Was würde passieren, wenn Eltern das Sorgerecht entzogen wird und das Kind sich weigert?
Wenn meiner Mutter das Sorgerecht entzogen wird und ich (Teenager) das nicht will und nicht wirklich nachvollziehen kann.
Wenn ich mich weigern würde in eine Wohngruppe oder ähnliches zu ziehen
Was passiert dann?
Was sagt deine Mutter dazu? Hat sie eine Idee?
Sie meint, dass ich mir darüber erstmal keine Gedanken machen sollte. Sie hofft, dass es gar nicht so weit kommen wird.
13 Antworten
Ergänzend zu allen Antworten: Ja, es ist möglich von Wohngruppen wegzulaufen. Ja, du wirst dann gesucht und zurückgeholt und zwar von der Polizei. Immerhin bedeutet ein vermisster Minderjähriger immer ein Eingreifen der Polizei. Passiert das Verhalten mehrfach, ist es ein Grund, dich in eine Wohngruppe in einem anderen Bundesland zu stecken oder ggf. auch eine geschlossene Unterbringung/ Psychiatrieaufenthalt anzuleiern.
Eines muss dir dabei ganz klar sein: Zu deiner Mutter zurückkehren ist absolut gar keine Option. Erstmal ist es natürlich immer der erste Ort, an dem nach dir gesucht wird. Zweitens hätte es Konsequenzen für deine Mutter, wenn sie dich zurück in ihre Wohnung lässt. Das Sorgerecht könnte sie jedenfalls für immer vergessen, Besuchsrechte in der wohngruppe, ein Wissen darüber, wo die Wohngruppe ist und sich das Kind aufhält, Kontaktmöglichkeiten etc. all das wird entzogen und Strafzahlungen sind hier durchaus möglich. Deshalb rufen die Eltern in der Regel auch schon selbst die Polizei oder das Jugendamt an, wenn das Kind vor ihrer Tür auftaucht. Immerhin gibt es GRünde, warum das Kind genau dort nicht leben soll und die Eltern (und Kinder) verlieren wesentlich mehr an Umgangsmöglichkeiten, wenn sie nicht kooperieren.
Nichtsdestotrotz gibt es Kinder, die meinen, in einer Wohngruppe nicht leben zu können und es auch schaffen, so abzuhauen, dass sie nicht aufgegriffen werden. Sie leben dann halt auf der Straße. Stell dich darauf ein, dass Obdachlosigkeit deine einzige Alternative zu einer wohngruppe ist.
Nun, du weißt es natürlich besser. Probiere es also einfach aus. Die Realität wird dich schon noch einholen.
Alles Gute für dich und deine Familie.
Ja natürlich weiß ich es besser. Ich habe dir unter anderem eine Quelle genannt und ich bin auf nicht derjenige, der eine kognitiv eingeschränkte Person (Demenzkranke) mit einem Teenager gleichstellt. Alleine der Vergleich zeigt, dass du absolut falsch liegst
Ja, und wenn du nun noch etwas Lesekompetenz übst, würdest du auch versthen, was diene eigene Quelle dir überhaupt sagt.
Das ist natürlich die beste Argumentation wenn einem die Argumente ausgehen.
Nein, ist es nicht. Rein praktisch passt das, die Antwort war gut.
Heimweh an sich ist kein Grund für eine entsprechende Unterbringung, das stimmt. Aber das was man ggf. Aus Heimweh tut eben schon.
Nein auch weglaufen rechtfertigt keine Freiheitsentziehende Maßnahmen. Dadurch ist niemand gefährdet
„Ein Freiheitsentzug allein aus pädagogischen bzw. erzieherischen Zwecken ist unzulässig, weder ist die geschlossene Unterbringung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, noch sind freiheitsentziehende Maßnahmen aus pädagogischen bzw. erzieherischen Zwecken in jeglichem Kontext der Kinder- und Jugendhilfe genehmigungsfähig.“ (BNO/Janssen 2021: 48)
https://acrobat.adobe.com/id/urn:aaid:sc:EU:3f9cd29a-b5bd-4251-aef7-7ad3178a0735
doch weglaufen rechtfertigt genau das schätzchen
Der Richter hat ein Urteil gefällt, welches dann der "Sozialdienst" durchführen muss.
Der Sozialdienst/Jugendamt wird das Kind in seine Obhut nehmen. Das Verhalten des Kindes spielt dabei schon eine Rolle, aber erstmal nur marginal.
Das Kindeswohl steht im Vordergrund...
Ob der Eingriff und die künftige Unterbringung dann dem Kindeswohl förderlicher sein wird - ist eine andere Frage.
Was macht das Jugendamt wenn das Kind nicht mitgeht oder immer wieder aus der Einrichtung abhaut?
Kommt darauf an - welche Sozialarbeiter mit dem Kind befasst sind.
Wenn ein Kind renitent handelt, dann wird sich das Verhalten der Sozialarbeiter dem Verhalten anpassen müssen.
Also ich hätte auch was dagegen gehabt. Wichtig ist was die Mutter dazu sagt.
Danke das sagt immer noch nichts.
Keine Sozialarbeiter dürften mich festhalten oder einsperren. Sie können sich meinem verhalten nicht anpassen.
Wenn Dein Wohl gefährdet ist, müssen die sozialen Einrichtungen Dich schützen, auch vor deiner eigenen Selbstgefährdung.
Ja, trotzdem dürfen sie mich nicht festhalten/einsperren. Dafür bräuchten sie einen richterlichen Beschluss und kein Richter wird den genehmigen, weil ich nach Hause möchte.
Das müssen/sollten die Sozialarbeiter zusammen mit Dir und Deiner Mutter in einem Gespräch klären.
Aber Dich einfach der Obdachlosigkeit überlassen, dürfen die Sozialarbeiter nicht, auch wenn Du unbedingt ausbüchsen willst.
Wenn deiner Mutter das Sorgerecht entzogen wird und keine andere Person da ist die sorgeberechtigt ist müsste die logische Folge sein dass du einen Vormund bekommst...also eine dritte Person die dann über alle rechtlichen Dinge entscheidet über die du mit 16 noch nicht entscheiden darfst (rein rechtlich). Das umfasst dann auch zu bestimmen wo du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Da kann dann natürlich entschieden werden dass du in einer Wohngruppe, einem Heim oder Pflegefamilie besser aufgehoben bist. Diese Entscheidung kann natürlich gegen deinen Willen sein, aber es werden (müssen) immer Gründe dafür genannt. Diese Gründe sind für dich dann evtl. nicht nachvollziehbar, aber da gucken Personen von außen auf deine Situation und beurteilen nicht nur die aktuelle Situation sondern eben auch eine mögliche künftige Entwicklung auch mit Augenmerk auf deine psychische Situation und Entwicklung. Und so hart es klingt, manchmal merkt man selbst nicht wie belastet man ist und merkt das erst wenn man aus der Situation raus ist. Ich kenne die genauen Umstände nicht, aber wenn einer Mutter das Sorgerecht entzogen werden soll dann liegt meist einiges im Argen...
Aber ich kenne auch einen Fall aus der Praxis wo der Mutter tatsächlich das Sorgerecht entzogen wurde, der Vormund des Kindes aber dann bestimmt hat dass ein Zusammenleben weiterhin erfolgt, natürlich unter Auflagen...
Von daher...alles kann, nichts muss. Schau was kommt und mach dich mit vernünftigen Argumenten für deine Position stark
Das Jugendamt entscheidet definitiv nicht sinnvoll
Ich drücke dir die Daumen, dass es nicht so kommt.
Ich kann aber deine Wut verstehen. Ich würde auch mit allen Mitteln dagegen ankämpfen. Es muss aber schon wirklich viel passieren, bis es dazu kommt - ist also wirklich das absolut letzte Mittel. Vorher wird es eher dazu kommen, dass regelmäßig jemand bei euch zuhause vorbei schaut. Auch kannst du unterstützend dazu beitragen, dass du immer pünktlich in der Schule/Ausbildung bist und nicht zu schlechte Noten nach hause bringst. Dann geht man davon aus, dass ja alles i.O. ist und die Probleme deiner Mutter keine negativen Auswirkungen auf dich haben.
Es häbgt soweit ich weiß auch von deinem Alter ab, wie stark dein Wunsch gewichtet wird. Wie alt bist du? Es geht ja vor allem darum, dich zu schützen und für dein Wohl zu sorgen. Eine Lösung, die für dich keine ist, wäre wenig hilfreich.
Hat deine Mutter das Sorgerecht alleine oder gibt es eine weitere Person?
Das ist leider vollkommener Quatsch.
Mir geht es bei meiner Mutter nicht schlecht und selbst wenn das Jugendamt meiner Mutter nicht erlauben würde zu wissen wo ich lebe, kann ich meine Mutter immer noch kontaktieren und ihr das mitteilen. Heimweh ist aber auch kein Grund für eine geschlossenene Wohngruppe oder für einen Aufenthalt in der Psychiatrie.
Jeder Richter würde dich auslachen, wenn du einen Beschluss beantragst, weil ein Teenager den Wunsch hat nach Hause zu dürfen.