Arbeitszeugnis verweigern?

5 Antworten

Hallo Tenerazia,

der Anspruch auf ein (finales) Arbeitszeugnis entsteht lt. § 109 GewO bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zuvor kann u.U. ein Anspruch auf ein vorläufiges Arbeitszeugnis- oder auf ein Zwischenzeugnis bestehen... und über letzteres sprechen wir wohl. Durch deine Absicht dich beruflich zu verändern, dich also neu zu bewerben sollte dieser Anspruch gegeben sein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ein Mitarbeiter hat NIE Anspruch auf ein Arbeitszeugnis unter dem laufenden Arbeitsverhältnis. Man hat Anspruch nach der Kündigung ;)

Ansonsten sollten 2 Jahre und 10 Monate ja wohl zu einer grundsätzlichen Beurteilung reichen. Die Begründung für die Ablehnung wäre hier also schwach. Aber wenn die Person direkt ab Jobstart krank ist, kann auch nach Austritt ein Arbeitszeugnis verweigert werden. Man hat ja nichts zum beurteilen

Tenerazia 
Fragesteller
 15.05.2022, 18:09

"Ein Mitarbeiter hat NIE Anspruch auf ein Arbeitszeugnis unter dem laufenden Arbeitsverhältnis. Man hat Anspruch nach der Kündigung ;)"

Wo soll das geschrieben stehen ?

Ich finde dazu nichts

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Der Mitarbeiter hat nach der Kündigung immer ein Anspruch darauf gem. § 109 Absatz 1 GewO.

Während des Beschäftigungsverhältnisses gibt es kein Recht darauf.

Viel schreiben kann er ja nicht. Das Zeugnis wird so toll nicht sein, eher nichtssagend.

Tenerazia 
Fragesteller
 15.05.2022, 18:09

Wieso kann er nicht viel schreiben ?

2 Jahre und 10 Monate hat er ja im Betrieb gearbeitet, oder wird diese Arbeit nicht mehr gewertet weil er 2 Monate krank war ?

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Es ist zu unterscheiden zwischen einem einfachen und einem qualifiziertem Zeugnis. Wenn aufgrund der fehlenden Bewertbarkeit kein qualifiziertes Zeugnis erstellt werden kann besteht immer noch ein Anspruch auf ein einfaches Zeugnis.