Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohn in dem Fall?
Arbeitnehmer hat einen Vertrag über die zu leistende Arbeit ( Zeitungen austragen ), aufgrund von Sturm / Hochschnee oder sonstigem kann die Zeitung nicht geliefert werden an die Abladestelle und somit fällt die Arbeit aus.
Darf der Arbeitnehmer einfach einen Urlaubstag eintragen oder den Lohn verweigern?
Arbeitgeber* meinte ich im letzten Satz.
2 Antworten
Urlaub schon mal gar nicht. Versehe ich das richtig, dass die auszuliefernden Zeitungen nicht da waren? Also vergleichbar damit, dass der Arbeitnehmer nicht arbeiten konnte, weil das Arbeitsmaterial nicht vorhanden war?
Dann fällt das zu 100 Prozent in den Risikobereich der Arbeitgebers. Solange Du Deine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt hast, hast Du auch Anspruch auf Deinen Arbeitslohn.
Dann ist ganz normal der Lohn zu zahlen. Das Risiko trägt der Arbeitgeber. Lass Dir nichts anderes erzählen.
Eher nicht. Das Wetter dürfte kein vom Arbeitgeber zu tragendes Betriebsrisiko sein, so dass der Grundsatz ohne Arbeit kein Lohn gilt.
Aber der Arbeitnehmer hat kein Einfluss auf die Zustellung der Pakete an die Abladestelle.
Dann habe ich den Fall falsch verstanden. Wenn keine Betriebsmittel da sind, ist das in der Regel das Risiko des Arbeitgebers.
Genau, die Pakete sind sonst an den Abladestellen angeliefert und wenn kein Auto durch kann wegen Hochschnee ( beispielsweise ) , konnten keine Pakete ausgeliefert werden.