Gewährleistung für neue Schuhe?
Habe vor Kurzem ein paar Schuhe gekauft: Modell Bradford, Marke Josef Seibel, Kostenpunkt 80.-. Das sind feste Schuhe für die Überganszeit, keine Sanalen.Trotz Imprägnierung trat schon beim ersten Regen durch die oben liegenden Nähte Wasser ein. Meine Reklamation wurde abgelehnt mit der Begründung, bei Schuhen, deren Nähte nicht fest mit der Sohle verschweißt seien, sei das nicht auszuschließen. Mein Hinweis, dass das Wasser von oben und eben nicht an der Sohle eintrete, wurde überhört. Dann habe ich den Hersteller selbst kontaktiert. Auch hier das gleiche Argument und der Hinweis, die Käufer nähmen einen gelegentlichen Wassereintritt wegen der Bequemlichkeit der Schuhe gerne in Kauf. Was kann ich noch ins Feld führen, um einen Ersatz oder Kostenrückerstattung zu bekommen? Es gibt doch so was wie eine Gewährleistungspflicht.
6 Antworten
Habe schon öfter Schuhe bei Seibel gekauft und bisher keine Beanstandung gehabt. Hätte ich aber bei einer solchen Reklamation eine so blöde Antwort bekommen, wäre ich sicher, bei dieser Firma nie wieder Schuhe einzukaufen. Das sollte man der Fa,. Seibel auch noch mitteilen. Mehr kann man meiner Meinung nach nicht tun.
Natuerlich haftet der Haendler auch bei Schuhen im Rahmen der gesetzlichen "Gewaehrleistung" fuer alle Sach- und Rechtsmaengel, die der Kaufsache bereits zum Zeitpunkt des "Gefahrenduebergangs" an den Verbraucher angehaftet haben. Dass aber ueberhaupt ein Sach- oder Rechtsmangel vorliegt, muss der Kaeufer im Bestreitensfall beweisen (die sog. "Beweislastumkehr" waehrend der ersten 6 Monate bezieht sich lediglich auf das Vorhandensein des Mangels zum Zeitpunkt des Gefahrenuebergangs, nicht aber auch auf den Sachmangel selbst).
Hier bestreitet der Haendler offensichtlich das Vorliegen eines Sachmangels. Er erklaert, dass bei dieser Art Schuhe grundsaetzlich mit Wassereintritt gerechnet werden muesse, wenn die Schuhe starkem Regen ausgesetzt werden. Somit stelle der Wassereintritt keinen Sachmangel dar, der zu "Gewaehrleistungsanspruechen" fuehre.
Jetzt steht es dir frei, den Beweis dafuer anzutreten, dass dies sehr wohl ein solcher Sachmangel sei. Du muesstest also ueberzeugend darstellen, dass allgemein bei genaehten Schuhen dieser Art tatsaechllich keineswegs mit Wassereintritt bei Regen zu rechnen sei. Nach meiner Erfahrung sind genaehte Schuhe aber nur hoechst selten wirklich wasserdicht.
Hallo richiekoeln,
Du koenntest Dich mal an eine Verbraucherzentrale wenden,
die koennen Dir sagen, ob Du Rechte auf Schadensersatz hast !
Liebe Gruesse
2 Jahre und darauf hast Du Anrecht! Sage denen das Du gerichtlich vorgehen wirst, muss ja nicht so sein;-), das wirkt Wunder. Gruß
Wenn sie dir nicht als wasserdicht verkauft wurden bekommst du nichts. Zieh bei Regen doch Gummistiefel an. Die sind Wasserdicht.
Ach was, darueber lachen die sich bestenfalls kaputt.
Was glaubst du, wie viele Dummschwaetzer mir in meiner Zeit als selbsstaendiger Gewerbetreibender im Laden standen und - nachdem sie mit irgendwelchen absurden Forderungen abgeblitzt waren - mit "ihren" Anwaelten gefroht haben? Es waren einige!
Was glaubst du nun aber, wie viele aus solchen Vorfaellen resultierende Anwaltsschreiben ich dann tatsaechlich erhalten habe?
Noch nicht einmal ein einziges Anwaltsschreiben (was als solches ja auch noch gar nichts zu bedeuten gehabt haette) ist gekommen!