In welchen Fällen habe ich gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) verstoßen?

3 Antworten

a) geht nicht, es ist ein Verstoß.

c) ist möglich wenn folgendes beachtet wird:

Sind Rechnungen zu einem Geschäftsvorfall verloren gegangen, können entsprechende Eigenbelege erstellt werden, der dann diesen Geschäftsvorgang vor dem Finanzamt dokumentiert. Eigenbelege dienen vor den Behören als Ersatz für Rechnungen oder Quittungen. Diese müssen immer zeitnah und für jeden einzelnen Betrag ein gesonderter Beleg erstellt werden.

Allerdings berechtigt dieser nicht zum Vorsteuerabzug, dieser ist grundsätzlich nur mit Originalbelegen möglich.

a) ist auf jeden Fall ein Verstoß.

c) könnte man ausnahmsweise gelten lassen. Der Unternehmer darf grundsätzlich, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, ordentliche begründete "Eigenbelege" ausstellen.

Der Fall ist nicht betrugsverdächtig, da das Unternehmen ja nachweislich eine Ausgabe hatte, nämlich den Mitarbeiter entschädigt hat.

Wenn es Übernachtungskosten waren, dann würde man den Hotelier um eine Rechnungskopie bitten. Wenn es ein "Geschäftsessen" war, dann wäre plausibel, dass keine Rechnungskopie ausgestellt werden kann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – UNI und langjährige Berufserfahrung

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