Darf Kunde nach 3 Monaten Geld für Artikel zurück fordern?


05.03.2022, 14:46

Es handelt um einen Verkauf in Deutschland und wir bieten 14 Tägiges Rückgaberecht an.

2 Antworten

Es ist wirklich traurig, dass du die Gewährleistungsrechte deiner Kunden nicht kennst!

Du schreibst:

Die Bestellung ist nun fast 3 ganze Monate her und die Artikel haben nie Mängel, da sie vor Versand immer überprüft werden.

Gut zu wissen:

Die gesetzliche Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung) beträgt 2 Jahre.

Bei Mängeln, die innerhalb der ersten 6 Monate auftreten, geht der Gesetzgeber davon aus, dass sie bereits bei Übereignung der Ware vorhanden waren.

Nach 6 Monaten tritt die Beweisumkehr ein. Ab jetzt muss der Käufer beweisen, das der Verkäufer den Mangel zu verantworten hat.

Du schreibst:

Nun schreibt sie in ihrer Mail, das sie ihr Geld für die beiden Artikel zurück fordert.

Besser kann es für dich eigentlich nicht laufen.

Bei einem Sachmangel sieht der Gesetzgeber vor, dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung des Kaufvertrags gewähren.

Hierdurch soll dem Verkäufer letztmalig die Möglichkeit gegeben werden, den Vertrag doch noch erfüllen zu können.

Verläuft die Frist zur Nacherfüllung fruchtlos, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen.

Oder der Käufer behält die mangelhafte Sache und kann den Kaufpreis mindern.

Der Verkäufer hat ein Recht auf Nacherfüllung , durch Reparatur oder Neulieferung.

Eine Erstattungspflicht besteht für den Verkäufer erst nach einem wirksamen Rücktritt vom Kaufvertrag.

Wird dem Händler dieses Recht auf Nacherfüllung verwehrt und stattdessen der Kaufpreis zurück gefordert, verwirkt der Käufer seine Gewährleistungsrecht.

Sowohl den Anspruch auf Reparatur/Neulieferung, sowie den Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises.

Meine persönliche Meinung ist:

Ruf die Kundin an und lass dir in Ruhe beschreiben, welche Probleme die Frau hat.

Es geht um die persönliche Kontaktaufnahme. Damit rechnet in Deutschland kaum ein Kunde, der sich an ewig lange Warteschlangen beim Kundenservice gewöhnt hat.

Verärgerte Kunden lassen sich so recht schnell beruhigen. Und wer sich beruhigt hat schreib seltener negative Bewertungen.

Für Artikel, die weniger als 20,- EUR im Verkauf kosten, lohnt sich eine Debatte mit dem Kunden nicht.

Negative Erfahrungen werden viel öfter erzählt als gute.

Du schreibst:

Ist das möglich ? Ich wünsche mir nur ungern eine schlechte Bewertung ..

Kaum zu glauben. Hier geht es überhaupt nicht um deine Bewertungen, sondern um die Rechte des Käufers bei Sachmängeln, § 437 BGB.

Hast du wirklich ein Gewerbe angemeldet?

du weißt schon, dass Gesetze von Land zu Land unterschiedlich sind?