Alleinerziehende Mutter von zwei Kindern und habe jemanden Kennengelernt der >250 km weit weg wohnt?
Hallo ich bin eine Alleinerziehende Mutter von zwei Kindern und habe jemanden Kennengelernt der fast 300 km weit weg Wohnt, also in einem Anderen Bundesland.
Er selber hat auch ein Kind was er fast jedes Wochenende hat.
Dass ist das erste mal, dass ich wieder an jemanden interessiert bin seit der Trennung von dem Vater meiner Kinder.
Natürlich habe ich jetzt nicht vor direkt dahin zu ziehen aber lohnt es sich das weiter zu vertiefen ?
Ich weiß auch nicht wie würde das in Zukunft aussehen dürfte ich überhaupt mit den zweien dorthin ziehen oder kann der Vater meiner Kinder es mir verbieten?
Ich habe das komplette Sorgerecht und dort Lebt auch mein Vater mit seiner Frau.
Ich würde schon gerne es vertiefen aber habe angst das es am ende alles für die Katz ist und für immer in einer Fernbeziehung zu stecken wäre nichts für mich.
Ich könnte mir auch nicht vorstellen das er hierher zieht, da unsere Wohnorte so verschieden sind und es bei ihm einfach wirklich schöner ist.
Vllt hat jemand so eine ähnliche Geschichte und kann berichten wie es war ?
Lg
3 Antworten
Mit der alleinigen elterlichen Sorge kannst du hinziehen, wohin du möchtest.
Falls der Vater auf die Idee kommt, kurzfristig die elterliche Sorge zu beantragen, wenn du ihm den Umzug mitteilst, dann dürftest du vor dem Familienrecht das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein bekommen. Denn du bist diejenige, die sich allein um die Kinder kümmert. Und vor dem Gericht wird die Frage beantwortet: Ist es besser fürs Kind, wenn es mit der Mutter umzieht oder in den Haushalt des Vaters umzieht?
Die Kosten des Umgangs - und auch für die Wegstrecke - trägt der Umgangsberechtigte (hier der Vater) allein. Außer es wurde gerichtlich etwas anderes vereinbart.
so lange du alleiniges sorgerecht hast, kannst du hinziehen wo du willst. frage ist wie du das umgangsrecht jedes zweite we gestaltest von fr-so und unter der woche. du trägst die kosten dafür.
oder kv holt sich das sorgerecht und behält die kinder bei sich. dann kannst du dir die kids alle 2 wochen zum we holen.
Umgang besteht tatsächlich kein wirklicher da er diesen nicht haben möchte, halt nur so wie ihm das passt
das zweite käme niemals infrage und laut Anwältin würde er niemals das Sorgerecht zugesprochen bekommen
dankeschön
Wenn du die alleinige Sorge für die Kinder hast, dann kannst du hinziehen wohin du möchtest.