Sind Abschreibungen betriebsfremd oder außerordentliche Aufwendungen?
Die Rede ist von Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf Finanzanlagen
Ich bin mir ziemlich sicher, dass Abschreibungen auf Sachanlagen in Spalte 5 der Ergebnistabelle (außerordentliche Aufwendungen) eingetragen werden.
Bei Abschreibungen auf Finanzanlagen stand im Internet, dass diese Betriebsfremd wären (Spalte 3)
Kann mir jemand helfen?
2 Antworten
Wenn ein Betrieb Finanzanlagen im Betriebsvermögen hat sind das das KEINE betriebsfremde Aufwendungen.
Der Betrieb muss ja dann auch die Erträge versteuern.
Wieso sollten Kapitalanlagen untypisch sein? So bildet der Betrieb Rücklagen.
Nicht die Kapitaleinlagen, sondern die Abschreibungen. Ich weiß nämlich, dass diese in Spalte 5 der Ergebnistabelle.eingetragen werden und das sind keine Kosten!
Abschreibungen sind ja im Betrieb, also nicht betriebsfremd.
Also sind alle Abschreibungen, die zum Betrieb gehören außerordentlich?
Sind sie untypisch, also dann außerordentlich?