Bist du sicher, dass es nur so wenig ist? Ich würde so eine Frage einem echten Fachmann stellen

...zur Antwort

Es kommt drauf an, wie es bei euch geregelt ist. Bei uns darf sich jeder Schüler der Oberstufe max. 2 mal pro Semester selbst entschuldigen (durch Eltern, falls noch minderjährig oder sonst durch eigene Unterschrift), alles darüber hinaus nur durch ärztliches Attest. Jedoch gilt bei Klausuren und geplanten Aktivitäten im Unterricht eine Attestpflicht. Vlt redest du einfach mit deinem Tutor oder PäKo.

...zur Antwort

Also in Berlin reicht der Schnitt nicht für die Zulassung. Aber sag mal, hast du schon dein Abi, dass du deinen Schnitt weißt, oder ist das nur geschätzt?

...zur Antwort

Zunächst einmal ist Bafög vorrangig zu beantragen. Dein Vater ist ggü dem Bafög Amt zur Auskunft verpflichtet.Stellt das Amt fest, dass er dir ggü leistungsfähig ist, zahlen sie entsprechend weniger oder kein Bafög. Nicht vergessen: Deine Muter ist genauso unterhaltsverpflichtet,, auch wenn sie den in Naturalunterhalt gewährt, so schmälert dies doch den Anspruch ggü deinem Vater.

Da du ja nun schon den Beratungsschein hast, geh zu einem guten Fachanwalt für Familienrecht. Der wird dir sicherlich auch bei Problemen mit dem Bafög Amt helfen können.

LG

...zur Antwort

nein, es dürfen nur Schüler des Kurses teilnehmen. Frag deinen Oberstufenkoordinator, ob du, wenn du bewertet wirst, diese Kurse überhaupt in die Gesamtqualifikation einbringen musst. Ich denke eher nein, denn sonst würdest du wohl jetzt schon in dem Kurs sitzen.

LG

...zur Antwort

Dein gesamter Nettoverdienst wird herangezogen, auch der aus dem Nebenjob. Vom Netto kannst du noch berufsbedingte Aufwendungen i.H.v. 5 % vom Netto abziehen und ggf 4% für deine priv. Altersvorsorge, jedoch das nur, wenn du wirklich etwas hast, z.B. Riester. Dein Selbstbehalt beträgt 1080 € und beinhaltet die KdU bereits.

Zu beachten ist: Solltest du TITULIERTE Unterhaltsverpflichtungen zahlen und dann unter den Selbtbehalt rutschen, kannst du aufstockend ALG2 beantragen und/oder Wohngeld. Es muss aber ein Titel vorliegen, wenn du quasi "freiwillig" zahlst, dann erkennt das JobCenter das nicht an..

...zur Antwort

Wende dich ans Jugendamt. Du hast Anspruch auf Leistungen aus der Jugendhilfe. Von dort ausgehend wird man alles andere in die Wege leiten.

Alles Gute.

...zur Antwort

wieso deine Tante?

...zur Antwort

Wir sind nicht verheiratet aber zusammenlebend. Ich bin die Hauptverdienerin. Mein Partner hat netto nur knapp 1000. Deswegen nimmt er auch die Elternzeit.

Ich finde das Argument, wenn ich über der BBG verdiene, kann ich ja nicht arm sein, unter aller Sau! Beamtinnen, die dasselbe machen wie ich, haben sowohl ein höheres Netto als auch keine Einbußen während der Mutterschutzfristen.

Wir haben Ausgaben, die weiterlaufen und ich will mich nicht verschulden, weil der Gesetzgeber hier ne Lücke gelassen hat.

...zur Antwort

Frag doch einfach, sei dabei höflich und respektvoll.

...zur Antwort

Na dann. Tu was du willst. Als Rentner kannst du nicht mal so eben schwarzarbeiten, dann wird dir das bisschen Geld nicht mehr reichen.

...zur Antwort

Aber der erhöhte Freibetrag gilt doch nur, wenn er tatsächlich Unterhalt zahlt. Wenn genau dieser Unterhalt gepfändet wird, dann verbleibt ihm nur der Freibetrag für 1 Person.

...zur Antwort
Vater bei ARGE und ich will zur Privatuni - was tun?

Hallo,

also es handelt sich hier um einen sehr konkreten Fall (im Gegensatz zur obigen Fragestellung, die soll ja kurz gehalten werden...). Ich möchte Wirtschaftspsychologie studieren, werde den entsprechenden Abischnitt so aber nicht mehr erzielen können. Da habe ich mir überlegt, auf einer Privatuni zu studieren (das sei so erst mal dahingestellt). Ich würde weiterhin bei meinem Vater Zuhause leben und gut 420 Euro Bafög beziehen (da mein Vater nur eine sehr geringe Rente hat - Stichwort Scheidung etc.). So habe ich keine Mietkosten und gut die Hälfte der Studiengebühren (in Höhe von 825€ mon.) gedeckt. Den Rest wollte ich decken mit einem Minijob den ich annehme (und evtl noch einen kleinen Studienkredit). Jedoch werde ich, wegen der geringfügigen Rente meines Vaters, von der Arge finanziell unterstützt, wie z.B. Zuschüsse für Essen etc.

Wie schaut das denn nun, in Anbetracht meiner geschilderten Situation (oder zumindest geplanten, ist ja noch über 1 Jahr hin bis zum Abitur, mache mir nur jz schon Gedanken zu), aus mit entweder den Zuschüssen der Arge oder dem Verdienst vom Nebenjob? Wird mir da von irgendeiner Seite etwas weggenommen und wenn ja wie viel?

Oder wird da gesagt, dass mir da alles zusteht, da das Geld ja für die Uni draufgeht? Denn Letzteres muss der Fall sein, da das sonst nicht finanzierbar ist für mich...

Und nein: Ich bin keiner, der fürs Nichtstun alles haben will, ich will ja auch dafür arbeiten, nur muss das Geld ja trotzdem dafür reichen - ich will ja nur rechnen können ;-)

Bitte nur antworten, wenn da jemand auch wirklich Ahnung damit hat bzw. Erfahrungen.

Danke und LG :)

...zum Beitrag

Wen du als Student 450 € dazu verdienst, bleibt alles dein. Vorher wird dir alles über dem Freibetrag angerechnet. Das Problem hierbei ist: du wohnst nicht wirklich mietfrei. Da du aus der Bedarfsgemeinschaft mit deinem Vater herausfällst, kürzt die ARGE deinem Vater quasi die Miete, d.h. sie zahlt nur den Teil aus, den er immer bekommen hat. Der Teil, der für dich gezahlt wurde, muss von dir aus deinem Geld an deinen Vater ersetzt werden.

...zur Antwort