Imparitätsprinzip / Realisationsprinzip?

Guten Morgen liebe Community!

Eine Frage zur Bilanzierungs-Theorie:

Die Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung besagen ja u.a. das Imparitätsprinzip: Unterschiedlicher Ansatz von Aufwendungen und Erträgen...

Aufwendungen:

Aufgrund des Vorsichtsprinzips Ansatzpflicht bereits, wenn sie drohen. Beste Beispiele bilden hierfür:

  • Rückstellungen allgemein: uns drohen Rechtsanwaltskosten - Betrag und Fälligkeit ungewiss
  • Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
  • Wertaufhellungsgrundsatz: Erlangen wir nach Stichtag (aber vor Aufstellung der Bilanz) Kenntnis über Tatsachen, die das abgelaufene Jahr betreffen, so müssen wir das entstehende Risiko noch in der Bilanz des "alten Jahres" berücksichtigen.

Soweit so gut... :-)

Erträge:

Hier gilt das Realisationsprinzip. Danach dürfen Gewinne erst berücksichtigt werden, wenn sie realisiert wurden.

Nun die Frage: Wann sind Gewinne realisiert???

Ich habe da aus mehreren Quellen unterschiedliche Meinungen:

  1. Bei Rechnungsstellung: Dann ganz klar - Buchungssatz Forderungen aus LL an Ertragskonto
  2. Bei Erfüllung unserer Verpflichtung: Dann habe ich ja noch keine Rechnung gestellt, dementsprechend kann ich das ja noch gar nicht als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verbuchen? Oder wie erfolgt die Bilanzierung / Buchungssatz in diesem Falle?

Ich hoffe, ich bekomme ein wenig Licht ins Dunkle :-) DANKE für eure Mithilfe!

Recht, Betriebswirtschaft, Bilanz, Bilanzierung, Buchführung, HGB, GuV, Wirtschaft und Finanzen
Taeglich Einahmen auf Konto einzahlen?Wasmuss auf den Verwendungszweck von der Ueberweisung der Bargeldeinnahmen vom Privatkonto auf das Geschaeftskonto stehen?

Einen schoenen guten Tag/Abend ihr lieben 🤗🙂Ich plane mich Mitte dieses Jahres als Kosmetikerin Selbstaendig zu machen ,dort werde ich viel mit Bargeld zu tun haben.Bei mir gibt es zudem die Besonderheit ,dass ich ein kostenlosses online Geschaeftskonto verwenden moechte wo es leider keine Bar Einzahlungsmoeglichkeit gibt .Ich muesste dann die Bar Einnahmen erst auf mein Privatkonto einzahlen(ich werde dafuer ein zweites Privatkonto eroeffnen, das nur fuer diesen Zweck bestimmt ist) und das Geld dann auf das Geschaeftskonto ueberweisen. Ich bin wahrscheinlich erstmal zur einfachen Kassenbuchfuehrung verpflichtet.Waere euch sehr ,sehr dankbar wenn Ihr mir bei folgenden Fragen helfen koenntet. Herzliche Gruesse an euch allen und einen schoenen Abend/Tag 😊🤗

1.Ist es zwingend erforderlich ,das ich am Ende jeden Arbeitstages alle Bar Einnahmen auf das Geschaeftskonto einzahle oder reicht es wenn ich 1x monatlich oder 1x woechentlich die Einnahmen auf das Geschaeftskonto einzahle?und muessen wirklich ALLE Bareinnahmen auf das Geschaeftskonto eingezahlt werden oder ist es rechtlich auch zulaessig,das ich nur die Ruecklagen fuer die Steuern einzahle und das restliche Geld"Bar" behalte?

2.Was muss auf den Verwendungszweck von der Ueberweisung vom Privatkonto auf das Geschaeftskonto stehen,wenn ich nur einmal im Monat oder in der Woche den Verdienst von mehreren Arbeitstagen auf das Geschaeftskonto einzahlen moechte?

Muss ich dann im Verwendungszweck zb angeben : Bar Einnahmen vom Juli? ist es wenn ich das so angebe egal ob ich wirklich jeden Tag im Juli gearbeitet habe oder bekomme ich bei so einer ungenauen Angabe Aerger?

3.Muss ich im Verwendungszweck der Ueberweisung von den Bar Geldeinnahmen vom Privatkonto zum Geschaeftskonto zudem noch die Rechnungsnummern oder Barbeleg Beleg Nummern aller Einnahmen die mit der Ueberweisungsummme zusammenhaengen im Verwendungszweck der Ueberweisung eintragen ?Oder muss ich im Verwendungszweck eine neue Belegs Nr erstellen/angeben und diese dann auch im Kassenbuch bei allen Einnahmen in der Belegspalte angeben die mit der Ueberweisungs Summe zu tun haben? (Ich bin wahrscheinlich erstmal zur einfachen Kassenbuchfuehrung verpflichtet)

Finanzen, Selbständigkeit, Wirtschaft, Recht, Buchführung, Überweisung, Geschäftskonto, kassenbuch, Privatkonto, Wirtschaft und Finanzen
Was haltet ihr von dieser Geschäftsidee?

Hallo an alle. Mein Name ist Alimkhan

Ich bin 18 und komme aus Kasachstan ursprünglich aus Aserbaidschan. Nun wo fange ich an, ich Repariere seit ungefähr meinem zwölften Lebensjahr Handys aller Art (Nokia N95, IPhone 6,Samsung S10) und habe mir alles selbstbeigebracht. Ich strebe danach eines Tages einen eigenen Handy-Shop zu führen. Ich bin eine sehr motivierte Person, ich bin der zielstrebige Opfer von allen, wo meinten dass ich sowas nicht hinkriege. Nun ich möchte ein Handy-Shop führen, denn ich habe das Mind-Set dafür, sowohl auch die Technik, aber kein Geld. Es hört sich arrogant an, aber ich möchte euch vermitteln was ich genau machen möchte, deswegen verzeiht. In meinem Kopf sehe ich ein Laden vor mir, wo ich mit 3 Mitarbeitern stehe und die Handys (Displays, Akkus e.t.c) repariere.Der Laden ist in einem Teil aufgebaut wo man sich hinsetzen kann (Sessel mit einem Gekühlten Wasserständer plus verschiedene Geschmäcker) mit LED Beleuchtungen und Schranken wo man die Handys aufstellt. Es gibt 4 Säulen, also 4 Abteilungen und in diesen Abteilungen sind verschiedene Kategorien abgebildet, ich übernehme Handys der andere Mitarbeiter Laptops und der andere Controller/PCs. Das ist das erste. Das zweite ist das die Abteilungen mit verschiedenen Mitarbeitern aus verschiedenen Nationalitäten vermischt sind. Also in meiner Stadt gibt es viele Araber, Türken, Russen, Polen, Eritrea usw. Ich übernehme die Russen und Türken, mein anderer Kollege die Araber/Iraker und der andere die Nord-Afrikanischen. Jetzt werden sich viele Fragen. Wir wollen seriös rüberkommen. Unter anderem würde ich die Handys vergolden, denn der Laden soll seriös wirken, kein Laden wo ein Türke oder Araber sitzt und die Hälfte nicht versteht, sondern Junge Männer mit Anzügen, guter Aussprache und seriöser Art, der die Handys in ca 2-5 Std repariert. Das wäre mein Plan vieles habe ich noch erwähnt, aber wenn ich alles reinschreibe, dann wird es ein Buch 😂. Wie gesagt das Mindset habe ich, die Technik habe ich auch, aber das Geld fehlt mir. Nun will ich euch fragen, was haltet ihr von meiner Idee. Ich bin Kritikfähig, sowohl nehme ich auch gerne Hilfe an. Danke fürs Lesen

Buchführung, Geschäftsidee, handyshop, Ideen, Umsetzung, Ladengeschäft, Mindset
Wie kann ich Einzelkosten und Gemeinkosten voneinander unterscheiden?

Moin,

ich habe mir diesbezüglich schon einige Erklärungen angeschaut, aber so richtig sicher bin ich mir dabei immer noch nicht. Dass fixe Kosten immer Gemeinkosten sind, ist ja meiner Meinung nach schon mal eine gute Hilfe, aber Einzelkosten können eben sowohl variable als auch fixe Kosten sein. Habe ich zumindest im Netz gelesen.

Wie würdet ihr den Unterschied zwischen Einzelkosten und Gemeinkosten in eigenen Worten erklären? Am besten anhand von Beispielen.

Ich hatte im Buch auch eine Übung, wo man Folgendes zuordnen sollte:

  • Miete für den Ausstellungsraum (Gemeinkosten)
  • Aufwendungen für Handelswaren (Einzelkosten)
  • Kraftfahrzeugsteuer (Gemeinkosten)
  • freiwillige soziale Aufwendungen (Gemeinkosten)
  • Gehälter (Gemeinkosten)
  • Aufwendungen für Rohstoffe (Einzelkosten)
  • Abschreibungen auf Sachanlagen (Gemeinkosten)
  • Werbeanzeigekosten für ein Sonderangebot (Einzelkosten)
  • Zustellentgelt für Warenlieferungen an einen Kunden (Einzelkosten)
  • Provisionsaufwendungen (Einzelkosten)
  • Aufwendungen für Betriebsstoffe (Gemeinkosten)
  • kalkulatorische Abschreibungen (Gemeinkosten)

Ich verstehe schon das erste Beispiel nicht. Wieso gehört die Miete für den Ausstellungsraum zu den Gemeinkosten, wenn die Gemeinkosten angeblich immer fixe Kosten sind? Den Ausstellungsraum hat man ja i. d. R. nicht dauerhaft, weshalb es variable Kosten sind.

Dass die Kraftfahrzeugsteuer Gemeinkosten sind, verstehe ich auch nicht, wenn Gemeinkosten fixe Kosten sein sollen. Die KFZ-Steuer ist doch nicht immer gleich bzw. nicht bei jedem. Oder denke ich da falsch?

Gehälter hätte ich auch zu den Einzelkosten gepackt, weil ich diese nicht zu den fixen Kosten einordnen würde. Es bekommt ja jeder ein anderes Gehalt und selbst das eigene Gehalt kann ja unter gewissen Umständen mal abweichen.

Ich will jetzt nicht auf jedes Beispiel eingehen, aber wie ihr allein schon an den drei erwähnten Beispielen sehen könnt, verstehe ich das mit der Zuordnung nicht.

Buchhaltung, Schule, Buchführung, BWL, Rechnungswesen

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