Kann ich meine Jacke trotzdem umtauschen?

6 Antworten

Versuch es einfach, es kann nicht sein, dass das Teil nach 4 Wochen kaputt ist. Erklär das mit dem Kassenbeleg etc. so wie du es hier auch beschrieben hast. Vielleicht tauschen sie es "kulanzmässig" um.  

Danke für die Antwort. Ich werde es morgen versuchen und hoffe, dass sie so kulant sind 

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Es gibt generell keinen Anspruch auf Auszahlung des Kaufpreises, bei Rückgabe eines Artikels.

Nach mehr als vier Wochen und wenn die Jacke zerrissen wurde, sowieso  nicht.

Ich will sie auch nicht zurück geben und den Kaufpreis wieder haben, sondern lediglich umtauschen. Die Jacke hat sich selbstständig an der Naht gelöst. Man sieht, dass sie nicht zerrissen wurde..

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Ob du das Recht auf Umtausch hast, kann ich dir leider nicht sagen. Geh aber auf jedenfall hin, die meisten Geschäfte sind sehr kulant.

Ich hatte das Problem auch mal bei einer Hose: bei der Hose ist nach kurzer Zeit (wie lang genau weiß ich nicht mehr) eine Naht gerissen,  Kassenzettel hatte ich auch nicht mehr. Ich bin dan mit Hose und Kontoauszug hin. Die Hose habe ich problemlos ersetzt gekriegt.

Viel Erfolg!

Dann hoffe ich, dass es bei mir morgen auch so super klappt. Vielen Dank für deinen Erfahrungsbericht :)

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Der Kassenzettel ist zwingend nötig, die Abbuchung von der Kreditkarte alleine genügt nicht. Der Anhänger auch nicht. Du kannst nur auf Kulanz hoffen.

Kannst du mir auch sagen, warum es eigentlich nur mit Kassenzettel geht? Ich kenne es nur, dass man damit den Kauf halt nachweisen kann, aber das kann ich mit dem Kontoauszug ja auch. Auf manchen Seiten steht auch, dass eigentlich auch nur ein Zeuge reicht, das stelle ich mir aber schwer vor. Kann ja jeder behaupten, dass er bei dem Kauf dabei war... So ein Kontoauszug ist da schon aussagekräftiger 

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Auf dem Auszug steht dass du etwas gekauft hast, nicht was du gekauft hast.

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@GravityZero

Okay, das stimmt. Ich hoffe einfach auf die Kulanz der Mitarbeiter. Habe ja nur die Jacke (und eine Tüte für 10cent) gekauft, also zeigt es ja quasi genau den Betrag der Jacke an. Vielen Dank für die Antwort

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Unverschämt sowas wieder zurückgeben zu wollen! Musst erstmal nachweisen, dass es ein Produktionsfehler ist und es nicht durch Unachtsamkeit passiert ist. Das geht nur mit einem teuren Gutachten ;) Die Verkäufer sind auch keine Weihnachtsmänner.

Sowas "unverschämt" zu nennen, finde ich etwas übertrieben. Die Jacke ist am Ärmel, hinten an der Naht aufgegangen und man sieht deutlich, dass einfach die Naht gerissen ist und es nicht durch Fremdeinwirkung kaputt gegangen ist. 

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@Dorfkind97

Kann ja sein, dass die Jacke eng ausgelegt ist und du durch eine ruckartige Bewegung die Naht aufgerissen hast ;) oder eventuell bei einer Rangelei? Das kann nun niemand beurteilen

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@FragNichtSo

Die Jacke ist mir sogar zu groß/weit. Und auch wenn, eine Jacke sollte meiner Meinung nach nicht bei einer einzigen ruckartigen Bewegung kaputt gehen. Nun ja, ich hoffe einfach, dass die Mitarbeiter das etwas anders sehen als Sie ;) 

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Eigentümliche Einstellung.

Die Verkäufer sollen keine Präsente überreichen, sondern eine Ware zurücknehmen, die nach kurzer Zeit kaputtging. Und hierauf hat der Kunde Anspruch - entweder der Verkäufer sorgt für Reparatur oder tauscht aus ( Ware gegen Ware ) oder erstattet den Kaufpreis.

Was sollte bitte schön an diesem Ansinnen unverschämt sein?

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@wilees

Diese Regel gilt nur bei Waren die man aus dem Internet kauft und der Kaufvertrag übers Internet abgeschlossen wird. Und auch da hat man nur Ansprüche auf Nachbesserung bei versteckten Mängel.  Und wie man unschwer erkennen kann, hat der Fragant die Jacke in einem Geschäft vor Ort gekauft. Und das Gesetz besagt in so einem Fall: Gekauft wie gesehen. Kein Umtausch.

Kein Ladengeschäft ist zu einer Rücknahme oder Nachbesserung verpflichtet, wenn vor Ort im Laden verkauft wurde.

Man kann ja nicht alles wissen, obwohl sich eigentlich mittlerweile jeder gebildete Mensch mit dem Gesetz auskennen sollte.



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@FragNichtSo

Bei mangelhafter Ware und evtl. versteckten oder gar verschwiegenen Mängeln gelten andere Voraussetzungen. Eine Jacke hat nicht nach 3 Wochen kaputt zu gehen und ein sauteurer Pulli auch nicht. Der Händler wird die Ware seinem Großhändler ebenso zurückschicken.

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@butz1510

Dies muss der Käufer bei einem Kauf vor Ort erstmal nachweisen ;) Wenn der Kauf online abgeschlossen wurde, ist der Verkäufer 12 Monate in der Nachweispflicht bei Neuware. Bei Gebrauchtware die ersten 6 Monate.

Wenn sich der Verkäufer in diesem Fall quer stellt, kann der Käufer nichts machen, außer kein Kunde mehr sein.

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@butz1510

Dieser Meinung bin ich auch. Ich kaufe mir ja nicht alle paar Wochen eine neue Jacke, weil sie eben alle nur 3-4 Wochen halten. Hoffe einfach, dass der Kontoauszug als "Beweis" zum Umtausch reicht

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