Das kenne ich...meist ist es einige Tage vorher so ein unbestimmtes Gefühl der Sorge und der Trauer. Irgendwas sagt mir das einem Menschen der mir in gewisser Weise nahesteht demnächst etwas "schlimmes" passiert...war so beim Herzinfarkt meines Vaters, meines (damals noch) Ehemannes und aktuell bei einer Arbeitskollegin die ich durchaus als sehr gute Freundin bezeichnen würde. Ich kann schwer beschreiben wie sich das wirklich anfühlt...irgendwas zwischen Trauer und Sorge. Es ist nie konkret auf eine Person bezogen, aber es ist wie ein Warnsignal dass ich auf die Menschen in meinem Umfeld aufpassen muss, so eine Art Vorwarnung. Wenn es dann eintrifft wird erst ein konkretes Bild daraus um wen es geht und es trifft mich trotzdem gefühlt unvorbereitet aber im Nachgang macht vieles Sinn. Beim ersten Mal als ich sowas hatte konnte ich es überhaupt nicht einsortieren aber mittlerweile kenne ich dieses Gefühl und schaue mir " meine" Menschen dann genauer an und bin sensibler. Ich denke sowas gibt es durchaus, aber man muss es zulassen und da gehört dazu dass man grundsätzlich sehr selbstreflektiert ist und in sich rein hören kann. P.S. ich habe zwei Kinder und wusste auch da am "Tag nach dem einen welchen Abend" bereits sicher dass ich schwanger bin 😊
Hallo,
ziemlich sicher kannst du deine " Intelligenz" unter Medikation besser nutzen. Aber wenn du es ohne Diagnose ins Medizinstudium geschafft hast, dann bist du sicher nicht "von Haus aus" blöd und hast es bis dahin auch gut geschafft mögliche Nachteile deines ADHS irgendwie auszugleichen. Eine überdurchschnittliche Intelligenz ist durchaus möglich, ob es einen weiterbringt ist eine andere Sache. Ich selbst habe auch ADHS, wurde erst mit 27 diagnostiziert und zeitgleich stellte sich eine grenzwertige Hochbegabung mit einem getesteten IQ von 142 heraus. Hat für mich erklärt warum ich mir in Schule/Studium so oft gedacht habe: " warum kapieren die anderen das nicht? Das ist doch absolut klar und logisch..." Trotzdem bin ich mit diesem "Missverständnis" von verstehen oft angeeckt weil ich dachte dass alle so (schnell) denken wie ich. Ich musste erst lernen dass andere eben nicht so denken und sich von meiner Haltung " ja, natürlich ist der Sachverhalt xy so, was muss man da überlegen" oft angegriffen fühlen. Außerdem beschert mir die Kombi ADHS/ Autismus-spektrums-störung/"Hochbegabung"/ fotografisches Gedächtnis den Vorteil viele Dinge sehr viel schneller zu verstehen und zu lernen als andere und gleichzeitig den Nachteil nicht wirklich verstehen zu können warum andere es nicht können. Sozial inkompetenter Schnellchecker quasi...😩 Als Ausgleich habe ich immer gern den Lernstoff erklärt und/oder meine Zusammenfassungen zur Verfügung gestellt so dass alle davon profitieren konnten (Spitzname für mich in der Ausbildung: the brain 😂)
Ja, ich habe ADHS... diagnostiziert erst mit 27 aber gehabt wohl schon mein ganzes Leben. Ich war immer anders als die anderen, ich hatte das aber früh für mich akzeptiert und konnte gut damit leben. Rückblickend wäre mir wohl vieles erspart geblieben wenn ich es früher gewusst hätte, aber ich bin ehrlich: dann wäre ich auch nicht der Mensch der ich heute bin. Ich sehe mein ADHS nicht negativ sondern als einen Teil von mir. Ich bin deswegen nicht schlechter, sondern nur anders/verschieden...ich kenne meine Schwächen und meine Stärken und habe mittlerweile den Platz im Leben gefunden wo meine Stärken bedeutender sind als meine Schwächen. Außer meinem engsten Umfeld weiss niemand von meiner Diagnose (ADHS mit geringgradig ausgeprägter Autismus-spektrums-störung) so dass ich im allgemeinen als "normaler Mensch " wahrgenommen werde und immer wieder mit meinen "Special effects" überrasche. Und ich bin sehr glücklich mit meinem Leben als neurodivergenter Mensch.
P.S. ich habe meinen Kindern das ADHS vererbt und ziehe sie (alleine!!) mit dem Grundsatz groß das sie vielleicht anders sind als andere, aber niemals nicht schlechter. Nur anders....quasi Sonderausstattung 🤪
Ich habe selbst ADHS und wurde erst mit 27 Jahren diagnostiziert obwohl ich es vermutlich schon mein ganzes Leben lang hatte. Trotzdem habe ich ganz normal meinen Schulabschluss gemacht (Abi) und einen (sozialen) Beruf erlernt. In diesem Berufsfeld arbeite ich bis heute und bin nicht nur glücklich sondern auch erfolgreich darin. Ich habe gelernt meine vermeintlichen Schwächen als Stärken zu nutzen und meine Kollegen/Mitarbeiter profitieren durchaus davon dass ich geistig in der Lage bin auf zehn Hochzeiten gleichzeitig zu tanzen und sehr schnell zwischen Aufgaben umschalten kann und trotzdem alle wichtigen Details kenne. Ich will da nicht ins Detail gehen, aber ich arbeite grob im Bereich der Dienstleistung am Menschen und ich kann auf das Stichwort "Nachname" nicht nur Vorname, Adresse und Geburtsdatum nennen sondern auch was bei dieser Person erledigt werden soll und ob uns dazu ein Auftrag und eine Genehmigung dafür vorliegt (med. Bereich... Ärzte und Krankenkassen involviert). Hier ist mein ADHS absolut von Vorteil da ich das alles gleichzeitig in meinem Kopf verarbeiten kann.
Jemand mit ADHS muss " seinen" persönlichen Platz in der Arbeitswelt finden, also nicht nur den richtigen Beruf sondern auch den richtigen Arbeitgeber. Wenn man das aber findet und auch in der Lage ist sehr selbstkritisch seine Stärken und Schwächen zu analysieren, dann kann man auch mit ADHS unglaublich erfolgreich sein.
Man darf sich nur nie einreden lassen dass ADHS ein Makel/Fehler ist...ich sehe mein ADHS als Special effect, als Superkraft irgendwie....die halt nur wirken kann wenn das Umfeld passt.
Und psst: weder Arbeitgeber noch Kollegen/Mitarbeiter wissen von meiner Diagnose...für diese Menschen bin ich ein "ganz normaler" Mensch der aber irgendwie krasse Sachen kann 😜
Wenn deiner Mutter das Sorgerecht entzogen wird und keine andere Person da ist die sorgeberechtigt ist müsste die logische Folge sein dass du einen Vormund bekommst...also eine dritte Person die dann über alle rechtlichen Dinge entscheidet über die du mit 16 noch nicht entscheiden darfst (rein rechtlich). Das umfasst dann auch zu bestimmen wo du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Da kann dann natürlich entschieden werden dass du in einer Wohngruppe, einem Heim oder Pflegefamilie besser aufgehoben bist. Diese Entscheidung kann natürlich gegen deinen Willen sein, aber es werden (müssen) immer Gründe dafür genannt. Diese Gründe sind für dich dann evtl. nicht nachvollziehbar, aber da gucken Personen von außen auf deine Situation und beurteilen nicht nur die aktuelle Situation sondern eben auch eine mögliche künftige Entwicklung auch mit Augenmerk auf deine psychische Situation und Entwicklung. Und so hart es klingt, manchmal merkt man selbst nicht wie belastet man ist und merkt das erst wenn man aus der Situation raus ist. Ich kenne die genauen Umstände nicht, aber wenn einer Mutter das Sorgerecht entzogen werden soll dann liegt meist einiges im Argen...
Aber ich kenne auch einen Fall aus der Praxis wo der Mutter tatsächlich das Sorgerecht entzogen wurde, der Vormund des Kindes aber dann bestimmt hat dass ein Zusammenleben weiterhin erfolgt, natürlich unter Auflagen...
Von daher...alles kann, nichts muss. Schau was kommt und mach dich mit vernünftigen Argumenten für deine Position stark
Ajax: orientalisch Kurzhaar Bicolor
Leo und Lilly: Bengalen
Hallo,
grundsätzlich braucht auch ein Betreuungsdienst eine Leitung. Die muss nicht zwingend PDL heissen, muss aber gewisse Voraussetzungen erfüllen.Wenn der Betreuungsdienst eine Zulassung hat, dann gibt es dort (zumindest auf dem Papier) jemanden der diese erfüllt, sonst wäre keine Zulassung erfolgt. Für dich als Kunden ist das erst relevant wenn es darum geht wer für die Leistung zahlt: zahlst du alles selber ist es egal ob der Dienst zugelassen ist oder nicht: Geld gegen Leistung, wem du wofür dein Geld gibst ist Privatsache. Anders wenn mit der Pflegekasse abgerechnet werden soll: dann braucht es die Zulassung (und noch ein paar andere Dinge). Nachdem über Entlastungsleitung abgerechnet wird, scheint da alles zu passen.
Was das Angebot mit der Grundpflege angeht wäre ich vorsichtig: als reiner Betreuungsdienst darf keine Grundpflege angeboten werden und könnte soweit ich weiss auch nicht abgerechnet werden. Oft wird getrickst und angeboten bei der Grundpflege zu unterstützen, das aber dann als pflegerische Betreuungsmaßnahmen mit Zeitfaktor abgerechnet. Es ist ja nur schwer kontrollierbar was die Kraft vor Ort in der Zeit die sie da ist tatsächlich tut...und im Zweifelsfall wird immer behauptet dass nur Anleitung/Aufforderung zur Grundpflege stattfindet und keine tatsächliche Durchführung. So ein Vorgehen wäre tatsächlich legitim, wenn auch schon im sehr dunklen Graubereich...
Ich möchte dem Dienst hier aber nichts unterstellen: solange sie sich offiziell im Rahmen ihrer Befugnisse bewegen und nur Leistungen abrechnen die sie erbringen dürfen ist alles okay. Was inoffiziell läuft ist oft eine ganz andere Sache...
Wenn dir also angeboten wird dass die Grundpflege übernommen wird, würde ich immer auf ein schriftliches Angebot bestehen. Dabei darauf achten dass folgende Dinge drinstehen:
Leistungszeitraum - meist 30 oder 31 Tage
Leistungsgrundlage - ...nach 36 SGB V
Die einzelnen Leistungen mit Einzelpreis und monatlichen Preis
Sonstige Kosten (Anfahrtspauschale, Ausbildungsumlage)
Gesamtpreis, Anteil Pflegekasse bzw. Entlastungsbetrag, Eigenanteil -pro Monat
Wichtig: liegt nur ein Pflegegrad 1 vor, dann darf der Betreuungsdienst auch Grundpflege durchführen, abgerechnet wird das tatsächlich über den Entlastungsbetrag von 125 Euro. Mehr bekommt der Dienst nicht vergütet, alles was dann darüber hinausgeht zahlst du selbst. Daher vorher ein Angebot fordern und genau lesen. Und ich kann mir nicht vorstellen dass der Dienst finanziell damit hinkommt wenn jeden Tag eine Kraft für die Grundpflege kommt und er dafür nur 125 Euro bekommt. Kommt die Kraft aber z.B. nur einmal in der Woche und hilft beim Duschen dann geht das in Ordnung...gilt aber NUR wenn Pflegegrad 1 vorliegt und nur dann.
Ab Pflegegrad 2 dürfen die 125 Euro nicht für Leistungen der Grundpflege verwendet werden, die werden dann über 36 SGB V abgerechnet. Diese Leistungsgrundlage darf ein reiner Betreuungsdienst aber garnicht abrechnen soweit ich weiß. Da wird dann wie oben beschrieben getrickst...
Nochmal anders wäre es wenn der Betreuungsdienst ein Pflegedienst oder ein Teil davon ist...falls das zutrifft gerne persönliche Nachricht schreiben, das würde hier den Rahmen sprengen...
Kurz und knapp: nein, auch die brauchen ne PDL. Reicht aber auf dem Papier...
Sollte die Pflegekasse tatsächlich Geld vom Dienst zurückfordern weil irgendwas nicht korrekt abgerechnet wurde ist das Sache zwischen denen, von dir kann hinterher kein Geld gefordert werden. Wichtig ist eben das konkrete Angebot um zu vermeiden dass am Monatsende eine Rechnung kommt weil du gesagt hast "ja klar, machen wir so" und der Dienst dir elegant verschwiegen hat dass du das selber zahlen musst.
Auch soziale Dienste sind Wirtschaftsbetriebe und nicht die Wohlfahrt und leben davon möglichst viele Dienstleistungen zu "verkaufen", manchmal halt mit unmoralischen Methoden. Schwarze Schafe gibt es überall, gerne Mal googeln "Pflegedienst Abrechnungsbetrug" 😜
Skeptisch bleiben, nachfragen...
Ich hoffe ich konnte umfassend helfen
Fraglich ob die Anzeige beim Arbeitgeber ausreicht:
Die Verdächtigung muss gegenüber einer Behörde i.S.d. § 11 Abs. 1 Nr. 7 (z.B. Gericht, Polizei und Staatsanwaltschaft) oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger (so z.B. der Polizist vor Ort gem. § 158 Abs. 1 StPO) oder einem militärischen Vorgesetzten oder öffentlich (vor einem größeren, durch persönliche Beziehungen nicht zusammengehaltenen Personenkreis
Fischer § 164 Rn. 10.) begangen werden.
Das mit dem Wahlrecht bezieht sich auf deine spätere Berufsbezeichnung.
Ich versuche es mal so einfach wie möglich zu erklären:
Drei Personen: A,B und C beginnen zusammen ihre Ausbildung zum Pflegefachmann/frau.
Zwei Jahre lang sind sie gemeinsam in der Berufsschule und absolvieren in dieser Zeit auch die vorgeschrieben Praxiseinsätze. Zu Beginn des dritten Jahres hat der Azubi dann die Möglichkeit das Wahlrecht auszuüben, was sich dann auf den Ort des Vertiefungseinsatzes(VE) auswirkt.
Wahl A: will Pflegefachmann werden, VE in der Klinik
Wahl B: will Altenpfleger werden, VE in der stationären Langzeitpflege (Altenheim) oder ambulanten Langzeitpflege (mobiler Pflegedienst)
Wahl C: will Kinderkrankenpfleger werden, VE in der pädiatrischen Versorgung (Kinderklinik)
Berufsbezeichnung A: Pflegefachmann
Berufsbezeichnung B: Altenpfleger
Berufsbezeichnung C: Kindergesundheits- und Krankenpfleger
Wie es dann mit Arbeitsmöglichkeiten genau aussieht kann ich dir nicht sagen.
Mit der generalistik hat sich vieles geändert, als ich gelernt habe waren das noch drei unterschiedliche Ausbildungsberufe