Nein, er darf es nicht. Sie können ihm verklagen. Dann verlieren Sie aber die Arbeit.
na ja
Du braust Gewinn/Verlust Abrechnung. Also Steuerbescheid von FA.
Nur Gewerbeanmeldung und Steuernummer ist für Bafög nicht genug
gehe spazieren, oder ins Kino
Hallo, wenn Du eine Kopie des Lieferscheines bzw. eine Quittung hast ist überhaupt kein Problem. Du hast es aber nicht - mach doch nichts - du hast Zeugen. Schreibe kurz per Email dem Anwalt: Sehr geehrter Herr -------, ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben von-------, in dem Sie mir vorwerfen eine Nichtabnahme von bestellter Ware. Das entspricht leider der Wahrheit nicht. Die Ware wurde von mir abgenommen und Bar bezahlt. Dafür habe ich Zeugen die dem Gericht bekannt geben kann. Sie können ruhig einen Mahnbescheid beantagen. mfg so und so jetzt pass auf. Sollte der Anwalt in der Tat Mahnbescheid beantragen, muss er gebühren Bezahlen. Macht er aber trotzdem, kommt zu dir einen Mahnbescheid. Du darfst dich nicht erschrecken und ruhig auf die zweite Seite des Bescheides wo die Frage "wollen Sie bezahlen" ankreuzen NEIN. Ohne Kommentare. Nur ankreuzen. Aufpassen, du hast nur 2 Wochen Zeit den Mahnbescheid zurück an das Gericht zu senden. Sollte der Anwalt die Sache weiter verfolgen wollen, muß er dieses mal mehr Gebühren zahlen. Wegen €16 wird er 100% nicht tun. Sollte er aber dieser Schritt auch tun, dann kommt schriftlichen Verhandlung - Du kommst nie vor Gericht persönlich. Du hast Zeugen, und der Lieferbursche war allein.
Das nächste Mal kein Geld ohne Quittung herausgeben. Viel Spaß