Benötigt ein Verfahrensbeistand eine Schweigepflichtentbindung?

1 Antwort

Nicht zwingend ! Ein Verfahrensbeistand müsste nur umständlich dokumentieren,warum er ein Gespräch mit dem Lehrer geführt hat.

Allerdings könnte der Lehrer befangen sein,bzw.sich befangen fühlen und das Gespräch wäre für den Verfahrensbeistand nicht zielführend.

Bitte diese Schweigepflichtentbindung erteilen,bzw.offen den Lehrer ansprechen,das Ihr einen Verfahrensbeistand habt.

Nur ein umfassend informierter Verfahrensbeistand kann eine vernünftige Strategie fahren und Euch letzten Endes helfen.

Würden bei Gericht erst Dinge publik,z.B.Schulprobleme des Kindes,so würde das zu Lasten der Sorgeberechtigten gehen.