Erstattung der Kosten für den Einsatz des Schlüsseldienstes?
Guten Abend Leute,
in der letzten Nacht haben wir den Schlüsseldienst rufen müssen, da wir unsere Wohnung nicht mehr aufschließen konnten. Der Grund: Das Schloss war defekt und musste letztendlich ausgetauscht werden. Zuvor wurden alle anderen Möglichkeiten zur schonenden Aufschließung ausgeschöpft. Es wurde vor allen Maßnahmen ein Kostenvoranschlag erstellt. Dabei sollte es sich um eine Summe um ca. 300€ handeln. Am Ende lag die Summe aufgrund der Hartnäckigkeit des Schlosses bei ca. 1250€. Diese Summe mussten wir sofort und vollständig bezahlen.
Meine Frage ist, ob mir der Vermieter die entstanden Kosten im vollen Umfang zurückerstatten muss. Meine Sorge ist dabei, dass wir den Vermieter nicht sofort angerufen haben, sondern ihn erst heute per E-Mail informiert haben.
Der Umstand, dass es mitten in der Nacht passiert ist und alle Unterlagen, wie Telefonnummer des Vermieters, in der verschlossenen Wohnung waren, haben uns dazu bewegt den Schlüsseldienst notfallmäßig anzurufen. Zumal wir keine direkte Telefonnummer vom Vermieter haben, sondern nur die Bürorufnummer des Verwalters (deshalb auch die E-Mail, da seine Bürozeiten von Mo-Fr sind).
Ich danke schon mal im Voraus!