Kontieren eines Geschäftsfall im Ausland, nicht im EU Binnenmarkt?
Hallo,
weis jemand zufällig wie man folgenden Geschäftsfall richtig kontiert
(nach dem Industriekontenplan IKR)
- Einkauf einer Fertigungsmaschine auf Ziel in Tokio
Mir ist klar, das es heißen muss:
per 070 (Maschinen) an 440 (Verbindlichkeiten a LuL)
Aber was mach ich mit der Umsatzsteuer?
Greift die hier in dem Beispiel überhaupt, denn es ist ja keine EU-Land.
Einerseits les ich von einer Einfuhrumsatzsteuer, andererseits wiederum nicht, da es angeblich mit dem Zollabgaben schon gemacht wurde.
Ich bin grad echt überfragt?
Und falls eine Umsatzsteuer gilt, ist es dann warscheinlich die Vorsteuer (260)?
Bitte um Hilfe und um eine Erklärung.
Danke!
Gruß Bejam
1 Antwort
Einerseits les ich von einer Einfuhrumsatzsteuer, andererseits wiederum nicht, da es angeblich mit dem Zollabgaben schon gemacht wurde.
Über die Einfuhrumsatzsteuer bekommst Du eine Rechnung von dem Spediteur, der die Ware eingeführt und die Zollabfertigung durchgeführt hat.
Du buchst die EUSt also nicht mit der Rechnung von Deinem Nicht-EU-Lieferanten, sondern erst, wenn Du die Rechnung vom Spediteur hast.
Wenn Du keine gesondertes Konto für die Einfuhrumsatzsteuer hast, kannst Du sie dann auch auf das Konto Vorsteuer buchen.