Gebasteltes verkaufen->Kleingewerbe -> Frage zur Anmeldung und Buchungen?

Guten Tag zusammen,

ich habe demnächst vor ein Kleingewerbe zu gründen und von der Kleinunternehmer-Regelung gebrauch zu machen. Ich arbeite Vollzeit und möchte das Gewerbe als Nebentätigkeit führen, für mich eher als Hobby. Ich habe nicht vor, die 17.500 € Grenze im Jahr zu überschreiten. Verkaufen werde ich über Ebay, hier und da auf Trödelmärkten, die in der Nähe einmal im Monat stattfinden und Weihnachtsmärkte. Ich bastel saisonale Dekorationen/Geschenkideen/Accessoires her und verkaufe diese. Ein Geschäftskonto soll eröffnet werden, ausschließlich fürs Gewerbe.

Dazu ein paar Fragen:

  1. Ich habe bereits in den letzten Jahren Bastelmaterial eingekauft (Belege vorhanden) die ich unter „vorweggenommene Betriebsausgaben“ buchen werde. Wie sieht es aber bei meinen vorhandenen Maschinen und Werkzeugen aus? Ich habe eine Nähmaschine die ich vor ca. 10 Jahren gekauft habe, einen ca. 12 Jahre alten Drucker und einen 7 Jahre alten Laptop. Wie bringe ich diese ins Unternehmen ein? Genauso Sägen, Hammer, Zangen, Tische (für die Ausstellung auf den Märkten) usw. Kann ich dazu Eigenbelege schreiben und den Wert (gebraucht) schätzen? Evtl. mehrere Artikel thematisch zusammenfassen? „Nähmaterial“, „Werkzeug“, „Bastelmaterial“ usw.?
  2. Wie verläuft die Abschreibung beim Kleingewerbe?
  3. Wird ein Reisegebwerbe für die Märkte benötigt? Ich werde gelegentlich auf den Trödelmärkten verkaufen und auf den Weihnachtsmärkten jedes Jahr. Wonach richtet sich der Preis? (schwankt bei uns zw. 50 -500 €) Was habt Ihr für einen Preis bezahlt?
  4. Ich stelle alle Artikel in meiner Mietwohnung her. Ich habe kein Arbeitszimmer und keine Werkstatt. Kann ich trotzdem anteilige Miete buchen? Strom läuft über den Namen meines Verlobten, daher kann ich wohl keine Stromkosten angeben? Falls beides oder eines geht, muss ich dann von meinem Geschäftskonto jeden Monat den anteiligen Betrag auf mein Privatkonto, von dem die Miete und Strom abgebucht wird, überweisen? Der Ordnungshalber fände ich das praktisch. Hierzu dann ein Eigenbeleg?
  5. Für die Ebay-Verkäufe stelle ich mit laufender Nr. Rechnungen aus (ohne Ust mit Hinweis auf die Regelung). Wie mache ich das auf den Märkten? Kann ich das so machen: Ich nehme Geld vom Geschäftskonto (Standgebühr vor Ort bezahlen, Wechselgeld) und schreibe mir in einer Liste alle Verkäufe auf. Was ich dann Bar am Ende vom Tag habe, überweise ich wieder aufs Konto, trage die Summe als Tageseinnahme in die EÜR und hefte die Liste zu der Buchung im Kontoauszug als Beleg. Muss ich den Beleg auch eine Rechnungsnummer geben? Kann man das so machen oder hat jemand eine einfachere Lösung?

Dass die Handwerkskammer zur Kasse bittet ist mir bekannt, da warte ich noch auf eine Antwort, habe mal höflich nachgefragt welche Kosten da für mich anfallen. Eventuell lassen sich dadurch schon Probleme/Missverständnisse im Vorfeld vermeiden.

Für Tipps und Ratschläge bin ich sehr dankbar.

LG Cathey

basteln, Recht, Weihnachtsmarkt, Buchführung, Gewerbe, Kleingewerbe, Trödelmarkt, Wirtschaft und Finanzen
Taeglich Einahmen auf Konto einzahlen?Wasmuss auf den Verwendungszweck von der Ueberweisung der Bargeldeinnahmen vom Privatkonto auf das Geschaeftskonto stehen?

Einen schoenen guten Tag/Abend ihr lieben 🤗🙂Ich plane mich Mitte dieses Jahres als Kosmetikerin Selbstaendig zu machen ,dort werde ich viel mit Bargeld zu tun haben.Bei mir gibt es zudem die Besonderheit ,dass ich ein kostenlosses online Geschaeftskonto verwenden moechte wo es leider keine Bar Einzahlungsmoeglichkeit gibt .Ich muesste dann die Bar Einnahmen erst auf mein Privatkonto einzahlen(ich werde dafuer ein zweites Privatkonto eroeffnen, das nur fuer diesen Zweck bestimmt ist) und das Geld dann auf das Geschaeftskonto ueberweisen. Ich bin wahrscheinlich erstmal zur einfachen Kassenbuchfuehrung verpflichtet.Waere euch sehr ,sehr dankbar wenn Ihr mir bei folgenden Fragen helfen koenntet. Herzliche Gruesse an euch allen und einen schoenen Abend/Tag 😊🤗

1.Ist es zwingend erforderlich ,das ich am Ende jeden Arbeitstages alle Bar Einnahmen auf das Geschaeftskonto einzahle oder reicht es wenn ich 1x monatlich oder 1x woechentlich die Einnahmen auf das Geschaeftskonto einzahle?und muessen wirklich ALLE Bareinnahmen auf das Geschaeftskonto eingezahlt werden oder ist es rechtlich auch zulaessig,das ich nur die Ruecklagen fuer die Steuern einzahle und das restliche Geld"Bar" behalte?

2.Was muss auf den Verwendungszweck von der Ueberweisung vom Privatkonto auf das Geschaeftskonto stehen,wenn ich nur einmal im Monat oder in der Woche den Verdienst von mehreren Arbeitstagen auf das Geschaeftskonto einzahlen moechte?

Muss ich dann im Verwendungszweck zb angeben : Bar Einnahmen vom Juli? ist es wenn ich das so angebe egal ob ich wirklich jeden Tag im Juli gearbeitet habe oder bekomme ich bei so einer ungenauen Angabe Aerger?

3.Muss ich im Verwendungszweck der Ueberweisung von den Bar Geldeinnahmen vom Privatkonto zum Geschaeftskonto zudem noch die Rechnungsnummern oder Barbeleg Beleg Nummern aller Einnahmen die mit der Ueberweisungsummme zusammenhaengen im Verwendungszweck der Ueberweisung eintragen ?Oder muss ich im Verwendungszweck eine neue Belegs Nr erstellen/angeben und diese dann auch im Kassenbuch bei allen Einnahmen in der Belegspalte angeben die mit der Ueberweisungs Summe zu tun haben? (Ich bin wahrscheinlich erstmal zur einfachen Kassenbuchfuehrung verpflichtet)

Finanzen, Selbständigkeit, Wirtschaft, Recht, Buchführung, Überweisung, Geschäftskonto, kassenbuch, Privatkonto, Wirtschaft und Finanzen
Wie Skonto auf DATEV richtig buchen?

Hallo alle zusammen,

ich habe heute zum ersten Mal in DATEV elektronisches Bankbuchen ausprobiert. Natürlich sollte es damit im Idealfall deutlich schneller gehen, aber ich glaube, ich blicke da noch nicht ganz durch. Jetzt hatte ich natürlich am Ende eine Differenz, und ich kann beim besten Willen nicht meinen Fehler finden. Ich habe schon überprüft, ob ich mich vielleicht irgendwo vertippt, oder vielleicht Soll und Haben vertauscht habe, aber das passt alles. Jetzt frage ich mich, ob es vielleicht am Skonto liegt. Vor dem elektronischen Bankbuchen habe ich ja als erstes die Eingangs-und Ausgangsrechnungen (Kreditoren und Debitoren) eingebucht und den ganz normalen Bruttobetrag genommen. Natürlich stimmt das dann im Nachhinein nicht mehr mit den Kontoauszügen überein, da aufgrund des gewährten Skontos ja weniger abgebucht wurde. Als ich dann die Buchungen der Bank überprüft habe, habe ich jedes Mal den Betrag abgeändert, also nicht den Bruttobetrag stehen gelassen, sondern den Betrag abzüglich des Skontos angegeben, also den, der auch tatsächlich abgebucht wurde. Im Feld Skonto habe ich dann noch angegeben, wie viel Euro das Skonto betragen hat. Ist das so richtig? Oder lasse ich im Feld Umsatz den Bruttobetrag stehen (so wie er auch auf den Rechnungen angegeben ist)? Ich kann mir nicht erklären wo mein Fehler sonst liegen soll. :/

Würde mich über Antworten freuen! :)

Recht, buchen, Buchführung, Datev, Differenz, skonto, Wirtschaft und Finanzen