Ebay Kleinanzeigen gekauft wie gesehen?

2 Antworten

Erstmal GZ du hast eBay Kleinanzeigen so genutzt wie man es nutzen sollte > BAR & persönlich.

Wenn du auf alles hingewiesen hast wie du sagst (selbst aufgebaut nach Anleitung) & etwaige Fehler wie die Rückwand, der Käufer sich vor Ort den Schrank genau angeschaut & so akzeptiert hatte, dann ist rein rechtlich alles in Ordnung. Wie Imager schon geschrieben hat, kann man es ignorieren oder einen solch kleinen Text schreiben & gut ist.

Rechtlich drohen dir da im Normalfall keine Konsequenzen. Auf dem 1. Blick sieht alles in Ordnung von deiner Seite aus. Dass der Käufer jetzt nach 1 Woche ankommt ... frage ich mich was er damit gemacht hat. Gekauft & das Teil einfach irgendwo stehen gelassen? Ja ja..

Franzi0103 
Fragesteller
 14.10.2019, 22:25

<3-lichen Dank für die Antwort

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Wie habe ich mich zu verhalten?

Garnicht. Antworte ihm bestenfalls kurz und knackig: "Der Oberschrank wurde Ihnen sachmängelfrei i. S. d. § 434 I 1 BGB übereignet. Ein Irrtum in der Sache fällt Ihnen an, nachdem Sie persönlich die vereinbarte Beschaffenheit, etwa den Zustand der Rückwand, insbes. die Montage der Scharniere geprüft und darüber Kaufvertrag geschlossen hatten. Eine darüberhinausgehende Sachmängelhaftung wurde bei diesem Privatverkauf ausgeschlossen. Beweis: Zeugnis der (Name der Zeugin)."

G imager761

Franzi0103 
Fragesteller
 14.10.2019, 22:26

Auch Dir <3-lichen Dank für die Antwort

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