Schmerzensgeld?
Im Verlauf einer Sorgerechtsauseinandersetzung wurde ich unter Androhung des Sorgerechtsentzug zur Zustimmung zu einer „Erziehungshilfe“ genötigt.
Eine Gutachterin erkannte diese ahnungslosen Unsäglichkeiten des Jugendamtes und des Familiengericht, welches wie leider üblich strafrechtliche Akten unbewertet ließ.
Es erfolgte eine Empfehlung an das Familiengericht die traumatisierende Heimunterbringung für meine Tochter zu umgehen zu beenden.
Das las ich mit einem Jahr Verspätung in Gerichtsakten.
Das Gericht gab diese Empfehlung als Forderung an das Jugendamt umgehend weiter.
Dieses reagierte darauf erst zwei Monate später.
Ergibt schon diese Verzögerung einen Anspruch auf Schmerzensgeld?
Familiengericht,
Jugendamt