darf man ein erworbenes Produkt von einem Gebrauchthändler zurückgeben, wenn er gelogen hat?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich. Wenn es gar nicht geht und seine Funktion nicht erfüllt - und Du das auch nicht verursacht hast, dann kannst Du es zurückgeben, bzw. reparieren lassen.

Man darf eine Reparatur verlangen und wenn er die verweigert, dann vom Vertrag zurück treten.

Dabei kommt es drauf an, ob er Dir eine Eigenschaft zugesichert hat und ob Du das nachweisen kannst.

"Meinen" kann er viel wenn der Tag lang ist.

Man kann ihn auf alle Faelle im Rahmen der sog. "Gewaehrleistung" zur Nachbesserung auffordern. Geld zurueck kann man allerdings erst fordern, wenn die Nachbesserung endgueltig scheitert (i.d.R. nach dem zweiten erfolglosen Reparaturversuch) oder wenn er die Nachbesserung ablehnt.

gscheidhafer377  20.10.2020, 15:50

Das ist falsch da hier gelogen wurde liegt eine arglistige Täuschung vor und man kann sofort vom Kaufvertrag zurücktreten! Evtl. Aufwandsentschädigungen und evtl. Schadensersatzansprüche sind hier möglich! Das wäre ja noch schöner wenn dir jemand einen kompletten scheissdreck über das Produkt erzählt und du es dann behalten musst!

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DerCaveman  20.10.2020, 15:53
@gscheidhafer377

Ob tatsaechlich gelogen wurde, koennen wir nicht wissen. Vielleicht hat das Teil ja beim letzten Test vor der Uebergabe wirklich noch funktioniert. Beweise mal das Gegenteil!

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gscheidhafer377  20.10.2020, 15:56
@DerCaveman

Nein so einfach ist das nicht der Verkäufer ist hier in der Bringschuld das bedeutet das wenn er den gebrauchten Artikel als funktionsfähig verkauft und beim Käufer aber nicht Funktionsfähig ankommt dann muss der Verkäufer beweisen können das der Gegenstand unmittelbar vor Versand funktioniert hat ;) wenn er das kann dann hat der Verkäufer natürlich die Möglichkeiten den schaden zu beseitigen oder ähnliches!

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nanfxD  20.10.2020, 15:58
@gscheidhafer377

Ob das ne Bringschuld ist? Das kann man gar nicht wissen. Der Verkäufer muss auch nicht beweisen das es vor dem Versand kaputt geht ? Wieso auch ? Er muss halt nachliefern oder reparieren...

arglist wirst du hier nicht durchbekommen

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VirageXO  20.10.2020, 15:59
@gscheidhafer377
Nein so einfach ist das nicht der Verkäufer ist hier in der Bringschuld

What? Wo hast du denn den Unsinn her?

das bedeutet das wenn er den gebrauchten Artikel als funktionsfähig verkauft und beim Käufer aber nicht Funktionsfähig ankommt dann muss der Verkäufer beweisen können das der Gegenstand unmittelbar vor Versand funktioniert hat ;)

Aber ganz sicher nicht. Und erst recht ist das nicht die Bedeutung von "Bringschuld".

wenn er das kann dann hat der Verkäufer natürlich die Möglichkeiten den schaden zu beseitigen oder ähnliches!

Wie jetzt?

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gscheidhafer377  20.10.2020, 16:00
@nanfxD

Nein das stimmt in den Fall nicht und Bringschuld bedeutet nicht das er dem den Gegenstand bringt sondern er ist in der Bringschuld bedeutet er muss in diesem Fall den Beweis bringen und nochmal hier liegt somit eine arglistige Täuschung vor somit kann der Käufer vom Kaufvertrag sofort zurück treten! Das ist so gesetzlich geregelt!

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nanfxD  20.10.2020, 16:02
@gscheidhafer377

Was soll den sonst bringschuld heißen ? Bei der bringschuld muss der Schuldner das Zeug zum Gläubiger bringen ..

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VirageXO  20.10.2020, 16:02
@gscheidhafer377
Nein das stimmt in den Fall nicht und Bringschuld bedeutet nicht das er dem den Gegenstand bringt

Doch. Genau das. Und nichts anderes.

sondern er ist in der Bringschuld bedeutet er muss in diesem Fall den Beweis bringen

Völliger Unsinn.

und nochmal hier liegt somit eine arglistige Täuschung vor

Dann beweis es mal bitte. Und hör auf, von der Bringschuld im Rahmen der Darlegungs- und Beweislast zu faseln.

somit kann der Käufer vom Kaufvertrag sofort zurück treten! Das ist so gesetzlich geregelt!

Dann bitte. Präsentier mal die gesetzliche Regelung.

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gscheidhafer377  20.10.2020, 16:02
@VirageXO

Das steht so im Gesetzt ! Ich hab Bwl studiert Kaifvertragsrecht mach ich blind nachts um 3 Uhr im Tiefschlaf!

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VirageXO  20.10.2020, 16:03
@gscheidhafer377
Das steht so im Gesetzt !
  1. Es heißt "Gesetz". Ohne zweites "t".
  2. Schwachsinn.
Ich hab Bwl studiert

Schön. Studier dann nochmal Jura und dann reden wir auf Augenhöhe weiter.

Kaifvertragsrecht mach ich blind nachts um 3 Uhr im Tiefschlaf!

Klar. Mit entsprechendem Ergebnis.

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VirageXO  20.10.2020, 16:07
@gscheidhafer377
BGB paragraph 123

Du bist im BGB so dermaßen verloren. Bitte, lass die Finger von Rechtsfragen.

Kaifvertragsrecht 

Mal ganz davon ab, dass § 123 zum BGB AT gehört, nicht zum Kaufrecht.

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nanfxD  20.10.2020, 16:08
@gscheidhafer377

So und dann Beweis mal den Vorsatz, liegt es außerhalb der Lebenswahrscheinlichkeit das ein Gegenstand im Versand kaputt geht?

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VirageXO  20.10.2020, 16:11
@nanfxD
So und dann Beweis mal den Vorsatz, liegt es außerhalb der Lebenswahrscheinlichkeit das ein Gegenstand im Versand kaputt geht?

Mich würd ja viel lieber seine Argumentation mit der Bringschuld interessieren...

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gscheidhafer377  20.10.2020, 16:12
@nanfxD

Es geht hier aber in diesem Fall um einen gebrauchten Gegenstand der alsfunktionsfähig verkauft wurde und beim empfämger nicht funktioniert wenn der Käufer nun auf arglistige Täuschung plädiert muss der Verkäufer eben beweisen können das dem nicht so ist und das meine ich mit Bringschuld im übertragenen Sinne hast dus nun verstanden???

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nanfxD  20.10.2020, 16:13
@gscheidhafer377

Also siehst du hier ein Fall der Beweislastumkehr? Interessant, gibt es dafür eine BGH Entscheidung( mir würde aber auch ein Amtsgericht reichen)? Denn Grundsätzlich muss doch der Käufer die Arglist beweisen. Die Darlegungs- und Beweislast musst du doch im Kaufrecht gelernt haben ;)

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DerCaveman  20.10.2020, 16:16
@gscheidhafer377
wenn der Käufer nun auf arglistige Täuschung plädiert muss der Verkäufer eben beweisen können das dem nicht so ist

Es wird immer skurriler! Wenn der Kaeufer sich auf eine arglistige Taeuschung berufen will, muss nicht der vermeintliche Taeuscher das Gegenteil beweisen, sondern der Kaeufer muss beweisen, dass tatsaechlich eine arglistige Taeuschung erfolgt ist.

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VirageXO  20.10.2020, 16:19
@gscheidhafer377
muss der Verkäufer eben beweisen können das dem nicht so ist

Falsch.

und das meine ich mit Bringschuld im übertragenen Sinne hast dus nun verstanden???

Hier sitzen drei Leute, die deutlich mehr Ahnung vom Zivilrecht haben als du.

Ist dir das nicht ziemlich peinlich, dass du weiterhin deinen Unsinn verbreitest?

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gscheidhafer377  20.10.2020, 16:19
@nanfxD

Du denkst du bist besonders gescheit haha checkst du denn nicht das es überhaupt nicht möglich ist für den Käufer dies zu beweisen und deswegen automatisch die Beweislast beim Käufer liegt würde ja rein rechtlich überhaupt keinen sinn machen es ist nunmal so in diesem Falle bei einem gebrauchten Artikel ich lach mich kaputt du hast Jura studiert haha ich kann an den Fragesteller nur appellieren es zu versuchen ein Richter würde ihn zurück treten lassen wenn der Verkäufer nicht beweisen kann das des ding vorher funktioniert hat und jetzt ende der Diskussion!

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nanfxD  20.10.2020, 16:21
@gscheidhafer377

Nenn mir doch bitte einen Paragrafen, oder das Urteil, für die Beweislastumkehr, dass ist doch das ganze Problem am 123 das der im Studium so geil und easy aussieht und in echt so gut wie nie durchgeht, und das ganze mit der Bringschuld, kannst du mir das nochmal genauer erklären?

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VirageXO  20.10.2020, 16:21
@gscheidhafer377
Du denkst du bist besonders gescheit

Ist er.

haha checkst du denn nicht das es überhaupt nicht möglich ist für den Käufer dies zu beweisen

Deswegen ist deine Antwort ja auch absolute Grütze.

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gscheidhafer377  20.10.2020, 16:24
@nanfxD

BRINGSCHULD IST WENN EINER DEM ANDEREN SCHULDIG IST ETWAS ZU BRINGEN UND IN DIESEM FALL WÄRE DER VERKÄUFER DEM KÄUFER EINEN BEWEIS SCHULDIG

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nanfxD  20.10.2020, 16:26
@gscheidhafer377

Seid wann bezieht sich die Brindschuld des BGB auf prozessuale Beweise der ZPO? ich sag doch auch nicht im 87a Grundgesetz wird von der Bundeswehr gesprochen und deswegen darf der Gläubiger ne Panzerbrigade einsetzen um Schulden einzutreiben.

edit.. und wieso muss der Verkäufer das dem Käufer beweisen, dass muss doch dem Gericht bewiesen werden..

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gscheidhafer377  20.10.2020, 16:28
@nanfxD

Wenn ein Verkäufer bspweise behauptet er wüsste davon ja garnix das des Ding ja nicht funktionierte dann würde ja dieser 123 überhaupt null also überhaupt gar keinen sinn ergeben und wäre reine papier verschwendung weil dann der Verkäufer einfach immer behaupten könnte er habe es ja nicht gewusst das macht ja überhaupt keinen sinn deine aussage wie soll denn der käufer wissen was der Verkäufer in seinem Kopf drinne hat haha

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DerCaveman  20.10.2020, 16:29
@gscheidhafer377
... es überhaupt nicht möglich ist für den Käufer dies zu beweisen und deswegen automatisch die Beweislast beim Käufer liegt

Wenn die beweispflichtige Partei den erforderlichen Beweis nicht erbringen kann, kehrt sich die Beweislast um? Damit sind wir nun wohl endgueltig in Absurdistan angekommen.

Die dortigen Gesetze kenne ich aber nicht. Also werde ich mich erst wieder zu Wort melden, wenn wir wieder bei den in Deutschland gueltigen landen sollten.

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nanfxD  20.10.2020, 16:31
@gscheidhafer377

Wer im Zivilprozess etwas günstiges behauptet muss es beweisen. Hier willst du, dass der Käufer anfechtet weil der Anfechtungsgrund der arglistigen Täuschung vorliegt. Da er dadurch von seinem Vertrag loskommt und sein Geld wieder bekommt ist das für ihn günstig. Daher muss er es auch beweisen.

Aber man für dich, wie soll denn der Verkäufer beweisen das er NICHT arglistig getäuscht hat?

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gscheidhafer377  20.10.2020, 16:34
@nanfxD

Ja der Verkäufer wird behaupten das stimmt nicht es habe bei ihm funktioniert dann schaut man sich das Teil mal an und überlegt ob das evtl durch die Lieferung kaputt gegangen ist oder ob das vielelicht schon länger hinüber ist und schon hat man den Täter habt ihr schlaumeier das nun begriffen?

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nanfxD  20.10.2020, 16:35
@gscheidhafer377

joa, kann sein dass das klappt.. muss aber nicht wenn du damit in den Prozess gehst und verlierst war es das ;) Dann haste wahrscheinlich aus 50€ Schaden 1000€ gemacht. Ohne Gutachter machst du in so einem Fall nix.

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gscheidhafer377  20.10.2020, 16:39
@nanfxD

Das kommt doch in erster Linie auf den Gegenstand an und klagem tu ich in erster Linie nur wenn ich mir sicher bin das ich Gewinnen kann und mein gegenüber der Verkäufer wird lieber nicht verlieren wollen wenn er weiss das er verliert und jetzt hören wir auf ihr Jura Studenten seit ja weitaus schlimmer als ich hahah und dann auch noch gegen mehrere aufeinmal leckomio haha

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kommt darauf an, grundsätzlich erstmal Gewährleistung ( kann bei gebraucht anders sein) und dann kannst du wenn das nach Fristsetzung oder wenn es mehrfach fehlschlägt zurücktreten.

du könntest den Vertrag aber auch widerrufen.

DerCaveman  20.10.2020, 15:48
du könntest den Vertrag aber auch widerrufen.

Nur wenn der Vertrag ausserhalb der Geschaeftsraeume des Gebrauchtwarenhaendlers geschlossen wurde.

Die "Gewaehrleistung" kann der Haendler nicht wirksam ausschliessen.

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nanfxD  20.10.2020, 15:56
@DerCaveman

Stimmt, dachte mit Liedern an online. Hab auch nicht von Ausschluss der Gewährleistung geredet, sondern von Unmöglichkeit der Nachlieferung (hab Gewährleistung geschrieben sehe ich selbst gerade😅) das könnte ja sein weil es halt gebraucht ist und so.

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DerCaveman  20.10.2020, 16:05
@nanfxD

Dennoch war ich mal wieder im voellig falschen Film. Der FS schreibt ja, dass es ein "Privatverkaeufer" ist und der Kaufvertrag ueber Shpock zustande gekommen ist.

Dann kann die Gewaehrleistung natuerlich ausgeschlossen worden sein und der Vertrag ist auch online zustande gekommen (wobei es aber trotzdem kein Widerrufsrecht gibt, weil "Privatverkaeufer").

Meinen Kommentar kannste also zumindest teilweise in die Tonne hauen, am besten aber gleich ganz.

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nanfxD  20.10.2020, 16:07
@DerCaveman

bin auch nicht besser, widerruf bei Privatverkauf gibt es auch nicht ;( hab nur halb hingeguckt. ich lass mal löschen weil es nicht hilft

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nanfxD  20.10.2020, 16:18
@nanfxD

Ich schreib mal kurz die richtige Antwort,

Da es sich um eine Privatverkauf handelt, ist die ganze Sache kritisch. Zunächst mal kann es sein dass die Sache beim abschicken nicht mehr funktionstüchtig war. Dann wäre das Gewährleistungsrecht einschlägig, dabei ist aber die Nachlieferung möglicherweise unmöglich, dann wäre ein Rücktritt denkbar.

Kritisch ist, wenn es sich um einen Fall des 447 BGB handelt und die Sache beim abschicken mangelfrei war, dann gibt es höchstens einen Anspruch aus DSL gegenüber dem Paketzusteller.

Widerruf geht nicht, da der Verkäufer kein Unternehmer iSd 14 BGB ist.

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