Kontieren eines Geschäftsfall im Ausland, nicht im EU Binnenmarkt?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Einerseits les ich von einer Einfuhrumsatzsteuer, andererseits wiederum nicht, da es angeblich mit dem Zollabgaben schon gemacht wurde.

Über die Einfuhrumsatzsteuer bekommst Du eine Rechnung von dem Spediteur, der die Ware eingeführt und die Zollabfertigung durchgeführt hat.

Du buchst die EUSt also nicht mit der Rechnung von Deinem Nicht-EU-Lieferanten, sondern erst, wenn Du die Rechnung vom Spediteur hast.

Wenn Du keine gesondertes Konto für die Einfuhrumsatzsteuer hast, kannst Du sie dann auch auf das Konto Vorsteuer buchen.

Sturmwolke  23.08.2020, 12:59

Danke für das Sternchen! :-)) 

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