Benötigt ein Verfahrensbeistand eine Schweigepflichtentbindung?
Guten Tag, hätte eine dringende Frage. Benötigt ein Verfahrensbeistand (Familiengericht) eine Schweigepflichtentbindung von den Eltern um mit dem Lehrer zu sprechen? Danke für eine Antwort.
1 Antwort
Nicht zwingend ! Ein Verfahrensbeistand müsste nur umständlich dokumentieren,warum er ein Gespräch mit dem Lehrer geführt hat.
Allerdings könnte der Lehrer befangen sein,bzw.sich befangen fühlen und das Gespräch wäre für den Verfahrensbeistand nicht zielführend.
Bitte diese Schweigepflichtentbindung erteilen,bzw.offen den Lehrer ansprechen,das Ihr einen Verfahrensbeistand habt.
Nur ein umfassend informierter Verfahrensbeistand kann eine vernünftige Strategie fahren und Euch letzten Endes helfen.
Würden bei Gericht erst Dinge publik,z.B.Schulprobleme des Kindes,so würde das zu Lasten der Sorgeberechtigten gehen.