Opferfest Beurlaubung abgelehnt?
Und zwar habe ich gerade mit meiner Klassenlehrerin geredet am Telefon,dass morgen Opferfest ist. Und ich bin zwar römisch-Katholisch sollte aber für die Schüler fragen die muslimisch sind. Ich sollte fragen ob sie morgen Zuhause bleiben können. Sie meinte sie müssen zur Schule. Nun meine Frage sie ist doch verpflichtet diesen Tag frei zu geben und die Kinder zu beurlauben die muslimisch sind oder nicht? Für mich ist es eigentlich egal , aber das wäre genauso das gleiche wenn wir an Weihnachten zur Schule müssten. Also wie kann ich sie noch überreden diesen Tag den Schülern zu geben? Ich muss es leider weitergeben weil ich Klassensprecher bin.
13 Antworten
Das bestimmt nicht die Klassenlehrerin sonder die Schulleitung oder das Schulamt. War die falsche Adresse!
Du kannst es nicht mit Weihnachten vergleichen. Die muslimischen Schüler bekommen nicht frei zum Id-Fest als Ersatz für Weihnachten. Wenn sie frei bekommen und andere nicht, führt es zu Missstimmungen unter den nicht-muslimischen Schülern, weil sie nicht frei bekommen, also weil dann Muslime mehr frei bekommen als andere. Wenn die Lehrerin sagt es gäbe kein frei für das Id-Fest dann wird es wohl so sein. Bildung ist Ländersache. Es gibt 16 Bundesländer in manchem bekommen sie frei in anderen jedoch nicht, und wieder andere überlassen diese Entscheidung der jeweiligen Schule. https://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/nachrichten/2015/07/2015_07_15_1
Das ist religiöse Rosinenpickerei (ebenso mit dem Weihnachtsgeld), so kann man kaum den ordentlichen Schulbetrieb gewährleisten, wenn ständig die Schüler fehlen. Religionsfreiheit ist im Grundgesetz verankert, doch ebenso die Schulpflicht. Den Gegensatz den Du hier aufbaust, der besteht nicht. Es sind zwei gleichwertige Rechte, Religionsfreiheit versus Schulpflicht. Anders wäre es im Arbeitsverhältnis das wären die Gesetze der Religionsfreiheit untergeordnet. Also plustere Dich nicht so sehr auf, sondern informiere Du Dich erst einmal ausreichend bevor Du hier juristischen Unterricht gibst. http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/verfassungsgericht-schulpflicht-geht-vor-religionsfreiheit-a-422482.html
Die Schulpflicht hat Verfassungsrang steht nicht unter der Religionsfreiheit, darüber gibt es auch kein Diskussionsbedarf. https://schupppartner.wordpress.com/2013/09/25/religionsfreiheit-vs-schulpflicht
mein Gott *bleibruhigauchsolcheMenschenmussesgeben* wieviele Internetquellen willst du noch zitieren statt offizieller Amtsblätter oder AV's oder VO's?
Ich bin im Schuldienst, nicht nur tätig, sondern leitend tätig. Meine aussage ist reliabel. Mehr ist nicht hinzuzufügen.
"...aber das wäre genauso das gleiche wenn wir an Weihnachten zur Schule müssten"
Nein, das wäre es ganz und gar nicht, denn Weihnachten ist ein gesetzlicher Feiertag. Deshalb müssen auch Muslime sowie alle anderen Nichtchristen an Weihnachten nicht in die Schule.
Bitte zwischen gesetzlichen und religiösen Feiertagen unterscheiden.
In Berlin dürfen muslimische Schüler zu Hause bleiben. An Schulen mit hohem Anteil der Kinder dieses Glaubens brauchen diese i.d.R. nicht mal anzusagen, dass sie fehlen. Ansonsten reicht eine kurze schriftliche Bestätigung der Eltern aus
Es kann den Eltern der betreffenden Kinder nicht besonders wichtig sein, wenn sie nicht selbst den Antrag rechtzeitig stellen, und rechtzeitig wäre letzte Woche gewesen. Deine Aufgabe ist es keineswegs. Ich schicke doch kein Kind vor, um meine bürokratischen Angelegenheiten zu klären...
Eltern können kein deutsch, deshalb schicken sie Kind vor. http://www.is-ma.at/index.php/termine
Dann Pech. Ich habe ja viel Respekt vor kulturellen Bräuchen, aber wenn dem Angehörigen der Kultur die Lust fehlt, sich mit einem Wörterbuch hinzusetzen, und einen ordentlichen Antrag zu stellen, dann kann es mit der Religion nicht weit her sein.
Donnerstag ist ein bisschen spät, wenn man am Freitag ein Entscheidung will.
Hallo aylinasid,
Donnerstag ist aber reichlich spät. Auch wenn manche muslimische Eltern kein Deutsch können oder über Formalitäten nicht informiert sind, kann man doch erwarten, dass sie sich rechtzeitig Rat holen.
Blödsinn. Religionsfreiheit ist ein hohes Gut und im Grundgesetz geregelt. Da ist das eindeutig geregelt dass das Feiern von hohen Feiertagen ein Recht ist. Da das Grundgesetz ganz oben ist, schlägt es jedes Recht auf einer Ebene unterhalb. Wenn also ein Schulgesetz das verbietet, ist es ohnehin ungültig. Im Übrigen spielt es keine Rolle, dass an Weihnachten für alle frei ist, da es ein bundesweiter GESETZLICHER Feiertag ist. Katholische Schüler können sich zusätzlich an bestimmten katholischen Feiertagen, die nicht gesetzlich sind, und die in ihrem Bundesland auch nicht frei sind (in Berlin zB), auch freistellen lassen. Das Selbe gilt für evangelische Schüler, z.B. Reformationstag, der in Berlin auch ein Arbeitstag ist. Also bitte erst informieren, dann labern.