Recht, Vater, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Familiengericht, Liebe und Beziehung, Wechselmodell
Kind will nicht mit Vater in den Urlaub. Wie verhalten?

Hallo, folgende Situation: Die Eltern meines Neffen (5) haben beide das Sorgerecht, meine Schwester allerdings das Aufenthaltsbestimmungsrecht, da der Kindsvater im Ausland lebt. Nun ist es so, dass der Vater zurzeit in Deutschland zu Besuch ist (bis zum 03.06.17) und gerne mit seinem Sohn erst nach Spanien reisen will (dort ist Familie von ihm vorhanden) und danach nach Polen (der Großvater meines Neffens liegt im Sterben). Da meine Schwester den Reisen nicht zustimmt, weil das Kind nicht mit seinem Vater mit möchte, hat der Kindsvater nunmehr eine einstweilige Anordnung bei Gericht gestellt.

In diesem Schreiben gibt er an, dass er vom 17.5.-23.5. mit meinem Neffen nach Spanien reisen möchte und vom 24.5-31.5. nach Polen, damit das Kind sich vom Großvater verabschieden kann. Des Weitern versichert er, dass seine Eltern des Öfteren und über einen längeren Zeitraum zu Besuch in Deutschland waren und mein Neffe somit ein solides Verhältnis zu den beiden hat -die Großeltern waren zwei mal in Deutschland für wenige Tage und mein Neffe interessiert sich überhaupt nicht für die beiden, da der Großvater, obwohl er Englisch spricht und mein Neffe auch, immer nur Polnisch mit dem Kleinen gesprochen hat...

Jetzt ist es so, dass die mündliche Verhandlung, ohne Kind und ohne Jugendamt am 24.05.17 stattfindet.

Ich gehe eigentlich davon aus, dass das Gericht das ganze ablehnen hätte müssen, weil die Urlaubspläne bzw. der Spanienaufenthalt ja gar nicht mehr gewährt werden kann.

Wie seht ihr das?

Beste Grüße

Aufenthaltsbestimmungsrecht, Familiengericht, Kindeswohl, Einstweilige Anordnung
Zusammenbruch in der Schule, wegen zu viel Stress, was kann ich tun?

Also

ich wohne beim meinem Vater und meiner Stiefmutter zusammen mit zwei kleinen (Stief)brüdern.

Ich ertrage das Leben eigentlich nicht mehr. Ich habe eigentlich immer bei meiner Mutter gewohnt und meinen Vater immer nur selten besucht. Dann wurde meine Mutter krank und mein Vater hat immer wieder versucht uns zu sich zu holen. Das hat aber nicht geklappt bis meine Mutter sich versucht hat das Leben zu nehmen. Dann mussten wir direkt zu meinem Vater ziehen. Das Jugendamt meinte wir sollten als Familie eine Therapie machen, um mit der ganzen Situaution besser umgehen zu können. Das schlug mein Vater aber aus. Ebenso brach er meine Verhaltenstherapie ab, die schon seit Jahren läuft und auch sehr viele Erfolge erzielt hat. Naja mein Stiefbruder ist geistig behindert, das war am Anfang kein Problem, er ist sehr herzlich und offen und wollte dann viel mit mir spielen, das habe ich auch gemacht. Aber irgendwann fing er an mir ständig hinterher zu laufen und lässt mich keine Sekunde mehr alleine. Ich kann nicht mal auf's Klo gehen. Meine Familie kümmert das alles nicht. Ich bekomme dann noch eher Ärger, weil ich ihn aus meinem ZImmer schleppe und er dann heult. Gespräche und co können auch nicht geführt werden und ich kann mein Zimmer auch nicht abschließen.

Ich sitze mittlerweile bis um 1 Uhr nachts oder so an den Hausaufgaben, weil ich früher keine Ruhe habe. Einschlafen klappt dann auch nie wirklich. Ich nehme schon regelmäßig Tabletten zum Einschlafen (also Reisetabletten, die irgendeinen Wirkstoff haben, der dazu führt, dass man einschläft, aber die bringen langsam auch nichts mehr).

Ich bin sehr oft einfach müde und vollkommen fertig. In der Schule bin ich neulich schon zusammengebrochen. Dann habe ich mit meinem Lehrer über die ganze Situation gesprochen, das wollte ich vorher nie, weil ich mit meinen Problemen eigentlich alleine fertig werden wollte. Das Gute ist, er würde mich unterstützen, weil ihm und den anderen Lehren schon aufgefallen ist, dass ich immer mega fertig bin und kaum noch klar komme... Ich leide auch immer wieder unter Atemnot und der Hausarzt konnte nichts finden, also ich muss zum Facharzt und wenn der auch nichts findet zum Psychiater...

Ich war auch schon richtig oft beim Jugendamt, da liegt das Problem: ich habe früher immer mächtig übertrieben, als es um die Frage ging, bei wem ich wohnen sollte und habe teilweise auch einige Lügen erzählt. ABER ich konnte meine Mutter damals nicht einfach alleine lassen... Tja heute glaubt man mir nicht mehr, wenn ich etwas schlechtes über meinen Vater erzähle.

Was kann ich tun, ich halte es bei meinem Vater echt nicht mehr aus.

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Wann liegt Verfahrensbetrug vor?

Hallo liebe Foraner und Fachleute,

ich habe da eine Frage mit der Bitte um sachdienliche Antworten.

Ausgangssituation:

Vor einem Familiengericht (FA) streiten die Eltern kleiner Kinder um das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR). Ein Elternteil (ET) möchte aus der Wohnung des anderen Elternteils ausziehn und die kleinen Kinder mitnehmen. Um dies zu erreichen bringt der auszugswilliger Elternteil das Jugendamt (JA) auf seine Seite und der Rest läuft wie geschmiert. Das JA bringt mehrere Lügen und Behauptungen vor FA um das ABR dem auszugswilligen ET zu übertragen helfen. Es wird u.a. Behauptet, dass der andere Elternteil nicht Beratungswillig ist, obwohl keine Beratungstermine angeboten werden, das der Auszugswilliger ET eine Wohnung hat, was nicht stimmt, es verharmlost Straftaten des auszugwilligen ET, JA behauptet, dass die Übergabe der Kinder sich schwierig gestaltet, obwohl an den genannten Tagen keine Kinderübergabe stattfindet...

Frage 1: Liegt hier bereits der Tatbestand des Verfahrensbetruges vor ?. Das Gericht stütz das Urteil, den Entzug des gemeinsamen ABRs, auf die genannten Behauptungen ab.

Frage 2: JA liefert angebliche Beweise nach der mündlichen Verahandlung, nachweislich falsche Behauptungen, dem Gericht und nimmt an der Entscheidungsfindung gewichtig Teil. Ist das Nachreichen angeblicher Beweise nach der mündlichen Verhandlung erlaubt ?.

Frage 3: Kann aus dem Genannten eine Straftat und damit eine Anzeige gegen den JA-Mitarbeiter erstattet werden ?.

Vielen Dank im voraus für Euere Antworten.

Aufenthaltsbestimmungsrecht, Familiengericht, Jugendamt
Richter manipuliert Begleiteten Umgang mit Kind durch Urteil!

Hallo,

Ich hoffe mir kann jemand behilflich sein?!

Ich habe ein 2 Jähriges Kind und war vor Gericht um Begleiteten Umgang zu erstreiten. Ich habe mein Kind nich nie gesehen, da meine Ex mit unserem gemeinsamen Kind nach der geburt untergetaucht war. Vor Gericht erklärte ich dem Richter, dass ich aus Beruflichen Gründen Samstags keine Zeit habe für Begleiteten Umgang. Da meine Ex Arbeitlos ist und sonst keine Verpflichtungen hat, könnte sie ja von Montags bis Freitags mein Kind zum Kinderschutzbund bringen, die den Umgang ermöglichen.

Jetzt bekam ich das Urteil und das hat mich aus den Socken gehauen. Ich bekomme 2 Wochen SAMSTAGS für 1 std. Begleieten Umgang. Somit hat der Richter mit absicht dafür gesorgt, dass es zum Umgang nicht kommen kann. Auch der Kinderschutzbund ist Sauer geworden, nachdem ich ihnen das Urteil zeigte. Sie meinte, es wäre unmöglich eine Bindung aufzubauen für ein 2 Jähriges Kind , wenn es mich als Vater alle 2 Wochen für 1std. sieht.

Meine Anwalt, will nun Berufung einlegen gegen das Urteil, mehr aber nicht!

Ich kann den Richter aber nicht davon kommen lassen damit. Ich möchte gegen ihn vor Gericht ziehen oder zumindest einen Strafantrag stellen.

Gibt es da irgend eine Form von Straftat die er begangen hat? Es ist ja eindeutig, dass er manipulativ gehandelt hat, in dem er dem Umgang auf Samstags gelegt hat, da ich keine Zeit habe an dem Tag.

Vielen Dank im vorraus

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