Schmerzensgeld?

1 Antwort

Ja, theoretisch ist ein Schmerzensgeldanspruch denkbar, aber nur unter sehr engen Voraussetzungen. Die bloße Verzögerung um zwei Monate allein reicht nicht automatisch aus – es müsste nachweisbar ein konkreter Schaden oder eine erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzung entstanden sein.

Was man prüfen müsste:
  1. Rechtswidrigkeit der Maßnahme
  • War die Unterbringung von Anfang an offensichtlich rechtswidrig, z. B. gegen bessere Erkenntnisse (z. B. des Gutachtens)?
  • Hätte das Jugendamt sofort handeln müssen, nachdem das Gericht es angewiesen hat?
  1. Verletzung der Fürsorgepflicht / Amtshaftung
  • § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG (Amtshaftung): Wenn ein staatlicher Träger schuldhaft seine Pflichten verletzt, kann das Opfer Anspruch auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld haben.
  • Dazu müsste man nachweisen, dass die Verzögerung grob fahrlässig oder vorsätzlich war und dein Kind dadurch psychisch geschädigt wurde.

2.Kausalität und Schaden

  • Wurde das Kind durch genau diese zwei Monate nachweislich weiter traumatisiert?
  • Gibt es ärztliche oder therapeutische Diagnosen, die das mit dem Verhalten des Jugendamts verknüpfen?
Was du konkret tun kannst:
  1. Akteneinsicht sichern – und das genaue Datum der gerichtlichen Weisung und der Umsetzung durch das Amt dokumentieren.
  2. Therapeutische Stellungnahme einholen – wurde der Zustand deines Kindes durch die zwei Monate verschlimmert?
  3. Fachanwalt für Familienrecht oder Staatshaftungsrecht kontaktieren, um mögliche Klagewege zu prüfen (auch § 253 BGB: immaterieller Schaden).
  4. Ggf. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Jugendamt oder Fachaufsichtsbeschwerde parallel einreichen – auch wenn sie keine Entschädigung bringen, erhöhen sie politischen und juristischen Druck.

Ein Schmerzensgeldanspruch wegen Verzögerung ist nicht ausgeschlossen, aber schwierig durchzusetzen. Es braucht:

  • einen nachweisbaren psychischen Schaden,
  • eine amtspflichtwidrige Verzögerung,

und eine klare Verbindung zwischen beidem.

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Woher ich das weiß:Hobby
 - (Jugendamt, Familiengericht)

ArkadiGaidar 
Beitragsersteller
 30.05.2025, 08:46

Großartig, Danke. Danke . Danke. Genau in diese Richtung denken mein Freund und ich auch schon, kennen die Mühen der Ebene und Konspiration in Behörden. Es gibt nachweisliche Amtspflichtverletzungen. Dazu Strafanzeigen und wir hoffen über ein Adhäsionsverfahren Gerechtigkeit zu erreichen, denn eine Amtshaftungsklage ist mit erheblichen Aufwand verbunden