Seit 6 Jahren wohnt in der Nachbarschaft eine Familie aus Ungarn.Jetzt ist GEZ eingeleuchtet Gebühren rückwärts für 6 Jahre über € 1800 zu verlangen.So weit mir bekannt ist, die Rundfunkbeitragsforderungen unterliegen der Verjährung. Diese Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre.

Also soll die Familie Rundfunkgebühren für 6 Jahre bezahlen?