Was passiert wenn beide Eltern sich nicht auf den Namen einigen können?
5 Antworten
Dann informiert das Standesamt das Familiengericht.
Das Familiengericht überträgt dann einem Elternteil das Recht, den Namen allein zu bestimmen.
Wenn die Eltern getrennt leben, dann darf in der Regel das Elternteil entscheiden, wo das Kind überwiegend lebt.
Meistens ist das dann so, dass die Frau in der Klinik ihren ausgesuchten Namen einträgt und den Wunschnamen des Partners als Zweitnamen.
Und nun kann der Partner vor Gericht ziehen. Aber da wird er kaum Chancen haben, denn das Kind hat ja seinen Wunschnamen bekommen. Wenn auch als Zweitnamen, aber das ist nicht wichtig.
Dann wird das Kind Kevin oder Dennis genannt
Dann bleibt das Kind tatsächlich namenlos! Alelrdings ist das ein Problem, denn man muss das Kind ja behördlicherseits anmelden. Und Behörden benötigen einen Namen.
... daher werden sich die Eltern auf einen Namen einigen MÜSSEN!
dann wird das familiengericht involviert und ein elternteil festgelegt der den namen bestimmt
Und wie wird das entschieden wer das machen darf?