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Problem mit Otto Was kann ich tun?

hallo. habe über einen verkäufer über otto einen mikrofonarm gekauft. nachdem ich mein mikrofon draufgeschraubt habe habe ich es nicht mehr abgeschraubt bekommen, das gewinde des arms war wohl kaputt. beim versuch es abzubekommen ist sogar der ganze arm abgebrochen, mitsamt meinem mikrofonteil dran. ich kann mein eigenes mikrofon nun auch nicht mehr nutzen da der teil davon noch am defekten arm ist. habe den verkäufer angeschrieben, dieser hat geantwortet das der arm rapariert bzw getauscht twerden kann und ich natürlich meinen teil vom mikrofon zurück bekomme. gestern hatt er das jedoch wiederruffen und mir nur mitgeteilt das es sich um eigenverschulden handle und er nichts tun könne. habe daraufhin den fall an otto eskaliert. am telefon wurde mir vom otto service versichert das ich im recht sei, da mir (kaputtes gewinde) defekte ware geliefert wurde und diese selbstverständlich erstattet wird und mir zudem sofern es nicht abgeht der teil meiens eigenen mikrofons erstett wird der noch dranhöngt. heute bekam ich dann per mail die antwort vom eskalationsteam. die quatschen nun nur dem verkäufer nach, das es sich um eigenverschulden und meschanischen schaden handelt bei dem die garantiue erlischt und das die nichts tun können. wie ist das. kann ich irgendetwas tun? wenn der arm von anfang an defekt war und wie gesagt dabei sogar mein eigentum mitzerstört hat und dann zerbrochen ist, warum muss ich dann noch dafür zahlen. ich zahle doch nicht für defekte ware die mein hab und gut beschädigt.

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Waschtrockner zu laut, defekt oder doch nicht...!?

Hallo,

ich habe im Februar 2025 einen Waschtrockner von AEG bei Otto gekauft. Nach der beigelegten Anleitung habe ich ihn entsichert und arretiert.

Das Gerät war von Anfang an sehr laut beim An- und Ausschleudern. Ich habe es mit verschiedenen Füllmengen und Programmen getestet – es gab keinen großen Unterschied. Dann kam mein Vater zu Besuch und sagte, da stimmt etwas nicht, die Trommel hätte zu viel Spielraum.

Ich habe Otto angeschrieben, die haben mich an den Electrolux-Kundendienst verwiesen. Und mit denen kommuniziere ich nun seit Wochen. Ich möchte, dass jemand rauskommt und sich das Gerät anschaut. Da ich allerdings nur Endverbraucherin und keine Technikerin bin, das Gerät von Anfang an laut war und ich daher keinen Unterschied erkennen kann, habe ich um eine Zusicherung gebeten, dass keine Kosten auf mich zukommen, falls der Techniker sagt, es sei modelltypisch.

Da wurde sich ständig herausgewunden – mit nichtssagenden E-Mails. Ich habe daraufhin mehrere Videos hingeschickt. Eine Bearbeiterin meinte: Ja, man sieht, dass die Trommel zu viel Spielraum hat. Dann kam eine Mail: Die Fachabteilung habe sich das angesehen, es sei alles in Ordnung, ein Kundendiensteinsatz sei nicht notwendig.

Ich bin aber immer noch verunsichert, ob da nicht doch etwas defekt ist – und wenn sich das niemand anschaut, es später kaputt geht. Zumal die sechsmonatige Gewährleistungsfrist bald vorbei ist, in der der Händler beweisen müsste, dass das Gerät ordnungsgemäß ausgeliefert wurde.

Ich habe mir die Geräte meiner Mutter und auch einer Nachbarin angeschaut. Beide Geräte sind fast zehn Jahre alt – und deren Trommeln sind deutlich fester als bei meinem Gerät. Auch war ich in einem Geschäft, habe mit einem Verkäufer gesprochen, ihm die Videos gezeigt, und er meinte, er höre sogar ein Schleifgeräusch.

Was soll ich tun?

Ich sehe einfach nicht ein, dass ich – wenn die lauten Geräusche bei einem 900 € teuren Gerät wirklich modelltypisch sein sollten – den Kundendienst-Termin bezahlen soll. Das kann ich als Laie nicht wissen. Ich kann nur mit meinem alten Gerät und mit denen anderer vergleichen. Wenn ich nichts tue und das Gerät später kaputtgeht, behaupten sie womöglich, ich habe etwas falsch gemacht – und nach sechs Monaten bin ich in der Beweispflicht.

Abgesehen davon, dass die Lautstärke einfach nervig ist...

Wie soll ich weiter vorgehen?

Kleinanzeigen, AEG, Käuferschutz, Kundendienst, Kundenservice, Otto

Brauche dringend Hilfe: Zahlungsart bei Otto?

Hallo zusammen,

ich bin 41 Jahre alt, weiblich und lebe aufgrund einer Behinderung mein ganzes Leben lang bei meinen Eltern.

Leider haben sie das Sagen in meinem Leben

und behandeln mich oft wie ihr Eigentum.

Meine Mutter ist seit vielen Jahren Kunde bei Otto.

Da es den Otto-Katalog nicht mehr gibt, bestellten ich alles online.

Mit ihrer Erlaubnis habe ich ein Kundenkonto für sie eingerichtet, dabei jedoch meine eigene E-Mail-Adresse verwendet, anstatt die von ihr.

Normalerweise darf ich nur mit ihrer Zustimmung im Namen meiner Mutter bei Otto bestellen, und das immer auf Rechnung.

Bisher gab es keine Probleme, aber seit kurzem ist nur noch Vorkasse möglich, unabhängig von den Produkten oder Verkäufern.

Leider haben wir eine Zahlung von 33,17 Euro übersehen,

was zu Verzugsgebühren von 0,21 Euro und Mahngebühren von 1,25 Euro führte, die wir umgehend beglichen haben.

Trotzdem hat sich die Zahlungsmethode bei Otto nicht geändert, weshalb ich am 17. April 2024 erneut per Vorkasse bestellt habe.

Heute habe ich wieder etwas bei Otto bestellt, da die Zahlungsart nun wieder auf Rechnung umgestellt wurde.

Jetzt mache ich mir Sorgen, ob ich vielleicht einen Fehler gemacht habe, besonders in Bezug auf die Zahlungsart, da Otto die Zahlungsabwicklung über Otto Payments abwickelt.

Deshalb meine Frage: Kann ich die Rechnung an Otto Payments per Banküberweisung begleichen?

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