Einmal gesprühtes Parfüm zurückgeben?
Guten Tag,
ich habe vor ein paar Tagen ein Parfüm bei Flaconi bestellt. Als es heute ankam und ich es vorsichtig geöffnet und gesprüht habe fiel mir auf dass ich das falsche Parfüm bestellt habe. Nun ist meine Frage kann ich es noch zurückgeben? Ich habe es vorsichtig wieder eingepackt und die untere Seite der Folie zugeklebt. Bei Flaconi steht wenn ich die Retoure anmelden möchte folgendes:
Ich nehme zur Kenntnis, dass flaconi innerhalb der 120 Tage Rücksendemöglichkeit nur ungeöffnete und unbenutzte Ware zurücknehmen kann und alle mitgesendeten Gratiszugaben (außer Proben) zurückzusenden sind. Das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen bleibt davon unberührt.
Nun weiß ich leider nicht ob ich es noch weggeben kann. Es wäre sehr schade.
4 Antworten
Ich sehe dies anders als die bisherigen Antworten, Du hast auch hier ein 14 tägiges Widerrufsrecht, der Händler kann aber Wertersatz geltend machen, wieviel dies bei ein paar Spritzern ausmacht weiß ich nicht.
Ich nehme zur Kenntnis, dass flaconi innerhalb der 120 Tage Rücksendemöglichkeit nur ungeöffnete und unbenutzte Ware zurücknehmen kann
Dies betrifft ein freiwilliges und zusätzliches Rückgaberecht, dass gesetzliche Widerrufsrecht bleibt davon unberührt.
Btw habe es zurückgegeben und sofort mein Geld zurückbekommen. Da bringt dir deine Klugs*****erei auch nichts
Schön für Dich, dass der Händler so kulant war. Ändert aber an der rechtlichen Situation nichts.
Die Rechtliche Lage spricht für mich. Andernfalls hätte Flaconi es nicht annehmen müssen.
Hätten sie auch nicht. Aber lass gut sein ... Du hast Dein Geld und ich meine Ruhe.
Du hast einfach unrecht und musstest aus Prinzip deinen Senf dazugeben. Sieh es einfach ein.
Ich weiß, Dich interessieren Fakten nicht, und weil Du eben Dein Geld auf Kulanz zurückbekommen hast, denkst Du jetzt, das Gesetz und die Rechtsprechung richtet sich nach Dir. Falls Du jemand findest, der Dir das erklärt, mach mal:
Entscheidung Landgericht Wuppertal (Urteil vom 22.08.2006 - 14 O 87/06)
"... Kosmetik- und Hautpflegeartikel werden nicht wie eine Sache in Gebrauch genommen, sondern sie sind nach ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung überhaupt nicht mehr vorhanden. Das ist aber die typische Folge eines Verbrauchs. Einer Belehrung über die Folgen eines Verbrauchs bedarf es aber nach den genannten Vorschriften nicht, denn der gänzliche oder teilweise Verbrauch des empfangenen Gegenstandes hat immer zur Folge, dass Wertersatz zu leisten ist. Dies ist in § 346 Abs. 2 Nr. 2 BGB ausdrücklich so bestimmt. Dabei hat der Gesetzgeber, wie die weitere Regelung in § 346 Abs. 2 Nr. 3 BGB zeigt, zwischen Verbrauch einerseits und Ingebrauchnahme andererseits unterschieden.
…
Im Übrigen beginnt mit dem Öffnen jedes Behältnisses, in dem sich Kosmetika oder Pflegemittel befinden, deren Verbrauch; im geschäftlichen Verkehr sind sie nach einer solchen Öffnung vor nicht mehr marktfähig und wie nicht mehr vorhanden (untergegangen) anzusehen.“
Nach dieser Auffassung wäre wohl davon auszugehen, dass der Wertersatz in diesen Fällen tatsächlich 100 % des Kaufpreises beträgt, so dass der Händler trotz Rücksendung dem Käufer nichts schuldet.
Schönen Sonntag noch.
Parfüm fällt weder unter Kosmetik noch unter Hautpflegemittel 🤷♂️
Hier besteht ein ganz normales 14 tägiges Widerrufsrecht wie bereits in der Antwort von vor 58 Tagen beschrieben.
Da kommst du nicht mehr raus. Es hat nichts mit der Kulanz von Flaconi zu tun. Selbst auf deren Website wird beschrieben dass das 14 Tägige Rückgaberecht gilt auch wenn die Ware bereits geöffnet und benutzt wurde. Du kannst hier noch so viele Paragraphen oder Landgerichtsberichte heraussuchen, am Ende hast du trotzdem Unrecht. Du kannst es dir einfach nicht eingestehen.
Ich habe gerade ebenfalls Recherche betrieben und das dabei gefunden. Das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen bleibt davon unberührt (Die Vorgabe ungeöffneter, vollständiger und unbenutzter Artikel und Sets gilt hier selbstverständlich nicht).
Ich nehme zur Kenntnis, dass flaconi innerhalb der 120 Tage Rücksendemöglichkeit nur ungeöffnete und unbenutzte Ware zurücknehmen kann
Nun weiß ich leider nicht ob ich es noch weggeben kann.
Was ist daran falsch oder nicht zu verstehen?
Dein Widerrufsrecht soll Dich so stellen, als ob Du in einem Laden gekauft hättest. Da darfst Du die Parfüms am Tester ausprobieren, nicht aber an den zu verkaufenden Flaschen.
Stimmt so nicht. Das hat flaconi auf der Seite stehen:
Hinweis: Bitte beachte, dass dies nur für ungeöffnete, vollständige und unbenutzte Artikel und Sets gilt. Das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen bleibt davon unberührt (die Vorgabe ungeöffneter, vollständiger und unbenutzter Artikel und Sets gilt hier selbstverständlich nicht).
Nein, natürlich nicht!
Was ist daran so schwer zu verstehen:
"nur ungeöffnete und unbenutzte Ware"
Deine Ware ist weder ungeöffnet noch unbenutzt!
Guten Tag,
wie würdest du reagieren, wenn Du ein neues Parfum bei Flaconi bestellst, aber ein bereits benutztes geliefert wird?
Auch wenn nur 1 x gesprüht; es ist nicht mehr neu, Originalverpackung wurde auch entfernt.
Das Parfum kann nicht mehr verkauft werden!
Der dürfte bei einem unverkäuflichen, weil geöffnetem Parfüm bei 100 % liegen.