Fußbodenheizung nur teilweise verlegt. Handwerkerpfusch?

Hallo,

ich habe eine elektrische Fußbodenheizung verlegen lassen in meiner 60m² 2-Zi Wohnung.

Es sollte Fußbodenheizung in allen Räumen verlegt werden (Wohnzimmer, Küche, Bad, Schlafzimmer, Flur, Abstellkammer) mit jeweils Thermostat + Estrich (Boden wird später durch mich verlegt).

Ich habe mich mit dem Handwerker zur Schlüsselübergabe getroffen, alles besichtigt. Im Nachgang nochmal genau geprüft und folgendes festgestellt:

  • Im Bad ist der letzte Meter vor dem Fenster (siehe Bild) nicht mit Heizmatten verlegt worden (ca. 1m²) --> Auf Nachfrage war der Handwerker der Meinung, dass das normal sei, dass der letzte Bereich vor der Wand ausgespart wird
  • Der Flur ist nur ca. zu 2/3 beheizt, die Ecke zwischen Abstellraum und Schlafzimmer ist kalt (siehe Bild, Bereich ca. 3m²) --> Handwerker meint, dass das passiv durch die umliegenden Matten mit geheizt wird und es so auch Strom spart.

Ist das gängige Praxis oder werde ich hier für dumm verkauft?

Handelt es sich um einen Mangel, den ich nacharbeiten lassen kann?

Falls ja: Kommt ggf. eine Minderung der Rechnung infrage (z.B. um den Anteil der 'vergessenen' Flächen? Oder gemindert um die Kosten, die eine zweite Firma zur Mangelbeseitigung berechnen würde?)

Rechnung beläuft sich auf ca. 10.000 € und ist noch nicht bezahlt.

Bild zu Frage
Strom, Renovierung, Boden, Elektroheizung, Estrich, Handwerker, Mangel, Reklamation, Pfusch, Bodenheizung
Falsche Reifen im Autohaus - welche Rechtslage?

Ich habe mir im Juli im Autohaus einen Gebrauchtwagen gekauft. Im Kaufvertrag stand als sonstige Vereinbarung "Tüv AU Neu, Service Neu, Winterreifen" (genauer Wortlaut). Das Autohaus hatte mir bei der Abholung damals die Winterreifen schon in Auto gepackt. Auf dem Reifen kann man heute noch sehen, das mit Kreide das Automodell mit Farbe draufgeschrieben wurde. Heute fiel beim wechseln der Reifen nun auf, dass die verkauften Reifen nicht zum Auto passen. Beim Versuch dies beim Autohaus zu reklamieren, wurde ich abgewimmelt, mit dem Satz ich hätte selbst drauf achten müssen. Das Autohaus würde gebrauchte Autos kaufen und wäre nicht verpflichtet, zu überprüfen ob die mitgekauften Reifen passen.

Ich möchte das nicht so auf mir sitzen lassen und möchte dagegen vorgehen. Ich würde in meinem Schreiben sowohl auf den § des verstecken Mangels, sowie der Nacherfüllung eingehen. Sollte dies nicht klappen würde ich versuchen den Kaufpreis zu mindern. Wenn alle Stricke reißen, werde ich mir wohl rechtlichen Beistand holen.

Nun meine Frage: Ich als Laie darf doch wohl davon ausgehen, dass die im Kaufvertrag angeführten Winterreifen auch zu meinem Auto passen oder? Gibt es diesbezüglich einen §, eine Rechtssprechung oder ein Urteil, welches dies unterstützt? Zudem kann es mir aufgrund der Jahreszeit, ja nun auch passieren, dass es schneit und ich gezwungen bin mir anderweitig neue Reifen zu besorgen. Kann ich die Kosten später auch geltend machen?

Auto, Autoreifen, Recht, Rechtsschutz, Reklamation, Winterreifen, Auto und Motorrad

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