Ist die Rückfahrt zum "betreuenden" Elternteil Umgangszeit oder nicht?
Hallo.
Meine Frau und ich sind getrennt. Wir haben eine Tochter (5), die bei meiner Frau lebt und einen Beschluss vom Familengericht der meinen Umgang mit meiner Tochter regelt.
In der Umgangsregelung ist u.a. folgendes angegeben:
"Der Antragssteller (ich) hat das Recht und die Pflicht ... in der Zeit von 9:30 Uhr bis 17:00 Uhr Umgang zu haben."
Ich persönlich sehe die Rückfahrt zu meiner Frau NICHT als Umgangszeit an. Ebenso sieht das die Umgangspflegerin die meine Frau hat bestellen lassen. Auch sie sagt, ich müsse um 17 Uhr die Heimfahrt antreten. Meine Frau hingegen sieht 17 Uhr als Rückbringzeit an ihrer Haustür an und erpresst mich mit der Androhung von Umgabgsboykott.
Meine Frage ist also: Muss meine Tochter um 17 Uhr Zuhause sein oder müssen wir um 17 Uhr den Heimweg antreten?
Über belastbares Material (Urteile, Paragraphen o.ä.) würde ich mich besonders freuen.
Vielen Dank.:)
5 Antworten
Die Rückfahrt gehört ganz klar zur Umgangszeit.
Ist die Zeit bis 17.00h beschränkt, dann bedeutet es auch 17.00 Zuhause.
Das kann man auch diesem Urteil entnehmen. Ein ähnlich gelagertes Problem wie bei euch, aber aus dem klar hervorgeht, dass die abgemachte Zeit einzuhalten ist. Die Rückfahrt muss also auch so gestaltet werden, dass das Kind pünktlich um 17.00 h Zuhause ist. Sollte es dennoch mal zu unerwarteten Verspätungen kommen, dann besteht sicherlich die Möglichkeit bei der Kindsmutter kurz anzurufen. Aber das sollte nicht zur Regel werden.
Danke für die erste sinnvolle Antwort auf meine Frage!
Bitte die Umgangspflegerin, mal mit ihr zu reden und tragt nicht solchen kindischen Streit auf dem Rücken des Kindes aus.
Bitte die Umgangspflegerin, mal mit ihr zu reden
Das habe ich. Es beantwortet aber nicht meine Frage.
tragt nicht solchen kindischen Streit auf dem Rücken des Kindes aus.
Ist dieses Forum hier der Rücken meines Kindes? Zudem tue ich das nicht. Sie zwar schon. Aber ich tu das nicht. Ich bringe sie bisher immer brav um 17 Uhr nach Hause. Aber wie Dir vielleicht aufgefallen ist beantwortet auch das meine Frage nicht.
Ich habe keine Lösung für Euch, nur eines: werdet mal erwachsen. Wie kann man sich nur wegen so einem Pillepalle streiten. es geht um Euer Kind. Findet eine friedliche Lösung, die beide zufrieden stellt.
an die Vernunft appellieren, entgegenkommen. keine Ahnung wie lange die fahrzeit ist. trefft euch bei der hälfte. wenn es eine std dauert, fährst du eben um halb fünf los. sie verliert eine halbe stunde und du auch.
Wenn du einknickst und Sie um 17 Uhr bringst, hast du deine friedliche Lösung.
Das mache ich seit zwei Jahren. Dadurch gehen mir jede Woche ca. 2 meiner 11 Stunden mit ihr verloren. Ich knicke seit 2 Jahren bei allem ein. Habe noch nie mit ihr Urlaub machen können. Sie durfte noch nie bei mir übernachten. Mir ist klar, das vor einem Familiengericht Mütter einfach alles dürfen und Väter nix. Aber meine Tochter wird mir entfremdet. Ich kann das nur hinnehmen, denn gerichtlicher Widerstand ist (egal wie sehr ich im Recht sein sollte) absolut zwecklos.
Kannst DU mir denn meine Frage beantworten?
An die Vernunft habe ich in Dutzenden von Briefen appelliert. Sie weiß selbst, dass es nicht vernünftig ist. Sie nimmt das aber in Kauf, da sie genau weiß das sie als Mutter sich alles erlauben kann.
Bitte: Schlaue Ratschläge bekomme ich seit Jahren zu hauf. Ich brauche wirklich keine weiteren. Ich habe ihr Verhalten nicht in der Hand. Was ich brauche ist eine Antwort auf meine Frage.
du hast bis 17 uhr umgang und um 17 uhr ist das kind laut beschluss wieder zu hause, so steht es klar in deinem beschluss. die heimfahrt gehört mit zur umgangszeit. verspätungen solltest du vermeiden.
Im Beschluss steht überhaupt nichts davon wann das Kind Zuhause sein muss. Nur wann mein Umgang endet. Und genau deswegen fragte ich ja.
Mittlerweile holt eine Umgangspflegschaft das Kind ab. Da der Heimweg laut ihr (nur ihre Meinung zählt hierbei) eben nicht in die Umgangszeit fällt, holt sie das Kind um 17 Uhr bei mir ab. Sie sagt ebenfalls, ich hätte bei jedem Umgang viel Zeit verschenkt weil wir immer um 17 Uhr Zuhause waren, anstatt um 17 Uhr den Heimweg anzutreten.
Ob sie damit nun Recht hat oder nicht ist mir wurscht. Hauptsache ich habe endlich wenigstens ein bisschen mehr Zeit mit meiner Tochter.
das ist doch ganz klar aufgeführt: der umgang endet um 17 uhr und das ist der punkt an dem das kind zu hasue ist. wenn die umgangspflegschaft nicht fähig ist, dass umzusetzen, sollte die mutter hier eine beschwerde einreichen
Du hast meine Frage offenbar nicht verstanden. Egal.
Die Frage war relevant für mich. Nur darauf kommt es an. Wenn sie für Dich irrelevant ist, dann beantworte andere Fragen.
erwachsene Menschen sollten in der Lage sein sich über solche Kleinigkeiten zu einigen. Bring sie um Himmels willen um 17 Uhr zu ihr, bevor du den Stress hast, dass sie den Umgang vollständig unterbindet und du zwar ein Recht hast, aber keine Handhabe das durchzusetzen.
Sorry. Ich habe versehentlich auf "Hilfreich" gedrückt.
erwachsene Menschen sollten in der Lage sein sich über solche Kleinigkeiten zu einigen
Weiß ich. Hilft mir nur leider nicht weiter und beantwortet meine Frage nicht.
Wieso schafft es eigentlich niemand die Frage zu beantworten?
Hier gilt das Motto "der Klügere gibt nach", wenn du es nicht tust leidet das Kind drunter. Ist es das wert?
Sei mir nicht böse, aber Du kennst die Hintergründe nicht warum sie mir meine Tochter entfremdet. Es geht hier nicht um Nachgeben. Das tue ich bereits zwei Jahre lang. Das Leiden meines Kindes kann ich alleine nicht beenden. Dazu brauche ich die Mithilfe meiner Frau.
Ich wiederhole gerne meine Frage nochmal:
Muss ich um 17 Uhr da sein oder um 17 Uhr losfahren?
Bitte sei so nett und beantworte die Frage falls Du kannst. Alles was ich brauche ist eine verlässliche Information.
Ich bin mir sehr sicher, dass dazu keine verlässliche Quelle gibt. Die meisten Menschen interpretieren es aber so, dass du um 17 Uhr da sein musst.
Das Leiden deiner Tochter kannst du zumindest verringern indem du nicht durch solche winzigen Streitigkeiten Öl ins Feuer giest. Ja ich kenne die Situation bei dir nicht, aber ich weiß, dass sich verletzte Eltern gerne in solche Details verrennen und einen Streit vom Zaund brechen. Das Kind hat davon aber gar nichts.
Das Leiden deiner Tochter kannst du zumindest verringern indem du nicht durch solche winzigen Streitigkeiten Öl ins Feuer giest
Welche Streitigkeiten? Ich bin mir ziemlich sicher das meine Frau in diesem Forum nicht mitliest. Meine Tochter kann noch nicht lesen.
Ich habe mich ja schließlich nicht umsonst an ein Internetportal gewandt um damit Streitigkeiten vor dem Kind zu verhindern.
was denkst du wenn du jetzt irgendwo die Aussage bekommst, du musst um 17 Uhr losfahren. Du fühlst dich im Recht und tust das so. Egal ob du im Recht bist oder nicht, das ist Öl ins Feuer gießen, denn du weißt das sie es anders sieht.
bist du fähig zu lesen? in deinem beschluss steht bis 17 uhr und das heißt um 17 uhr ist das kind zu hause zu übergeben.
Wie soll man denn eine friedliche Lösung finden wenn einer daran kein Interesse hat?