Als Azubi zu Einsätzen des KatS NRW?

4 Antworten

Auszubildende, Schüler und Studenten betrifft das BHKG nicht, da du in keinem Arbeits- oder Dienstleistungsverhältnis mit deinem Betrieb stehst. Ein Ausbildungsverhältnis wird im BHKG nicht erwähnt und ist somit nicht gemeint.

Ergo ist dein Arbeitgeber nicht verpflichtet, dich freizustellen. Wenn er das macht, dann auf freiwilliger Basis.

Ich hatte die gleiche Situation während des letzten Jahres im Homeoffice als Azubi, wo ich meine Personalabteilung gefragt hatte, ob ich aus dem Homeoffice zum Einsatz bei der Feuerwehr ausrücken darf, was sie übrigens verneinten.

Selbstverständlich bist auch du ein Arbeitnehmer!

In der Lehre war ein Azubikollege von mir ehrenamtlich in der FFW... und es ist einige Male vorgekommen, dass sein Melder ging. Er ist dann zum Einsatz gedüst.

Er hat nur unterschreiben müssen, dass er in der Berufsschule während Klausuren nicht zum Einsatz abrauscht.

Das musst du natürlich mit deinem Arbeitgeber abklären. Aber in der Regel bekommt der Arbeitgeber den Verdienstausfall sogar erstattet.

Das entscheidet der Arbeitgeber - ob du während der Arbeitszeit gehen darfst.

Zumindest ist das bei uns in Österreich so, in Deutschland wird das, so schätz ich mal, nicht grad anders sein.