Umtausch von Stühlen nach Aufbau?
Hallo,
wir haben gestern 5 Stühle gekauft bei XXXL Lutz. Allerdings stand unter der Sitzfläche der Stühle eine Beschränkung von max. 100kg, die wir erst beim aufbauen gesehen haben.
Da einige unsere Freunde groß und schwer sind und deutlich über 100kg wiegen (vielleicht 150kg) würde ich die Stühle gerne zurück bringen. Habe ich einen Anspruch auf Geld zurück? Handelt es sich um eine Täuschung, da man davon ausgehen sollte, dass 100€ Stühle dies aushalten können und die Stelle auf der der Hinweis stand so versteckt ist? Beratung gab es in dem Laden leider keine.
Falls die Stühle kapput gehen sollten, weil unsere Freunde mit über 100kg drauf gesessen haben, haben wir auch kein Recht auf Umtausch/Geld zurück? Wie lange?
Viele Grüße, SB
3 Antworten
Das hängt von der Kulanz des Händlers ab. Ein Anspruch auf Rücknahme, Gutschrift oder Geld zurück besteht nicht.
Ausnahme: Ihr hättet ausdrücklich nach Sitzgelegenheit für Schwergewichte verlangt, dies auch vertraglich dokumentiert und dann nicht erhalten. Bei der Belastbarkeit orientiert man sich im Regelfall an Durchschnittsgewichten, womit ich absolut nicht erkennen kann, weshalb hier ein Täuschung vorliegen sollte.
Der Stuhl wird auch nicht zusammenbrechen oder sonst irgendwie zerbröseln, wenn sich jemand mit 120 kg darauf setzt. Da Menschen die Angewohnheit haben, sich auf ihren Stühlen zu bewegen, dürften sie auch einiges mehr als die angegebenen 100 kg aushalten.
Wenn Du sie gestern gekauft hast, kannst zu sie auch zurück bringen...aber Du hast doch VORHER gewußt, dass da keine Elfen draufsitzen sollen. Also das hättest Du bei Deinem Kauf schon irgendwie bedenken können oder fragen...Jetzt komme ich nicht mit versteckter Hinweis oder so...gib die Teile zurück...Was das Geld anbetrifft...Es ist kein MUSS Geld zurück zu erhalten, man kann Dir auch einen Gutschein geben. Es kommt immer ein bisschen auf die Größe des Geschäftes an...Lutz kenne ich persönlich nicht...frag ganz einfach.
stimme ich zu.
Täuschung? der händler wird dir keine falschaussage gemacht und auch nicht alle beipackzettel usw. vor dir versteckt haben, nur um den deal mit dir zu machen. also nein.
DAs 14 Tägige Widerufsrecht wegen nichts Gefallen/einwandfreier WAre gilt nur bei Fernabsatzggeschäften. Dazu zählen Internet, Versandhaus, Telefon. Aber auch Haustürgeschäfte.
Beim Stationären Handel ist es Kulanzsache. Hier kann man vor Ort ja die Ware in Augenschein nehmen
Generell tauschen die EInzelhändler die Ware aber um, so lange es keine Spezialanfertig/Maßanfertigung/Spezieller Aritkel/spezielles Model ist. Allerdings weiß Ich nicht, wie es sich bei Möbeln verhält.
Dem Händler ist freigestellt , ober das Geld zurück zahlt oder einen Gutschein austellt. Ich halte für einen Gutschein für wahrscheinlicher. Gerade/Auch weil der Kaufpreis wohl nicht billig war.
Wieso sollte bei euren Kauf eine Täuschung vorliegen? Ihr wusstet, doch das eure Freunde sehr schwer sind/viel wiegen und Euch dementsprechend erkundigen müssen. Für Normalgewichtler/Im Durschnitt dürften die Stühle ausreichen. VOn daher muss man meines WIssens nicht Extra hinweisen..
Einzige Ausnahme wäre,wie Vanelle gesagt hat, wenn ihr ausdrücklich danach gefragt hättet und Sie euch falsch beraten/informiert hätten. Da ihr wohl keine Beratung hattet. Wird das wahrscheinlich nicht der Fall sein.
Anne