Ausschluss der Gewährleistung vom Gebrauchtwagenhändler auf dem Kaufvertrag, gesetzlich in Ordnung?
Wahrscheinlich schon tausend Mal diskutiert und in abertausenden anderen Threads nachlesbar. Und doch ist jede Frage auf seine ganz persönliche Art und Weise einzigartig. (Zumindestens für den Verfasser - indem Fall mich)
Ein freundliches "Hallo", an die diversen Rechtsexperten da draußen!
Ich bin wahrscheinlich einer unter vielen "ahnungslosen" Käufern in Deutschland und bin mir auch durchaus bewusst, das ich im Vorfeld, hätte anders agieren müssen. Doch nun ist das Kind in Brunnen gefallen und ich brauche Eure Hilfe um weiteren Schaden eventuell zu vermeiden.
Ich habe mir ein Auto, bei einem Gebrauchtwagenhändler, am 22.04.2014 gekauft.
Auf meiner Rechnung stehen unter anderem folgende Daten:
Hersteller: Audi
Typ/Modell: A4 Avant 2,5 TDI
Fahrgestellnummer: xxxxx
Erstzulassung: 12/1999
Kilometerstand: 188000
Das Fahrzeug ist gesehen, ausgiebig Probe gefahren und begutachtet worden. Unfallfreiheit unbekannt. Nachlackierung nicht ausgeschlossen. Jede Art von Gewährleistung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Wenn nicht anders vereinbart, gilt folgende Vereinbarung:
- Serviceintervale müssen eigenhalten werden!!!
Preis: 2900€
Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum
Gebrauchsgegenstände/Sonderregelung
Der Kaufvertrag wurde vollständig durchgelesen. Durch die Unterschrift akzeptiert der Käufer alle Regelungen des Kaufvertrages.
Kurze Anmerkungen:
Meine Probefahrt dauerte lediglich zehn Minuten und es war der Verkäufer mit im Auto.
Eine Fahrt zur Dekra (oder anderen Prüfstellen) war nicht möglich. Es war mein erster Autokauf und ich war "ziemlich" nervös.
Das Auto machte äußerlich und innerlich einen gepflegten Eindruck. Der erste Gang klemmte ein wenig, aber der Verkäufer versicherte mir, dass dies kein Problem sei. (Im nachhinein, ganz schön blauäugig von mir)
Als Leihe betrachtet, machte das Gesamtpaket einen recht soliden Eindruck.
Bereits eine Woche nachdem Kauf fing ich an die ersten Mängel festzustellen und ließ unter anderem folgende Dinge (Bremsflüssigkeit, Öl, Glühkerzen, Scheibenwischer ~ 300-350€) erneuern.
Als ich nach drei bis vier Wochen das erste Mal eine Waschanlage aufsuchte, stellte sich in der nachfolgenden Reperatur heraus, dass der innenliegende Kabelbaum unter der Batterie in einer Art "Wasserdurchlaufbox" eingeklemmt war. Das Auto schaltete bei starkem Regen immer ins Notprogramm. Diese Reperatur plus Achsmanschette kostete rund 475€.
Nun steht mein Auto wieder in der Werkstatt und hat einen Kupplungsschaden. Vorraussichtlichen Kosten dafür, je nachdem was wirklich kaputt ist ~2000€.
Das Auto hat nach nur sieben Wochen einen wirtschaftlichen Totalschaden.
Was kann ich tun? Kann ich etwas tun?
Am liebsten würde ich das Auto zurückgeben!
Danke für Eure Hilfe!