Kann man von seinem 14-Tage Rückgaberecht Gebrauch machen?

9 Antworten

Klar kannst du das. Du als Kunde König oder Königen hast einen 100% Recht und Anspruch darauf auf einwandfreie Ware. Rückgaberecht heißt auch Umtauschrecht. Wenn das gewünschte Produkt Fehler aufweist. Außer du hast es nicht mutwillig kaputt gemacht und so. Du musst die Konsole samt Inhalt und Kartons sowie sämtlichen Zubehör ordentlich in den Karton legen, gut versiegeln. Dann nimmst du deinen Kaufbeleg ( also dein Kassenbon ) gehst da an dem MediaMarkt Filiale hin wo du es gekauft hast, gehst dann in dem Eingangsbereich wo ( Service, Wartung, Umtausch oder Garantie ) draufsteht, und legst die Konsole samt Kassenbon auf dem Thresen, und sagst den Mitarbeiter/In ganz höflch nett und freundlich, dass du dein Take your money back zurückhaben möchtest. Oder du bekommst ne nigelnagel neue Konsole. So habe ich es damals auch gemacht, wo ich bei MediaMarkt in Mönchengladbach nen CAT6 Lankabel kaufen musste für mein Server, und da fehlte der komplette Inhalt im Karton. Und das Kabel war teuer. Fast 40 Euro. Und hab mir das Geld zurück geholt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn es bei Kauf entsprechend vereinbart war, dass es solch ein Recht gibt, dann ja.

Beim Onlinekauf gibt es das mind. 14 tägige Widerufstecht. Beim Kauf im Geschäft gibt es sowas nicht automatisch.

Was du aber hast, ist Gewährleistung und falls vereinbart auch eine Garantie, sodass der Mangel an Gerät ggf. kostenlos durch den Anbieter zu beheben ist. Ein Rücktrittsrecht bei einem Mangel besteht aber zunächst nicht pauschal. Denn der Anbieter hat ein Recht auf Nachbesserung.

Bei defekter Ware greift die gesetzliche Gewährleistung. Innerhalb des ersten Jahres nach Kauf zwischen gewerblichem Verkäufer und privatem Endkunden gilt dabei die sogenannte Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass hier der Verkäufer gerichtsfest beweisen muss, dass die Ware beim Verkauf fehlerfrei war und der Fehler erst beim Kunden entstanden ist.

Da dieser Beweis in der Regel nicht abschließend erbracht werden kann, bedeutet das somit, dass innerhalb dieses ersten Jahres der Verkäufer bei Mängeln an der Sache nachbessern oer austauschen muss. Hierfür musst du als Käufer ihm wiederum auch die Möglichkeit geben! Erst, wenn das trotz mehrmaliger Versuche nicht zu einer Behebung des Mangels geführt hat oder wenn sich Käufer und Verkäufer direkt einig sind, kann der Kaufvertrag gelöst werden, was bedeuten würde, dass du dann dein Geld zurückbekommst.

Ein Rückgaberecht hast du bei allem, was du im Laden kaufst, grundsätzlich nicht. Nur im sogenannten Fernabsatzgeschäft hast du ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Hintergrund: wenn du etwas im Laden direkt kaufst, kannst du es vorher im Laden anschauen, prüfen und so zu einer Kaufentscheidung gelangen. Bestellst du etwas im Netz, telefonisch oder aus einem Katalog, kannst du das vorher nicht. Deshalb gibt der Gesetzgeber hierfür diese 14-tägige Frist, um das nachzuholen. Dabei gilt aber natürlich auch, dass du mit den Dingen daheim nichts anstellen darfst, was du nicht auch im Laden tun würdest, könntest und dürftest! Also z. B. Kleidung kurz anprobieren ja, aber nicht mit dem tollen Oberteil eine Nacht wild durchfeiern und es dann zurückgeben...

Nur, wenn Du online kauftest.

Da Rückgaberecht heißt Widerrufsrecht.

mein Geld zurückverlangen

Es ist nicht mehr Dein Geld :)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verbraucherberatung (KEINE RECHTSBERATUNG!) seit 1991.

Geld verlangen kannst du nicht. Auch wenn die Märkte das oft von sich aus machen ist es keine Garantie!

Der Verkäufer hat das Recht der Nachbesserung. Das heißt die schicken das Gerät eventuell ein und lassen es checken, bzw reparieren.