Rückgaberecht?

4 Antworten

Nach 5 Monaten ist es sehr unwahrscheinlich, dass man einen Mangel noch nicht erkannt hat. Das ist eher eine Ausrede, um ein selbst beschädigtes Produkt gratis neu zu bekommen.


ChrisCE 
Fragesteller
 03.09.2020, 16:55

Nein ; das Produkt ist nicht beschädigt, sogar in sehr gutem Zustand, nur gibt es öffentlich bereits bekannte Mängel, im Nachhinein gemerkt.

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Wohl eher nicht.Reklamiere gemäss Garantiebedingungen- ist möglich, der Händler hat 2 Versuche, das zu reparieren- klappt das nicht- ist Rückgabe möglich abzüglich Summe X für 5 Monate Nutzung ( Wertminderung/ Verschleiss gegenüber Neuteil) Ob Bargeld möglich- ??

Du kannst, wenn es ein gewerblicher Händler war, Gewährleistungsansprüche geltend machen. Da hat der Händler dann aber erstmal das Recht nachzubessern und muss nicht gleich die Sache zurücknehmen.

Dann ist es kein Widerruf sondern eine Reklamation. Der Händler hat das Recht auf 2 Reparatur- oder Umtauschversuche. Erst wenn das schief läuft hast du ein Recht auf Wandelung(Geld zurück)