Unternehmerlohn Betriebsergebnis Gesamtergebnis?
Kurze Frage zum kalkulatorischen Unternehmerlohn: Hat er Auswirkungen auf das Betriebsergebnis und Gesamtergebnis. Wenn ja welche Begründung. Danke im Voraus.
4 Antworten
Kommt drauf an, was man unter Gesamtergebnis und betriebsergebnis versteht.
Versteht man unter Gesamtergebnsi den Gewinn in der gesetzlich nach HGB vorgeschriebenen Finanzbuchhaltung, so wird der kalkulatorische dort nicht berücksichtigt, weil kalkulatorische Kosten in der Finanzbuchhaltung grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Versteht man unter betriebsergebn den Gewinn in der Kosten und Leistungsrechnung, so werden in der Kosten und leistungsrechnung kalkulatorische Kosten verrechnet; und der kalkulatorische Unternehmerlohn wird als Kosten angesetzt und beeinflusst den Gewinn.
Der Unternehmer muss seinen persönlichen Lebensunterhalt ja auch irgendwie bestreiten. Wenn er also Privatentnahmen aus seinem Betrieb ziehst, verringert er damit zwar das Betriebsergebnis nominal, hat aber diese Entnahme ja praktisch bereits von seinem GEWINN entnommen und muss diesen ungeschmälerten Gewinn auch versteuern.
Keinen Einfluss auf das Gesamtergebnis. Er verringert das Betriebsergebnis und erhöht das neutrale Ergebnis. In der Ergebnistabelle buchst du Spalte 7 an Spalte 6.
Der kalkulatorische Unternehmerlohn gehört zu den Zusatzkosten. (daneben gibt es noch Grundkosten und Anderskosten)
Nein, denn es wird gebucht
Soll Unternehmerlohn an Haben Verrechnete kalk. Kosten
Dadurch wird nur Aufwand für die Kostenrechnung verbucht der im gleichen Moment aber für die GuV egalisiert wird, also per Saldo Null!