Kann ich als Vater mein Kind besuchen obwohl die ex Partnerin nicht damit einverstanden ist?

8 Antworten

Als Vater hast Du grundsätzlich das Recht Dein Kind zu besuchen, auch wenn die Mutter nicht damit einverstanden ist. Das gemeinsame Sorgerecht und die Vaterschaftsanerkennung berechtigen Dich dazu. Es ist jedoch ratsam, das Besuchsrecht mit der Mutter zu klären und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Falls es zu keiner Einigung kommt, kannst Du Dich an das Familiengericht wenden und dort einen Antrag auf Umgangsregelung stellen. Das Gericht wird dann eine Entscheidung treffen, die im Interesse des Kindes liegt.

Woher ich das weiß:Recherche

Du hast Recht auf Umgang. Falls die Kindesmutter dir dieses nicht gewährt, kannst du Umgang vor dem Familiengericht einklagen.

Du hast allerdings kein Recht, dein Kind immer dann, wenn es dir passt oder in der Wohnung deiner Ex zu besuchen.

Kann ich als Vater mein Kind besuchen obwohl die ex Partnerin nicht damit einverstanden ist?

Das könnte problematisch werden, wenn dies in der - fremden - Wohnung geschehen soll.

Will die Mutter des Kindes das nicht, kann das Besuchsrecht des Kindes auch in Deiner Wohnung stattfinden.

Sollte es keine Einigung darüber geben, wird das Familiengericht entscheiden.

Wenn man das gemeinsame Sorgerecht hat, dürfen beide Elternteile das Kind betreuen oder besuchen.

Es ist Konsenz dass ein Kind beide Eltern braucht, um eine ausgewogene Erziehung zu bekommen.

Das grosse Problem ist allerdings, dass speziell bei jungen Paaren, Väter sich bei der Schwangerschaft oft ganz zurückziehen und die Mutter alles alleine ausstehen lässen.

Das ist schwer für Frauen und verbittert sie und es fällt schwer, später zu akzeptieren, wenn das Kind aus dem gröbsten raus ist und nicht mehr jede Nacht schreit und in die Windel kackt und mit 2-3 Jahren dann ja so süüüss ist und Männer plötzlich die Liebe für ihr Kind.entdecken.

Du hast ein Umgangsrecht mit dem Kind. Das kann (insofern der Kontakt mit Dir dem Kind nicht nachweißlich schadet) gerichtlich erzwungen werden.

Allerdings kann die Partnerin verweigern, dass das in ihrer Wohnung stattfindet, spich dass Du das Kind bei ihr besuchst. Dann muss ein anderer Weg gefunden werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bei uns rennen ständig zwei "Kurze" mit durch die Wohnung