Rechte – die neusten Beiträge

Mindestarbeitszeit FSJ - Minusstunden?

Hallo,

meine Tochter ist 16 Jahre alt und macht seit dem 1. September 2016 ein FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) in einer Kindertagesstätte der Diakonie. Im Moment sieht sie sich mit folgenden Aussagen konfrontiert: “Du darfst 39 Stunden pro Woche arbeiten.” “ Pass auf deine Minusstunden auf.” “ Wenn du zu viele Minusstunden hast, bekommst du kein Geld.” Mehrfach hat sie bereits nachgefragt, was das bedeutet und keine klare Antwort erhalten. In ihrem Arbeitsvertrag werden keinerlei Stunden erwähnt, weder Soll-, Muss-, Darf- noch Minusstunden. Auch keine Gehaltskürzung in irgendeiner Weise. Vom 1.9. – 9.9.16 (WE ausgenommen) hat sie jeden Tag 8 Stunden gearbeitet, fast ausschließlich nur als Küchenhilfe. In ihrem Vorstellungsgespräch und auch beim Probearbeiten für einen Tag wurde ihr ihr zukünftiges Arbeitsfeld anders vermittelt. Auf die Arbeit mit Kindern hat sie sich sehr gefreut. Gestern erhielt sie einen Dienstplan, der 39 Stunden pro Woche vorsieht. Mit dem Verweis, dass sie dann allerdings Minusstunden hat (?). Da stimmt doch was nicht. Meine Fragen lauten nun: Was genau sind Minusstunden? Wann fallen sie an? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Werden Stunden abgezogen , wenn die Kita Ferien hat? Werden Stunden abgezogen im Krankheitsfall? Und wenn ja, ist das rechtmäßig? (auch bezüglich der Ferien?) Muss sie diese Minusstunden nacharbeiten? Wie viele Stunden pro Woche muss sie mindestens arbeiten? Auch um keine Minusstunden zu erwirtschaften? Im Internet konnte ich leider auch keine klaren Antworten finden.

Vielleicht gibt es hier jemanden, der Bescheid weiß.

Vielen Dank schonmal im Voraus. Bernd687

Arbeitsrecht, Rechte, Jugendschutz

Gewährleistung / Garantie bei Schuhen: Als was zählt ein defekter Klettverschluss?

Guten Tag,

mir ist bewusst, dass Garantie eine freiwillige Leistung und Gewährleistung eine gesetzliche Pflicht ist. Wobei bei der Gewährleistung innerhalb der ersten 6 Monate der Verkäufer haftet.

Wir verkaufen hauptsächlich Schuhe, die selbstverständlich vor dem Versand auf Fehler geprüft werden. (Onlinehandel)

Nun ist der Fall eingetretten, dass 2 Monate nach dem Kauf auf einmal die Meldung kommt. Der Schuh sei Defekt und der Kunde will sein Geld zurück.

Auf die Angabe hin, dass sowohl Widerruf als auch Kulanz für den Kaufabbruch vorüber sein und wir nicht wissen können was mit dem Schuh gemacht wurde kam die Äußerung: "Er wurde angeblich nur 2 Mal getragen und der Defekt hätte bereits am Anfang bestanden, dass der Klettverschluss nicht halten würde."

Natürlich ist es möglich, dass mal ein Klettverschluss nicht will. Aber genau dadurch werden auch die Verschlüsse vor dem Versand angesehen.

Aber muss ich wirklich davon ausgehen, dass es Kunden gibt - die Entschuldigung für das Wort - so dämlich sind und nicht sofort - innerhalb der Widerrufsfrist - dem Verkäufer melden, dass der Schuh defekt ist?

Materialfehler wie "Sohle bricht" oder ähnliches kann man ggf. erst später feststellen. Aber der Fehler bzgl. eines Verschlusses solle sofort auffallen und kenntlich gemacht werden.

Innerhalb des 1. Monats ist das alles kein Problem, auch wenn wir nur 14 Tage Widerrufsrecht haben.

Bin ich gezwungen dem Kunden das Geld zurück zu erstatten? Oder kann ich Ihm einfach die gleichen Schuhe neu schicken? Reicht es gar aus Ihm die Kunden den Preis für einen "Neuen Klettverschluss/Reperatur" zu geben?

Ehrlich kann ich mir nicht mal erklären was daran kaputt sein soll. Wer sagt mir, dass der Kunde nicht was weggeschnitten hat, oder der Klett so stark verschmutzt ist - keine Ahnung wo er gelaufen ist - dass der Verschluss gereinigt werden muss.

Schuhe, Online-Shop, Mode, Rechte, Garantie, Gewährleistung, Online-Shopping

Was kann ich gegen den Bademeister machen?

Hallo zusammen, ich bin 15 Jahre alt und am DO und am FR kam es zu einer Handfestem Auseinandersetzung mit unseren Bademeister. Der Vorfall spielte sich so ab, dass ich wieder mal in das Schwimmbad wollte weil der Sommer schon fast vorbei war, ich hätte das schon früher gemacht aber da ich und der Bademeister uns nicht so gut vertragen ließ ich dieses Jahr beinahe ausfallen. Meine Freunde redeten mir aber zu ich sollte doch gehen und so ging ich hin. Als ich dann im Schwimmbad war suchte ich mir einen Platz und ging mit einen Freund von mir ins Becken. Daraufhin kam der Bademeister auf mich zu und wollte wissen ob ich gerade gestaut habe, ich sagte nein und darauf sagte er meinen Namen und wollte wissen ob ich das bin (weil unsere letzte Begegnung schon 1 Jahr her ist), ich sagte Ja und darauf rief er mit aggressiver Stimme das ich das Schwimmbad verlassen soll

Ich fragte warum und er meinte das ich seit einen Jahr Schwimmbad habe. Ich ging daraufhin zu meinen Sachen und wurde zirka 1/4 der Strecke mit Beleidigungen des Bademeisters konfrontiert, ich erwiderte diese Beleidigungen mit provokanten Sprüchen (keine Beleidigungen). Ich packte also meine Sachen und wollte gehen als wieder er Zielstrebig am Ausgang auf mich zukam und meinte ich soll mich hier nie wieder Blicken, ich erwiderte und meinte das ich morgen wieder komme. Daraufhin wurde er aggressive und Schupfte mich weg, er drückte mir auch die Nase zusammen und schmiss mich Buchstäblich aus dem Schwimmbad

Ich erzählte die Sache meinen Eltern worauf mir am nächsten Tag zum Bürgermeister gingen, er meinte das er kein Badeverbot aussprechen kann, nur der Bürgermeister kann das und das ich auch jederzeit in den Ferien ins Schwimmbad gehen kann. Also ging ich gleich wieder hin und kaum 50 Meter nach dem Eingang kam er auf mich zu und meinte das ich das Schwimmbad verlassen soll. Daraufhin sagte ich das was mir der Bürgermeister gesagt hat, er meinte auf eine aggressive Art, dass das ihm egal sei und das ich das Schwimmbad verlassen soll. Daraufhin packte er mich an den Arm und wollte mich rauß ziehen ich schrie: Fass mich nicht an! woraufhin er noch aggressiver wurde, er riss mich hin und her und schupste mich mehrmals sodass ich einen Schuh verlor und auf den Asphaltboden flog ich stand wieder auf und irgendjemand kam dann dazwischen

Er beleidigte noch mehrmals meine Familie und mich und inzwischen zeit wurde auch die Polizei gerufen die einen Kompromiss machte das ich mich zurückhalte mit meinen provokanten Sprüchen und er sich dann auch zurückhalten würde. Jetzt würde ich gerne wissen ob man da was rechtlich machen kann ? Und danke schon mal fürs durchlesen und antworten. Ach ja der Bademeister ist ein ein weitaus älterer durchtrainierter Mann.

Rechtsanwalt, Rechte, Gesetz, Gericht, Österreich

Eine Auftragsbestätigung wurde unterschrieben, die Rücktrittsfrist ist verstrichen. Muss man die Abstandszahlung entrichten?

Mein Vater, ein älterer, gutgläubiger und seniler Herr, bekam im Mai Besuch von 2 Männern, die ihm neue Treppenstufen verkaufen wollten. Er liess sie die Treppe vermessen und stimmte der Erstellung eines Angebotes zu. Den hingehaltenen Zettel unterschrieb er gutgläubig und ohne Brille. Er dachte, es wäre der Auftrag für ein kostenloses Angebot. Es erfolgten in den letzten Wochen mehrere Anrufe der Firma, bei denen immer die ahnungslose Ehefrau dran war und die Firma mehr oder weniger als ``falsch verbunden" abwimmelte. Heute traf per Einschreiben ein formloser Brief ohne Briefkopf, Firmenstempel etc. ein, in dem gedroht wurde, die Rechtsabteilung einzuschalten, falls nicht bis zum 15.9. ein Termin zur Durchführung des Auftrags von meinem Vater genannt wird. Weiter heißt es, wenn er stornieren will, muss er 40 % der Summe zahlen. Es ist aber keine Kontoverbindung genannt. Der ganze Brief ist mir suspekt. Mein Vater hatte den Durchschlag mit seiner Unterschrift noch aufbewahrt,aber wohl nicht gelesen. Es handelt sich hierbei tatsächlich um eine Auftragsbestätigung vom 3.5.16, bei der auch kleingedruckt steht, das bei Nichterfüllung 40% des Auftragswertes zu zahlen sind. Hat Jemand eine Idee, wie wir aus der Nummer raus kommen können? Ich kann im weltweiten Internet rein gar nichts über diese Firma finden. Es handelt sich um eine Summe, die mein Vater als Rentner gar nicht aufbringen kann und schon gar nicht wissentlich in Auftrag gegeben hat. Ich hoffe, jemand kann mir weiter helfen.

Rechte, Vertragsrecht

Lieferando erstattet Geld nach mehrmaligem Versprechen seit über 2 Monaten schon nicht nicht. Anzeigen oder Rechtsanwalt?

Hallo,

bei Lieferando habe ich Mitte Juli Essen bestellen wollen, dies wurde aber nicht rechtzeitig geliefert, sodass ich nachdem 2 1/2 Stunden später das Essen kam, die Annahme verweigerte. Dies war auch lt. Lieferando alles rechtens, sodass man mir seitdem und fünf (!!!) Anrufen nach jedem Anruf eine Storno-Bestätigung zuschickte, dass ich das Geld zurückbekomme. Doch bisher konnte ich immer noch keinen Geldeingang auf meinem Konto feststellen. Immer wieder hieß es bei jedem Telefonat "es war ein Fehler, es wird manuell an die Buchhaltung gegeben, bitte schreiben Sie uns ihre Bankverbindung" - auf meine Mail kam auch immer eine Antwort, dass das Geld in den nächsten Tagen überwiesen wird. Immer wieder sind nach jedem Anruf 7 Werktage einfach verstrichen.

Langsam glaube ich, dass die mich veräppeln wollen und mich betrügen. Auf meine Nachfrage die Buchhaltung sprechen zu wollen, bekam ich - wie zu erwarten - ein nein.

Es geht hier um eine vielleicht vergleichbar kleinere Summe von knapp 15,00€, aber trotzdem. Es ist für mich (Leistungs-)Betrug, was der Laden mit mir veranstaltet. Der Pizzaservice ist aus der Sache bereits draußen. Somit ist Lieferando nicht mehr der Vermittler, sondern für die Zahlung zuständig.

Deshalb: den Betrug zur Anzeige bringen oder zum RA?

Pizza, Betrug, Rechtsanwalt, Geld, Polizei, Rechte, Anzeige, Lieferservice, Lieferando

Darf ich ein Gesprächsprotokoll ohne Einverständnis in Anonymisiertet Form veröffentlichen?

Moin zusammen, in meiner Masterarbeit behandle ich momentan eine Thematik, welche ich persönlich als sehr wichtig erachte. Deshalb habe ich ein Unternehmen in der freien Wirtschaft kontaktiert, um mich darüber zu erkundigen, wie dort das Interesse an der Thematik ist. Das Unternehmen konnte mir bestätigen, dass die Thematik für sie von hoher Bedeutung ist. Anschließend habe ich mit mit dem Geschäftsführer und den CTO des Unternehmens getroffen und wir haben über die Thematik diskutiert. Das Gespräch verlief sehr positiv für alle. Nach dem Gespräch hatte ich die Idee ein Protokoll dessen in meine Masterarbeit einzubauen. Anschließend habe ich dem Geschäftsführer einen Entwurf des Protokolls zugeschickt und ihm gefragt ob er dieses Bestätigen kann oder gegebenenfalls Änderungsvorschläge hat. Weiterhin habe ich ihm verschiedene Optionen angeboten: a) Das Gesprächsprotokoll mit Nennung des Unternehmens in meine Masterarbeit einzufügen. b) Das Gesprächsprotokoll in anonymisierter Form in meine Masterarbeit einzubauen. c) Das Gesprächsprotokoll nicht in meine Masterarbeit einzubauen.

In der Zwischenzeit habe ich meinem betreuenden Professor von dem Interview erzählt und er meinte ich solle das Gesprächsprotokoll auf jeden Fall in die Masterarbeit einbauen. Er war verwundert, dass ich zunächst nach einer Erlaubnis gefragt habe und meinte, ich solle das Protokoll im zweifel anonymisiert in die Masterarbeit einbauen.

Einige Tage nach dem Gespräch mit meinem Professor, hat sich der Geschäftsführer gemeldet und meinte, er wünsche sich keine Veröffentlichung des Gesprächprotokolls, auch nicht in anonymisierter Form.

Meine Frage ist, kann ich mich über den Wunsch des Geschäftsführers hinweg setzen und kann ich dafür gegebenenfalls rechtlich belangt werden?

Besten Gruß Tobias

Recht, Rechte, Protokoll

Viabuy Kreditkarte kündigen?

Hallo liebe Community,

ich habe am 29.08. nach einer günstigen Prepaid Kreditkarte gesucht, da ich erst 18 Jahre alt bin und der Meinung war es wäre sinnvoll sich so etwas anzulegen. So dumm wie ich war hab ich ruck zuck das Bestellformular ausgefüllt bevor ich mir die Bewertungen im Internet durchgelesen habe :( Als ich die Bewertungen las ist es mir direkt vergangen und ich habe via Email eine Kündigung an die dafür angegeben Emailadresse von Viabuy gesendet (am 30.08.). Die Kündigung/Stornierung wurde vollkommen ignoriert und am 31.08. kam die Versandbestätigung der Kreditkarte -_-. Als ich diese Bestätigung erhalten habe, habe ich direkt die gleiche Kündigung/Stornierung erneut gesendet und habe auch heute keine Kündigungsbestätigung erhalten, obwohl angegeben wurde, dass Sie 24/7 telefonisch und via Email erreichbar sind.

Was soll ich denn jetzt machen?! Soll ich die 90€ überweisen (Gebühr für 3 Jahre) und direkt eine schriftliche Kündigung via Einschreiben oder Fax senden oder gibt es noch einen Weg das ganze zu kündigen ohne dafür zu bezahlen? Beziehungsweise was passiert wenn ich absofort das ganze einfach ignoriere. Hat meine Kündigung via Email bereits ausgereicht und es ist Ihre Schuld, dass sie diese igorniert haben oder bin ich dann der Depp?

Würde mich sehr über eine Antwort freuen :) MfG

Kündigung, Rechnung, Kreditkarte, Bank, Rechte, Vertrag, kündigen, Kündigungsfrist, Schufa, Vertragsrecht

Wie bestimmt der Vermieter die Anzahl der Kleintiere?

Hallo liebe Community,

leider leider habe ich jetzt Probleme mit meinem Vermieter und habe jetzt einige Fragen.

Mal zur Sachlage: Unsere Nachbarin beschwert sich über den Gestank. Allerdings nicht im Hausflur oder so, sondern für sie stinken die Müllcontainer (die dummerweise keine 10m von ihrem Fenster entfernt stehen). Angeblich riecht es ganz besonders nach Tiermist. Sieht mein Vermieter natürlich auch so. Andere Nachbarn allerdings nicht (hab mal rum gefragt).

Mein Vermieter wollte daraufhin wissen was für Tiere ich hab und wie viele - 4 Kaninchen + 4 Ratten und nun übergänglich Meerschweinchen. Davon benötigen nur die Kaninchen Streu und nicht mehr als ein handelsüblicher Käfig voll ist. Den Dreck von den anderen Tieren kehre ich lediglich auf. Das ist am Tag ein 40l Mülltüte. Jedenfalls sind ihm das zu viele Tiere und erwartet nun das ich welche abgebe, sonst wird er schriftlich.

Ich habe mich diesbezüglich dann mal belesen und erfahren, dass ein Vermieter die Kleintierhaltung zwar nicht generell verbieten darf. Allerdings über die Anzahl bestimmen kann. Das wusste ich vorher echt nicht... Ich habe dann verzweifelt gesucht wie diese Anzahl bestimmt werden kann und finde nur immer wieder was von ab 4-6 Ziervögel oder ab 6 Aquarien. Wie berechnet sich das in meinem Fall mit Kaninchen und Ratten?

Was ich mich auch frage, kann ein Vermieter von meinem Müll per Geruchsbelästigung mich ernsthaft dazu zwingen meine Tiere abzugeben? Müll stinkt nun mal. Tierdreck auch. Was soll ich denn da machen? Ist ja nicht mein Problem, dass die Container quasi am Fenster der alten Dame stehen.

Ausserdem entsorge ich ihm damit zu viel Müll. Muss ich da eine Anzahl an Müllsäcke verwalten oder wie?

Ich möchte einfach wissen, wer im Recht ist und ob ich mir Sorgen machen muss. Ich möchte keinen unnötigen Ärger. Aber einfach unnötig Tiere abgeben kommt für mich auch nicht in Frage.

Ich danke schon mal im voraus!

Mit freundlichen Grüßen

VanyVeggie

Kaninchen, Tiere, Wohnung, Haustiere, Kleintiere, Mieter, Recht, Rechte, Tierschutz, Ratten

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