Kann ich den Umgang mit einer bestimmter Person und meiner getrennt lebenden Tochter verbieten?
Hallo ihr.. folgende Situation.
Ich bin die leibliche Mutter, meine Tochter (4) lebt bei meiner "noch" Frau im Haus. Sie ist von ihr adoptiert und wir haben geteiltes Sorgerecht.
Die Kleine geht dort in den Kindergarten und wurde letztens von einer der Mütter (nach Absprache mit meiner Exfrau, aber ohne mein Wissen) mit nach Hause genommen.
Ich möchte aber nicht, dass sie alleine/ohne meine Exfrau mit dieser Frau alleine ist, da diese Frau polizeilich bekannt ist, wie ein bunter Hund und auch mit Drogen was am Hut hat.
Kann ich als getrennt lebendes Elternteil es verbieten?
Ich hoffe auf eure Hilfe
Du bist lesbisch?
Ja, das hat aber mit dem Thema nichts zutun ;)
6 Antworten
Auch bei geteiltem Sorgerecht liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht idR bei dem Elternteil, wo das Kind lebt.
Wenn du den Umgang untersagen willst, geht das nur über Jugendamt/Gericht.
das abr regelt nur wo das kind gemeldet hat. somit hat das umgangselternteil sendepause und keine möglichkeit irgendwem irgendwas zu untersagen. das kann auch kein jugendamt und ändert auch kein gericht
Das ist falsch. Im Zweifelsfall entscheidet immer das Gericht.
richtig deine antworten sind falsch. da entscheidet kein gericht, da es nichts zu entscheiden gibt.
nein. Mit wem das Kind bei der Mutter Kontakt hat, entscheidest nicht du. Genauso wenig wie deine Ex dir in den Umgang des Kindes, wenn es bei dir ist, reinreden darf.
Es sei denn, dieser Umgang widerspricht dem Kindeswohl. Das entscheidest aber nicht du, sondern das Familiengericht.
da diese Antwort dem Ganzen recht nahe kommt, meine Antwort hier als Kommentar. Ich würde das Gespräch suchen, denn wie Dahika bereits ausgeführt habt sind die "Teile" des jeweils anderen tabu. Ich würde der Nochfrau sagen, dass ich das nicht gutheisse und sie bitten das zu lassen. Wenn hier keine Einigung erzielt werden kann musst du dir überlegen ob der Gang zum Familiengericht eine Opion ist.
LG
Ich würde sagen "Ja.", aber wenn deine Partnerin das anders sieht, wirst du das nur über das Familiengericht durchsetzen können.
Such dir einen guten Fachanwalt für Familienrecht. Mit Worten wirst du da nichts erreichen. Bei Beziehungen die getrennt sind ist eine Einigung zwischen den Parteien ohne Hilfe von Fachleuten oft nicht möglich. Ich wünsche dir alles Gute.
Wenn es um Entscheidungen geht das Kind betreffend, bei denen die Parteien sich nicht einigen können schon. Das heißt nicht der Anwalt entscheidet, aber eventuell muss die Entscheidung rechtlich durchgefochten werden. Und da rate ich immer zu einem Rechtsbeistand.
das sind keine entscheidungen bei der der außenstehende umgangselternteil mitspracherecht hat.
das gemeinsame sorgerecht hat nichts mit umgang zu tun und für den umgangselternteil das papier nicht wert auf dem es steht. es hat kein mitsprachrecht, da der betreuende elternteil dies im rahmen der alleinigen alltagssorge bestimmt, die umgangselternteil nun mal nicht hat
Zum Glück hat das Gericht das letzte Wort und dieses entscheidet immer auf Basis des Kindeswohls und nicht auf Basis deines Egos. 😉
Na ja, wandaonline wirkt eher etwas verbissen als kompetent im Familienrecht. Warum auch immer. Ich bin auch kein Experte, aber meine Frau ist Fachanwältin für Familienrecht und zwar eine Erstklassige. So ganz ahnungslos bin ich nun wirklich nicht. Und im Fall des gemeinsamen Sorgerechts haben beide zu entscheiden was Umgang und Maßnahmen für das Kind angeht. Und wenn man sich nicht einigen kann, dann entscheidet das Familiengericht. Eventuell mit Hilfe des Jugendamtes. Wennbei der Entscheidung auch alle Optionen offen sind. Familienrecht ist eine heikle Sache, dass weiß ich mittlerweile sicher.
Grundsätzlich nicht, sofern nicht nachweislich eine Gefährdung für das Kind vorliegt, was aber das Jugendamt abschätzen muss.
Solange das Gericht ihr das ABR nicht entzogen hat, ist es genau so geteilt, wie alle anderen Rechte. Mit dem dem zweiten Absatz hast du natürlich trotzdem Recht.