Otto Produkt wegen Inkasso zurückgeben?

2 Antworten

Hallo,

die Ware darfst du behalten.

Und beim nächsten mal, um STUNDUNG bitten.

Da hast du dann 6 Monate "nur" die Bearbeitung und Verzinsung zu bezahlen.

Und in dieser Zeit sparen..

Hansi

Agamemnon712  16.02.2023, 16:53

Dann kann man es auch gleich abzahlen.

Zumal sich durch Abzahlung die Verzugszinsen mtl. verringern.

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Grundsätzlich darfst Du es behalten.