Reklamation – die neusten Beiträge

Stinkende Jacke aus Mango umtauschen?

Guten Morgen!

Vor 20 Tagen habe ich mir eine Lederjacke (Imitat) aus Mango gekauft und hab sie dann einige Tage später das erste mal angezogen. Erst ist mir nichts aufgefallen, aber als ich die Jacke nach 10/20 Minuten ausgezogen habe hat irgendetwas von meiner Jacke und Kleidung aus sehr streng nach Chemie gerochen. Doch ich hab mir gedacht, dass das vielleicht dadurch kommt, dass ich die Jacke erst neu gekauft hab und hab sie daraufhin zum lüften über Nacht auf dem Balkon gelassen. Auf den darauffolgenden Tagen hab ich sie mehrmals angezogen, doch es war beim ausziehen immer wieder der gleiche Gestank da (ich wurde sogar von Freunden und meiner Schwester ein paar mal darauf angesprochen).
Natürlich wollte ich sie dann zurückgeben und das Geld dafür wiederbekommen, doch die Kassiererin meinte sie würde nichts komisches an der Jacke riechen und dass sie mir das Geld nicht zurückgeben könne, da kein Etikett mehr an der Jacke ist. Das Problem ist, dass die Jacke, sobald man sie für 10-20Minuten nicht anhat, fast gar nicht mehr stinkt.

Ich weiß jetzt leider nicht was ich machen soll, mich stört der Gestank extrem und ich hab auch schon vieles versucht, doch er verfliegt einfach nicht. Soll ich auch einmal versuchen die Jacke, bevor ich sie abgebe, anzuziehen und dann vor der Kassiererin auszuziehen oder würde sie mir das dann wieder nicht glauben?

MfG

Mango, Chemie, Gestank, Verbraucherschutz, shoppen, Geruch, Lederjacke, Reklamation, Umtausch, Zara, Lederimitat

DHL Reklamation? Unzuverlässigkeit?

Hallo,

Ich habe bei DHL ein Paket bestellt. Ich habe online mit der Sendungsnummer bestätigt, dass das Paket im Gartenhaus / Garage abgestellt werden kann, da ich in diesem Tag für einen kurzen Momant nicht zuhause war.

Als ich wieder kam, sah ich noch den DHL Lieferwagen von meinem Haus wegfahren. Im Briefkasten lag die Sendungszustellung mit Vermerk: Paket am Ablageort hinterlegt. Nur ist in meiner ganzen Anlage und bei den nachbaren kein Paket zu finden.

Ich habe bereits zweimal bei DHL angerufen und gesagt, dass das Paket NICHT bei uns hinterlegt wurde, da ich keine 30 Sekunden später nachdem der Lieferwagen weg war nachgesehen hatte.

DHL kann mir keine Auskunft geben, da laut dennen ihrem System das Paket zugestellt wurde. Ich könnte nur noch kotzen. Ich kenne den Fahrer schon von einigen Lieferungen. Er kann weder Deutsch lesen noch sprechen. Wie soll so ein Mensch erkennen, was so ein Paketscanner anzeigt mit der Angabe das Paket zu hinterlegen. Er hat es mit sehr sehr hoher Wahrscheinlichkeit mitgenommen, da wir die Option online bestätigt hatten, dass Paket zu hinterlegen, und genau so ein Zettel kommt dann bei seinem System raus. Was bringts wenn man sowas nicht lesen kann?

Das war jetzt vor 3 Tagen. Wenn ich Ihn wiedersehe werde ich Ihn zu rede stellen. Ich kann nichteinmal in der örtlichen Pakstation anrufen und fragen ob das Paket wieder zurück kam.

Jemand noch eine Lösung?

DHL, Reklamation

Erfahrungen zur Kulanz bei Reklamation von Polstermöbeln bei Möbelhaus Höffner?

Hallo Zusammen,

ich bin gerade in einer ziemlichen Zwickmühle. Vor einigen Monaten kaufte ich eine Couch bei Höffner. Leider stellte ich nach bereits einer Woche fest, dass sich der Polsterstoff anfing zu lösen und die Ottomane voller Flusen war. Nachdem ein Polsterer die Couch begutachtete, wurde diese anstandslos zurückgenommen. Allerdings musste ich 10 % des Kaufpreises an den Verkäufer entbehren, da dieser ja Nachbesserungsrecht hat. Da diese Couch, die rund 800 Euro kostete, erhebliche Qualitätsmängel aufwies, wollte ich das Nachbesserungsrecht jedoch nicht in Anspruch nehmen. So suchte ich mir bei Höffner vor Ort eine neue Couch aus, diesmal in der Hoffnung, ich würde alles richtig machen. Dabei nahm ich in Kauf, für die neue Couch etwa 600 Euro mehr auszugeben. Die Verkäuferin meinte noch, dass ich mit dieser Couch nichts falsch machen würde. Sie gefiel mir auf Anhieb und die Polsterung ist aus Kaltschaum. Ich wollte diesesmal extra solch eine Polsterung, da ich bei Federkern die Erfahrung gemacht habe, dass es mit der Zeit knarrt. Beim Probesitzen empfand ich die Couch als bequem. Nun muss ich nach 3 Wochen jedoch mit Verbittern feststellen, dass das Sofa bei mir erhebliche Rückenschmerzen verursacht. Da kann ich Kissen polstern wie ich will, es bessert sich einfach nicht. Die Polsterung ist einfach zu weich. Da es mein erster Sofa-Kauf im Leben war, war ich leider auch nicht darüber aufgeklärt, dass weiche Polsterungen Rückenschmerzen begünstigen. Da ich im Allgemeinen verspannt bin, ist diese Couch, die mich 1.500 Euro gekostet hat, sehr kontraproduktiv.

Nun war ich gestern beim Höffner-Kundendienst, da noch mit der Intension wenigstens die Ottomane aufpolstern zu lassen. An eine Reklamation hatte ich da noch nicht gedacht, obwohl mir eine Verkäuferin von der Baby-Abteilung gestern sagte, dass ich sie doch umtauschen solle. Als sie sich auf dieses Sofa (Ausstellungsstück) setzte, sagte sie gleich, dass die doch vieeeel zu weich sei und ich mir damit meinen Rücken kaputt mache. Sie verwies mich daraufhin auf den Kundendienst. Der Mann meinte, dass er nun den Kundendienst-Leiter zu mir schicke (Termin muss noch gemacht werden).

Ich möchte das Sofa nun definitiv reklamieren bzw. gegen ein anderes umtauschen. Ich weiss, dass es eine reine Kulanzfrage ist. Meine Argumente wären:

  1. Das Sofa ist noch einwandfrei und erst 3 Wochen in Gebrauch, nur von mir genutzt und der Zweisitzer wurde noch nie benutzt, nur die Ottomane.

  2. Ich wurde beim Kauf unzureichend beraten - wozu sind die Verkäufer denn da, wenn diese einen nicht auch aufklären über die Vor- und Nachteile bzw. nicht auf die individuellen Bedürfnisse eingehen.

  3. Mir wurde beim ersten Mal ein qualitativ unzureichendes Sofa verkauft, das ich gerne behalten hätte, allerdings gezwungen war, das wegen dieser erheblichen Qualitätsmängel zurückzugeben. Dies stellte schon einen großen Aufwand für mich dar. Auch für mich bedeutet das Alles eine riesen Strapaze.

Rückenschmerzen, Reklamation, Rückgaberecht, Sofa, Umtausch, Möbelhaus, Höffner

Sachmängelhaftung Elektronikhändler?

Folgender Sachverhalt liegt vor. Kauf eines Notebooks bei einem großen Elektronikmarkt. 4-5 Monate nach Kauf Reklamation eines Verarbeitungsfehlers (optischer Mangel), Lautsprecher rauschen und W-Lan funktioniert nicht einwandfrei. Bei dem optischen Mangel wird gesagt, dass man hier gar nichts machen könne, da man dies unverzüglich nach dem Kauf hätte bemängeln müssen. Notebook wird daraufhin vom Händler an den Hersteller geschickt, um die anderen Mängel beheben zu lassen. Das W-Lan Modul wird ausgetauscht, bei den Boxen wird von den Hersteller-Technikern kein Fehler gefunden und deshalb auch nichts gemacht. Ich hole das Notebook drei Wochen später ab, um es zwei Wochen später wieder wegzubringen. Ich reklamiere wieder den optischen Mangel, die Lautsprecher und den W-Lan Empfang. Der Händler schreibt erst jetzt in das Anschreiben an den Hersteller den optischen Mangel mit rein und auch die anderen Mängel. Notebook wird wieder eingeschickt. Nochmal drei Wochen vergehen. Ich hole das Notebook wieder beim Händler, der übrigens 15 Km entfernt sitzt von meinem Wohnort, ab. Diesmal wurde ein Driverupdate gemacht und ein neues Topcover kam auf das Laptop, weil die Techniker anscheinend dachten, dass dieses ein vibrieren und rauschen der Lautsprecher auslösten. Sonst wurde nichts gemacht. Ich bringe es eine Woche später mit immer noch allen Mängeln zurück und möchte, da zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind, vom Kauf zurücktreten und mache auch meine Aufwendungen geltend (Benzinkosten). Die Händler bleiben Ihrer Linie treu und kommen mir keinen Schritt entgegen. Das Notebook soll nochmal eingeschickt werden. Die Mängel könnten nur HP Techniker bestätigen. Der Händler könne das nicht. Auf meine Frage, ob ich denn dann, wenn die Fehler danach immer noch da sind, vom Kauf zurücktreten kann, sagt der Händler, dass das unwahrscheinlich sei. Es müsste drei mal das selbe Teil im Notebook repariert oder ausgetauscht werden, um das Wahlrecht auszulösen, womit ich vom Kauf zurücktreten könnte. Dann merkt er noch an, dass ja z.B. bei den Lautsprechern beim ersten Mal gar nichts gefunden wurde und das bei denen jetzt dann sowieso erst der zweite Versuch wäre. Und beim W-Lan-Problem wurde eben nur das W-Lan Modul getauscht und beim zweiten Mal nur ein Driverupdate gemacht. Nach den Vorstellungen des Händlers müsste dieses einschicken, abholen-Spiel also ewig so weitergehen, bevor ich irgendwelche Rechte habe. Ich bin eigentlich nicht so ganz auf den Kopf gefallen und kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber das so möchte. Ich denke, dass ich auch einen optischen Mangel (Verarbeitungsfehler) noch nach 4-5 Monaten reklamieren kann und die anderen Mängel auch schon jetzt ausreichend sind, um vom Kauf zurückzutreten. Leider läuft man bei dem Händler aber gegen Wände - null Verständnis, kein Entgegenkommen.

Wie beurteilt ihr das rechtlich und was soll/kann ich noch tun?

Notebook, Elektronik, Sachmangel, BGB, Mangel, Nachbesserung, Reklamation, Sachmängelhaftung

Blondierung fleckig, für Reklamation zahlen?

Hallo vllt kann mir jemand bei folgendem Problem helfen:

Ich war beim Friseur, super netter Typ und hab mir das zweite mal Ansätze blondieren lassen (das erste mal musste wegen Zeitstress der Chef helfen und es sah mega aus)

Beim letzten Mal jedoch ist er immer etwas nervös rausgegangen um Tips von seinem Kollegen zu bekommen. Abmattiert konnte nicht werden, da mir sonst meine Haare flöten gegangen wären wurde mir gesagt, deshalb schnell viel Olaplex und dann Silver directions reingehauen. Ergebnis: Ansätze gelb, dann wie ein Streifen um den Kopf in fleckigem Weiß und wieder gelb. Beim Preis wurde viel nervös getuschelt und es waren dann "nur" 90€ und ich solle mir Directions in Silber holen, das wird dann schon.

Heute rufe ich an weil ich das reklamieren wollte. ,,Kein Problem komm schnell vorbei, wir schauen uns das an". Mein Friseur kam gleich auf mich zu und meinte es täte ihm leid, das nächste mal bekomme ich das umsonst. Dann würde ich zu seinem Kollegen den "Farbexperten" geschickt der zu mir meinte es wäre kein Reklamationsgrund, das wäre normal bei Blondierungen, er könne mir das abmattieren für 30€ oder Stränchen, die sie sowieso das letze mal stattdessen hätten machen sollen auch für 30€.

Ist das wirklich kein Reklamationsgrund? Soll ich wirklich insgesamt 120€ für Ansätze färben bezahlen? Er hat selber eingesehen, sie hätten lieber strähnchen machen sollen und ich bin nicht doof, ich hab die Blicke und das nervöse Getuschel mitbekommen. Ich komme mir etwas, ich entschuldige den Ausdruck, "verarscht" vor. Soll ich da wirklich morgen nochmal hin?

Danke für jeden Tip !

Haare, Schönheit, Farbe, Friseur, Recht, blondieren, Reklamation

Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Sachmangel §434?

Hallo liebe GuteFrage.net Community, ich habe folgendes Problem, mein Fingerabdruckscanner meines Galaxy ALPHA funktioniert nicht mehr, es kommt beim Versuch des Einrichtens immer die Fehlermeldung: " Es ist ein Fehler beim Fingerabdrucksensor aufgetreten. Starten Sie das Gerät neu, wenn die Meldung häufiger auftritt. " Nach mehrfachem Auschalten ( bestimmt um die 50 mal ) ,-warten auf ein eventuelles Update und heute sogar das Zurückstellen des Handys auf die Werkeinstellungen, kommt die Meldung immernoch!! Es handelt sich also wohl um einen verseckten Sachmangel. Nun meine Frage Samsung hat zwar die Rechte theoretisch 2-mal nachzubessern ABER nutzen die das auch? Das Internet ist voll mit diesesm Mangel ( Beweise hätte ich also genug, dass der Mangel bei der Übergabe schon bestand ). Zu dem ist mein Akku deffek (5h Laufzeit), das Telefon überhitzt regelmäßig und fährt sich von selbst runter! Am einfachsten wäre also eine Nacherfüllung wie zum Beispiel der Rücktritt vom Kaufvertrag, bzw ein neues oder besseres Modell, gerne auch mit Zuzahlung! Das Handy ist etwas über ein Jahr alt, hab also noch Gewährleistung!

Ich hoffe hier melden sich welche, die wirklich Ahnung und Erfahrung in dem Thema haben. PS ich bin 17, die Verkäfufer denken da ja oftmals, SIe können einen verar***en, auch deshalb ist es nicht verkehrt über die Sache besser bescheid zu wissen!!

MfG

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Fahrrad umtausch problem?

Ich hatte mir im Dezember bei Otto von KS Cycling ein MTB gekauft, dieses ging jedoch nach zwei monaten kaputt, die achse? im Hinterrad ist gebrochen, darauf schickte man mir ein neues Hinterrad, ein tag nach der Reparatur ging das zahnrad im Hinterrad kaputt, beim bergauf fahren im ersten gang, danach kam ein neues zahnrad, was ich in einer fahrrad Werkstatt montieren ließ, das ging auch nach 8 Tagen kaputt, das selbe wieder, leerlauf in beide Richtungen x.x

Komplette Mängel:

Flugrost Hinterreifen komplett abgefahren Bremsen abgefahren Kette gerissen Hinterrad achse gebrochen 2x zahnrad für Gangschaltung

Ich möchte das der herrsteller das fahrrad zurück nimmt damit ich vom kauf zurück treten kann, jedoch weigern diese sich und otto ist seit wochen mit der firma am diskutieren. Diese kommen nicht mal raus um es sich persönlich anzugucken und schieben das Problem auf mich, das ich damit schlecht umgehen würde, jedoch ist das Fahrrad nun 6 monate alt, davon stand es 4 monate im Keller wegen dieser probleme

Was kann ich da nun machen? Wie sehen da meine Rechte aus, bisher sind es 3 reklamationen und zwei Reparaturen, jedoch ohne erfolg (alle macken wurden weiter gegeben samt bilder)

Das Fahrrad kostete 249€ was für mich viel geld ist und man kauft sich ein Fahrrad um damit zu fahren und nicht zum nett anschauen X.x

Ich brauche das Fahrrad um zur Arbeit zu kommen und wenn das einfach klappen würde, hätte ich etwas mehr reingesteckt und mir ein Rex bike für 500€ gekauft, nach dem theater werde ich mir nie wieder etwas von KS Cycling bestellen.

Fahrrad, Reklamation, Umtausch

Gewährleistung auf defekte Sim Karte von Mobilcom Debitel?

Aufgrund von zunehmender Demenz meiner Schwiegereltern , habe ich nun das unsägliche Vergnügen, deren Verträge zu sichten. Dabei fiel mir ein Zwei-Jahres Vertrag von Mobilcom Debitel auf. Meine Schwiegermutter benötigte letztes Jahr (im Sommer) ein neues Handy, dabei ging Sie in einen Mobilcom Debitel Geschäft in Erkelenz. Die Mitarbeiter vor Ort verkaufte Ihr ein Nokia 108 Single Sim Handy (ohne Internetfunktion) mit einen entsprechenden Telefontarif (Freiminuten mit Datenflat), für sage und schreibe rund 25 € pro Monat. Aufgrund der Demenz lag das Handy nur in der Schublade meiner Schwiegermutter. Nun habe ich das Handy einschalten wollen und siehe da, die Simkarte ist defekt! Aus diesen Grunde schrieb ich Mobilcom Debitel an und bat um eine Ersatzkarte.

Und was schreibt der Kundendienst: Ihre Schreiben vom xx.xx.xxxx

Hallo XXXXXXXXX

Ich bedanke mich für das angenehme Gespräch vom heutigen Tag! Gerne bestätige ich Ihnen hiermit auch schriftlich nochmals für die getroffenen Aussagen:

  1. Eine Ersatzkarte kostet einmalig 25,95 €
  2. Sie teilen mir mit, dass Sie diese nicht benötigen.
  3. Sofern Sie die Zusendung doch noch wünschen, teilen Sie mir dies bitte kurz mit.

Viele Grüße nach xxxxxxxxx

Mal abgesehen von den absolut fraglichen Geschäftsgebaren der o.a. Telefonunternehmung, wie sieht die rechtliche Situation aus. Muss die Sim Karte kostenlos getauscht werden?

telefonieren, Reklamation

Schuh defekt, umtausch?

Hallo zusammen,

ich habe mir vor knapp mehr als 2 Monaten bei Zalando Lacoste Schuhe bestellt. Die waren zu dem Zeitpunkt gerade im Angebot und gab es für 60 €.

Nun löst sich nach normalem tragen am Rechten Schuh eine Naht.

Habe diesbezüglich auch schon mit Zalando Kontakt aufgenommen und eine freundliche Antwort erhalten. In der E-Mail stand folgendes: "Daher freue ich mich Ihnen mitzuteilen, dass ich eine Gutschrift in Höhe von 29,00 EUR veranlasst habe.

Alternativ stimmen wir auch der Rückgabe des Artikels zu. Wenn Sie wünschen, den Artikel zurückzugeben, können Sie ihn innerhalb von 14 Tagen kostenfrei an uns zurückschicken. Nutzen Sie dazu bitte die Rücksendeunterlagen im Anhang, unter Angabe des Rücksendegrundes 10. Sobald wir Ihre Rücksendung bearbeitet haben, erhalten Sie von uns eine Bestätigung per E-Mail sowie die Erstattung des Restbetrags in Höhe von 29,45 EUR.

Bitte beachten Sie, dass eine spätere Rückgabe des Artikels aufgrund dieses Mangels ausgeschlossen ist. Sollten Sie den Artikel reparieren lassen und an dieser Reparatur tritt ein erneuter Mangel auf, bitte ich Sie, sich für weitere Ansprüche direkt an denjenigen zu wenden, der die Reparatur vorgenommen hat."

Ist das so rechtens? Ich könnte natürlich zum Schuhmacher gehen und mir mit Hilfe der Gutschrift die Schuhe reparieren lassen, allerdings müsste es doch auch möglich sein, die Schuhe umtauschen zu lassen, oder nicht? Habe ich hier ein Anspruch auf Umtausch?

Die Schuhe zurückschicken, den kompletten Kaufbetrag erstattet bekommen und neu bestellen möchte ich nicht, da die Schuhe mittlerweile gut 20 € mehr kosten.

Vielen Dank schon mal für die Hilfe.

Schuhe, Reklamation, Umtausch

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