Umsatzsteuer/Vorsteuer wie verbuchen?

3 Antworten

Umsatzsteuer ist eine Verbindlichkeit und Vorsteuer eine Förderung ans Finanzamt. Insofern ist die VSt ein aktives Bestandskonto und wird folglich im Soll gebucht. USt ist ein passives Bestandskonto und wird im Haben gebucht.

Im Fall einer Gutschrift bzw. Retoure, verringert sich die USt bzw. VSt auf der entsprechenden Gegenseite.

Du kannst dir merken, Vorsteuer buchst du bei Aufwand, also bei Anschaffung bzw. Einkauf und die USt bei Verkauf d.h. Ertrag und Erzielung von Umsatzerlösen.

Miete, Porto, Zinsen, Kosten des Geldverkehrs und Beiträge bspw. sind grundsätzlich umsatzsteuerbefreit.

Am Ende eines Geschäftsjahres folgt die Umbuchung der VSt und USt auf ein Verrechnungskonto namens Umsatzsteuer (hat eine andere Kontonummer).

Mithilfe der Umbuchung lässt sich ermitteln ob du einen Vorsteuer-Überhang oder eine Umsatzsteuerzahllast hast. Beim ersten hast du eine Forderung ans Finanzamt bzgl. der zuviel gezahlten Steuer und im zweiten Fall eine Verbindlichkeit aus Finanzamt, d.h. du musst einen bestimmten Steuerbetrag nachzahlen. Dieser wird dir dann aber von Finanzamt per Steuerbescheid mitgeteilt.

So viel von mir dazu. Ich hoffe geholfen zu haben.

Gruß

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Finanzbuchhalterin mit Fachkraft Rechnungswesen und KBM

Die Vorsteuer ist eine Forderung ggü. dem Fa und die Umsatzsteuer ist eine Verbindlichkeit ggü. dem FA.

Und wie verbucht man Forderungen und Verbindlichkeiten?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Im Prinzip hast du schon recht, aber z.B. bei Gutschriften von Lieferanten oder Gutschriften an Kunden ist es eben umgekehrt.

Verbindlichk. aus Lief/Leist. 119.00 an Vorsteuer 19,- und RHB 100.-

oder

Erlösschmälerungen 100.- und USt 19.- an Ford. aus Lief./Leistungen 119.-

Woher ich das weiß:Berufserfahrung