Wer haftet bei Buchhaltungsfehler (ungelernter Arbeitnehmer)?

6 Antworten

Grundlegend trägt der Chef die Verantwortung. Wenn er deiner Freundin Aufgaben gibt, die eigendlich was für Gelernte sind, und sie es nicht weiß, und einen fehler macht, dann ist erst mal der Chef der jenige der es auszubügeln hat.

Etwas anders schaut es aus, wenn deine Freundin klar gegen Anweisungen handelt. Wenn der Chef also sagt, komm zu mir, wenn du fragen hast, und deine Freundin einfach so entscheidet, das kannst du selbst lösen, und ihre Lösung die falsche ist, kann auch sie dafür ärger kriegen.

Allerdings wird sie nicht mit ihrem privaten Vermögen haften müssen. dass der chef ihr dann aber die Kündigung in die Hand drückt, damit wird sie dann eben leben müssen.

Das Unternehmen ist gegenüber dem Finanzamt verantwortlich. Das Finanzamt kann sich direkt nur an das Unternehmen wenden. Das Unternehmen kann aber Mitarbeiter haftbar machen, wenn die vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln.

Wenn deine Freundin als ungelernte Kraft in der Buchhaltung "hilft", wird sie sicherlich nur Jemandem zuarbeiten und Buchungen auf Anweisung ausfuehren. Dass man Eingaben am PC unter seinem eigenen Namen/Passwort eingibt ist normal und hat mit Haftung bei Fehlern nichts zu tun. Am Ende haftet der Arbeitgeber.

Splitterer93 
Fragesteller
 09.03.2024, 04:54

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Eine kurze Frage aber noch zum Thema: z.b. gibt der Chef sein Privatauto an als Arbeitsauto um davon steuerlich zu profitieren was er natürlich nicht darf (oder ähnliches). So was grundlegendes weiss auch meine Freundin mittlerweile. Wenn Sie das mitmacht weil Sie angst hat gekündigt zu werden (und der Vorgesetzte macht da auch mit und der weiss das auch). Sozusagen wenn Sie da halb gezwungenermaßen mitmacht, wie sieht da die Lage dann aus?

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Chocolate2000  09.03.2024, 07:25
@Splitterer93

"So was grundlegendes weiss auch meine Freundin mittlerweile." So etwas weiss sie natuerlich nicht, und handelt nur auf Anweisung.

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Splitterer93 
Fragesteller
 09.03.2024, 04:56

Sie soll das in Zukunft alleine stemmen und derjenige der Sie anlernt ist selber nicht vom Fach.

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Grundsätzlich trägt der Chef der Buchhaltung, meist ein Prokurist die Verantwortung für die gesamte Buchführung. Er kann diese delegieren an einen Abteilungsleiter, der sie dann trägt, beispielsweise an den Leiter der Kreditoren- oder Debitorenbuchhaltung. Dieser wiederum kann sie nur an ausgebildete Fachkräfte delegieren. Diese hingegen haben bei Vorliegen einer geordneten AKV - Aufgaben - Kompetenz - Verantwortung - (Kompetenzordnung) kein Delegationsrecht mehr. Somit bleibt die Verantwortung an letzter Stelle "hängen". Liegt keine AKV/Kompetenzordnung vor, bleibt die Verantwortung beim Abteilungsleiter hängen.

Nein, sie muss dann nicht privat haften. Fehler passieren. Das ist ja kein Steuerberrug oder so