Was mache ich, wenn er den PC zurückgeben will?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nur per Abholung anbieten! Da kann der Käufer selber das Gerät anschauen & testen.

So verkaufe ich meine Musikinstrumente nur. Niedrigpreisartikel um die 50 € als Beispiel sind ja kein Problem mit versenden. Teures nur auf Abholung. So spare ich mir ärger oder getreu dem Motto: "Stress macht man sich meistens selbst"

schonmal guten Rutsch

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du musst als privatverkäufer selbstverständlich keine Rücknahme akzeptieren genauso wenig wie eine Gewährleistung oder Garantie du musst nur dafür sorgen dass das Produkt deiner Beschreibung entspricht schreibst du also in eine Anzeige ich habe RGB Kabel verbaut und in Wirklichkeit sind es dann Ketchup senfkabel dann hat ein Käufer natürlich das Recht den PC zurückzugeben

Die Gewährleistung musst du wirksam ausschließen wie du das tust mit welchem Satz findest du nach ein bisschen googeln es gibt mehrere Sätze welche rechtlich auch wasserdicht sind der klassische gekauft wie gesehen da privatverkauf oder keine Rücknahme da privatverkauf sind rechtlich übrigens nicht wasserdicht

Lasse dich auf keinen Fall auf ein versandgeschäft ein nur Bares ist wahres geht etwas beim Versand kaputt bist du als Versender derjenige der sich mit der DHL oder Hermes herumstreiten darf

Auch wenn es selbstverständlich sein sollte es lassen sich dennoch immer noch zu viele Leute darauf du bist kein Händler und akzeptierst daher auch keinerlei Ratenzahlung

Im Privatkauf gibt es kein Rückgaberecht.

Und die Gewährleistung wird ausgeschlossen.

Bist du überhaupt Volljährig?

verreisterNutzer  30.12.2023, 23:03

Ich bin 19 Jahre alt, warum?

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SparsamesLeben  30.12.2023, 23:04
@verreisterNutzer
Wie kann man Garantie & Gewährleistungsansprüche wirksam ausschließen?

So etwas fragen nur Minderjährige.

Wenn du nicht Volljährig bist darfst du sowieso nichts verkaufen, weil du nicht Geschäftsfähig bist und niemand Geschäfte mit einem Kind machen will.

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verreisterNutzer  30.12.2023, 23:06
@SparsamesLeben

Ich studiere Informatik im ersten Semester. Demnach bin ich mindestens 18, außer ich bin ein hochbegabtes Kind, das mit 14 seinen Bachelor angefangen hat.

So etwas fragen nur Minderjährige.

Ich wusste es halt nicht. Hatte nie mit Onlinehandel zu tun.

Wenn du nicht Volljährig bist darfst du sowieso nichts verkaufen, weil du nicht Geschäftsfähig bist und niemand Geschäfte mit einem Kind machen will.

Danke für diese überflüssige Information.

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