Ebay Kleinanzeigen gekauft wie gesehen?
Hallo,
ich habe mir vor einigen Wochen, eine Selbstaufbauküche bei Roller gekauft, für mich stand von Anfang an fest, das ich den dazu gehörigen Hängeschrank nicht brauche. Leider gehörte er zu der Küche dazu und ich konnte ihn nicht abwählen.
Nun lag der Hängeschrank also bei mir rum: Was soll er rumliegen, wenn ich ein kleines bisschen für die Haushaltskasse tuen kann. also annoncierte ich den Schrank erstmal noch Originalverpackt bei Ebay Kleinanzeigen.
Da anscheinend keiner Lust hatte ihn selber aufzubauen, beschloss ich nach einer ganzen Weile, ihn Selber aufzubauen. Gesagt getan und alles nach Anleitung!
Ich setzte ihn erneut bei Ebay Kleinanzeigen rein, mit Bildern auch im geöffneten Zustand.
Zusätzlich wies ich darauf hin ihn selbst zusammen gebaut zu haben. Auch auf einen Fehler, der mir beim anbohren der Rückwand passiert ist.(auch das mit Bild, und Maße)
es dauerte knapp eine Woche, bis sich jemand meldete (letzte Woche Sonntag)
Montagabend wurde er abgeholt, ich hatte Besuch von einer Freundin. Sie war Zeuge darüber das der Käufer des Schrankes den Schrank öffnete ihn sich betrachtete und sich entschied ihn mitzunehmen.
Heute abend(also 1 Woche später), schrieb er mich erneut an, mit der Anschuldigung Ihn übers Ohr gehauen zu haben. Ich hätte den Schrank falsch zusammen gebaut, die Scharniere würden sich beim schliessen der Klappe verbiegen. (Wie Oben schon erwähnt habe ich ihn nach Anleitung aufgebaut)
Er möchte mir den Schrank jetzt zurück bringen und sein Geld wieder. wenn ich das nicht tue will er mich bei Ebay melden.
Ich habe ihm gesagt das ich mich erst kundig machen werde, ob nicht die Regel - "gekauft wie gesehen" gilt, zumal ich ja auf den Selbstaufbau hingewiesen habe. Er drohte dann damit, das er dann ja jetzt weis was er zutuen hat. Die Aufbauanleitung habe ich ihm, samt dem Material zum anhängen an die Wand, mitgegeben.
Wie habe ich mich zu verhalten?
2 Antworten
Erstmal GZ du hast eBay Kleinanzeigen so genutzt wie man es nutzen sollte > BAR & persönlich.
Wenn du auf alles hingewiesen hast wie du sagst (selbst aufgebaut nach Anleitung) & etwaige Fehler wie die Rückwand, der Käufer sich vor Ort den Schrank genau angeschaut & so akzeptiert hatte, dann ist rein rechtlich alles in Ordnung. Wie Imager schon geschrieben hat, kann man es ignorieren oder einen solch kleinen Text schreiben & gut ist.
Rechtlich drohen dir da im Normalfall keine Konsequenzen. Auf dem 1. Blick sieht alles in Ordnung von deiner Seite aus. Dass der Käufer jetzt nach 1 Woche ankommt ... frage ich mich was er damit gemacht hat. Gekauft & das Teil einfach irgendwo stehen gelassen? Ja ja..
Wie habe ich mich zu verhalten?
Garnicht. Antworte ihm bestenfalls kurz und knackig: "Der Oberschrank wurde Ihnen sachmängelfrei i. S. d. § 434 I 1 BGB übereignet. Ein Irrtum in der Sache fällt Ihnen an, nachdem Sie persönlich die vereinbarte Beschaffenheit, etwa den Zustand der Rückwand, insbes. die Montage der Scharniere geprüft und darüber Kaufvertrag geschlossen hatten. Eine darüberhinausgehende Sachmängelhaftung wurde bei diesem Privatverkauf ausgeschlossen. Beweis: Zeugnis der (Name der Zeugin)."
G imager761