DAuf der Wert der kalkulatorischen größer sein als der der bilanzmäßigen Abschreibungen?


22.11.2021, 14:07

Wie ist das bei kalkulatorischen Zinsen, dürfen die weniger sein, als die der Zinsaufwendungen in der Bilanz, wesentlich weniger auch oder wie viel % Abweichung hat man da im Normalfall?

Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen

Ja, kein Thema 100%
Nein, nein! 0%

3 Antworten

Die kalk. Abschreibungen sind ausschließlich ein Instrument der betrieblichen Kostenrechnung und haben keinen Einfluß auf Handels- oder Steuerbilanz - sie können daher frei gestaltet werden - es haben sich gewisse Standardberechnungen entwickelt -

kalk. Abschreibung = (Wiederbeschaffungswert - Schrottwert) / tatsächliche Nutzungsdauer

Wiederbeschaffungswert = Anschaffungskosten ⋅ ( 1 + Inflationsrate ) hoch n = geplante/geschätzte Nutzungsdauer

Therealluck 
Fragesteller
 22.11.2021, 13:49

Sehr gut erklärt, vielen Dankeschön!

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Ja, kein Thema

Ja, das ist nicht begrenzt.

Die kalk. Abschreibungen dürfen z.B. vom Wiederbeschaffungspreis der voraussichtlich zum Zeitpunkt des Ersatzes anfällt, vorgenommen werden, was bei der bilanzmäßigen Abschreibung gar nicht geht, denn hier sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten die Obergrenze.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Therealluck 
Fragesteller
 22.11.2021, 13:49

Sehr gut erklärt, vielen Dankeschön!

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Therealluck 
Fragesteller
 22.11.2021, 14:06

Wie ist das bei kalkulatorischen Zinsen, dürfen die in meinem Fall weniger sein, als die der Zinsaufwendungen in der Bilanz, wesentlich weniger auch oder wie viel % Abweichung hat man da im Normalfall?

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emerel  22.11.2021, 14:29
@Therealluck

Das sind Aufwendungen der betrieblichen Kostenrechnung (Anderskosten) die haben keinen Einfluss auf GuV und Bilanz. Die Höhe der kalk. Zinsen ist offen.

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Ja, kein Thema

Die Zinsaufwendungen in der Bilanz werden nur vom Fremdkapital angesetzt. In der Kostenrechnung dagegen werden auch Zinsen auf das Eigenkapital verrechnet. Diese stellen Alternativkosten bzw. Zusatzkosten dar.

Je mehr Eigenkapital ein betrieb also hat, desto höher sind tendenziell die kalkulatorischen Zinsen gegenüber den Zinsen in der bilanz.

Darüber hinaus ist die Kostenrechnung gesetzlich nicht normiert. im Prinzip kann sich also jeder Unternehmer selber entscheiden, wie er die kalkulatorischen Zinsen ansetzt und in welcher Höhe.