Der WiSo-Teil ist überwiegend multiple-choice. Klar bauen die Leute da auch mal Fallen auf, aber grundsätzlich sehr gut machbar, wenn man in der Schule aufgepasst hat - wenn nicht, dann bleibt eben nur lernen.
Das mit Besteck ist nicht ganz richtig.
Wenn du Essen bestellst und im Restaurant isst, dann ist es i.d.R. mit 19% versteuert.
Wenn du essen bestellst und mitnimmst, dann sind es 7%.
Eine kleine Hilfe: wenn du sitzen kannst (keine Biergarnitur), bedient wirst, richtiges Besteck (kein Plastik) bekommst usw. dann sind es 19%. Wenn du keine Bedienung, Plastikbesteck, keine richtige Sitzmöglichkeit/Stehplatz usw. dann sind es 7%.
Das ist natürlich keine Aufzählung die alle Punkte erfüllen muss.
§ 266 HGB da ist die Bilanzgliederung
1. Willkommen im Einzelhandel, gewohn dich daran schon mal.
2. Der 5€-Schein ist grau, der 100€-Schein ist grün.
3. Deshalb nenne ich immer die Summe die der Kunde mir gibt und Falte die scheine immer komplett auseinander, egal ob ich bereits sehe, ob das ein 5€, 10€, 20€,.... -Schein ist. So lässt sich dieser Stress schon einmal vermeiden.
4. Wegen 5€ eine Anzeige aufgeben... Ob die überhaupt aufgenommen wird ist hier überhaupt die Frage - aber in diesem Bereich kenne ich mich nicht aus, ist aber belanglos.
Kaufmann im Einzelhandel = "offline"
Kaufmann im E-Commerce = "online" (neuer Berufszweig)
3 Asse und 2 Dreier ist besser als 3 Könige und 2 Asse.
Bei einem full house werden immer zuerst die ersten drei Karten gewertet und dann die beiden Kicker.
Im ersten Fall ist es ein "Aces full" mit Dreier Kicker.
Im zweiten Fall "Kings full" mit Asse als Kicker.
Als Beispiel:
Spieler 1: AJ und Spieler 2 KJ
Board: AAJKK
Es liegt also ein full house für beide Spieler vor. Spieler 1 hat jedoch gewonnen, weil Aces full (AAAJJ) besser ist als kings full (KKKJJ).
Zweites Beispiel:
Spieler 1: AK Spieler 2: AQ
Board: AAKQ3
Hier hätten beide ein Aces full, jedoch hat Spieler 1 den besseren kicker mit Kings.
Spieler 1 hat also AAAKK und Spieler 2 AAAQQ
Spieler 1 gewinnt hier also auch.
Fazit: Erst anschauen wer das bessere "set/trips" hat und wenn das gleich ist wird auf den kicker geschaut.
Eine Verkäuferin darf nie die Sachen ungefragt durchschauen. Sie hat diese Befugnisse wie die Polizei nicht.
Sie darf Taschen durchschauen, wenn es der Kunde erlaubt. Bei Verdacht eines Diebstahls darf die Tasche auch nicht durchschaut werden. Hierzu darf die Person aber ins Büro geleitet werden und muss auf die Polizei warten und erst die darf dann wieder die Tasche/Person durchsuchen.
- Postbank im Haben
- Bank im Soll
- Zinsgutschrift im Haben
- Forderung (Kundenzahlung) im Haben.
G2 ist die Tarifgruppe und die 05 die -stufe.
Du bist wahrscheinlich Verkäufer/Einzelhandelskaufmann und bist deshalb in G2. Die 05 bedeutet in welchem Jahr du bist. Da ich nach der Ausbildung G2/03 war und nach einem Berufsjahr 04 vermute ich jetzt einfach mal, dass du bereits im 5. Jahr bist (3 Jahre Ausbildung + 2 Jahre Berufserfahrung).
Ausbildungen werden im übrigen als A1 (1. Lehrjahr), A2 (2. Lehrjahr) und A3 (3. Lehrjahr) abgekürzt.
Minijobber mit GFB1 (keine Ahnung, ob die Zahl irgendeine Relevanz hat).
Deine Probezeit läuft Ende April aus.
November und Dezember sind 2 Monate. Januar bis April sind 4 Monate.
Deine Probezeit läuft also am 30. April aus.
Das heißt, Probezeit bis zum 30. April sind es zwei Wochen und am 01. Mai sind es vier Wochen. Wenn du deine Kündigung also zum 30. April eingereicht hättest, dann wären es zwei Wochen gewesen. Hättest du deine Kündigung zum 01. Mai eingereicht, dann wären es vier Wochen gewesen.
2018 ausgelernt und mit ~11,64€ eingestiegen und zwei Monate später Tariferhöhung auf ~11,87€ nach einem Berufsjahr habe ich dann 12,09€ bekommen.
Also wirklich nicht die Welt und das im LEH.
Bei uns heißen Minijobber Verkaufshilfen und Verkäufer die in Vollzeit.
An Hand eines Beispiel:
Du gehst mit 30k all-in und zwei andere Callen und keiner macht noch Action, dann gewinnst Du alles was im pot ist - also insgesamt 90k.
Zweites Beispiel: Du gehst mit 30k all-in und ein anderer Spieler raist noch mal auf 50k. Der dritte Spieler callt (die 50k) und es gibt erneut keine Action, dann gewinnst du insgesamt 90k - wie im ersten Beispiel - und den Rest von 40k gewinnt derjenige, der die zweitbeste Hand hält.
Ergo, du kannst immer nur das gewinnen was du auch rein gesetzt hast.
§ 14 (4) UStG
Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
3. das Ausstellungsdatum,
4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
5. die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
6. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,
7. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
8. den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt,
9. in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers und
10. in den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten gemäß Absatz 2 Satz 2 die Angabe „Gutschrift”.
Er meint auch das Bürokaufman eine Lehre für dumme is im Gegensatz zum Einzelhandel
Ich bin ausgelernter Einzelhandelskaufmann (LEH) und jetzt lerne ich den Steuerfachangestellten - also Bürojob - und die Aussage deines Cousins ist sehr gewagt.
Die Lehre zum Einzelhandelskaufmann ist richtig einfach. Du bist zwar körperlich gefordert, aber das war es auch schon im Großen und Ganzen. In einem Bürojob ist der Kopf gefragt und das ist anstrengender als so mancher denkt.
Kurz und knapp: Nein.
Wenn du an der Kasse sitzt: es gibt immer mal Kunden die dir nachträglich noch Geld geben und du dann im Kopf ausrechnen musst wie viel der Kunde zurück bekommt. Selbst beim Wechselgeld könnte es problematisch werden (keine Ahnung wie weit Dyskalkulie reicht). Weißt du auf Anhieb welche Münzen du nehmen müsstest, wenn der Kunde 3,68€ zurück bekommt?
Im Laden: selten, aber kommt mal vor, dass dich Kunden fragen wie viel die Ware + die andere Ware kostet, dann kannst du nicht einfach keine Ahnung sagen.
Du kannst es versuchen, aber aus Erfahrung würde ich definitiv nein sagen.
Nein, ein Schaufenster ist ein Angebot an die Öffentlichkeit und ist somit nicht bindend, da nicht konkret an eine Person.
Wie du bereits schreibst "zwei übereinstimmende WE". Ein Schaufenster kann somit kein verbindliches Angebot sein, der Käufer stellt die Anfrage und der Verkäufer nimmt es an oder nicht.
https://www.weclapp.com/de/blog/kontenrahmen-kontenplan/
Ich tilge einen Kredit (per Bank).
In deinem Fall heißt der schulische Buchungssatz:
Bank an Kasse
Der praktische Buchungssatz heißt:
Geldtransit an Kasse
Bank an Geldtransit
Und falls das Bankkonto ein Soll (Banksoll, nicht rewe soll) aufweisen sollte, dann heißt der Buchungssatz
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstitut an Kasse (schulisch)