Bist du sicher, dass es nur so wenig ist? Ich würde so eine Frage einem echten Fachmann stellen
nö, aber sag mal die Aufgabe
Es kommt drauf an, wie es bei euch geregelt ist. Bei uns darf sich jeder Schüler der Oberstufe max. 2 mal pro Semester selbst entschuldigen (durch Eltern, falls noch minderjährig oder sonst durch eigene Unterschrift), alles darüber hinaus nur durch ärztliches Attest. Jedoch gilt bei Klausuren und geplanten Aktivitäten im Unterricht eine Attestpflicht. Vlt redest du einfach mit deinem Tutor oder PäKo.
Also in Berlin reicht der Schnitt nicht für die Zulassung. Aber sag mal, hast du schon dein Abi, dass du deinen Schnitt weißt, oder ist das nur geschätzt?
Zunächst einmal ist Bafög vorrangig zu beantragen. Dein Vater ist ggü dem Bafög Amt zur Auskunft verpflichtet.Stellt das Amt fest, dass er dir ggü leistungsfähig ist, zahlen sie entsprechend weniger oder kein Bafög. Nicht vergessen: Deine Muter ist genauso unterhaltsverpflichtet,, auch wenn sie den in Naturalunterhalt gewährt, so schmälert dies doch den Anspruch ggü deinem Vater.
Da du ja nun schon den Beratungsschein hast, geh zu einem guten Fachanwalt für Familienrecht. Der wird dir sicherlich auch bei Problemen mit dem Bafög Amt helfen können.
LG
nein, es dürfen nur Schüler des Kurses teilnehmen. Frag deinen Oberstufenkoordinator, ob du, wenn du bewertet wirst, diese Kurse überhaupt in die Gesamtqualifikation einbringen musst. Ich denke eher nein, denn sonst würdest du wohl jetzt schon in dem Kurs sitzen.
LG
Dein gesamter Nettoverdienst wird herangezogen, auch der aus dem Nebenjob. Vom Netto kannst du noch berufsbedingte Aufwendungen i.H.v. 5 % vom Netto abziehen und ggf 4% für deine priv. Altersvorsorge, jedoch das nur, wenn du wirklich etwas hast, z.B. Riester. Dein Selbstbehalt beträgt 1080 € und beinhaltet die KdU bereits.
Zu beachten ist: Solltest du TITULIERTE Unterhaltsverpflichtungen zahlen und dann unter den Selbtbehalt rutschen, kannst du aufstockend ALG2 beantragen und/oder Wohngeld. Es muss aber ein Titel vorliegen, wenn du quasi "freiwillig" zahlst, dann erkennt das JobCenter das nicht an..
ab 10 Jahre ist es sehr deutlich. 5 Jahre sind aber auch schon viel bei manchen Paaren, wenn beide aus völlig unterschiedlichen Welten kommen.
Wende dich ans Jugendamt. Du hast Anspruch auf Leistungen aus der Jugendhilfe. Von dort ausgehend wird man alles andere in die Wege leiten.
Alles Gute.
nein. nach dem BG hat man ein "richtiges" Abitur, nach der FOS "nur" ein Fachabitur.
wieso deine Tante?
ich als Frau fände das nicht so toll. wenn mein partner das unbedingt will, bitte sehr, im gegenzug möchte ich dann aber nen begehbaren kleiderschrank :-)
Wir sind nicht verheiratet aber zusammenlebend. Ich bin die Hauptverdienerin. Mein Partner hat netto nur knapp 1000. Deswegen nimmt er auch die Elternzeit.
Ich finde das Argument, wenn ich über der BBG verdiene, kann ich ja nicht arm sein, unter aller Sau! Beamtinnen, die dasselbe machen wie ich, haben sowohl ein höheres Netto als auch keine Einbußen während der Mutterschutzfristen.
Wir haben Ausgaben, die weiterlaufen und ich will mich nicht verschulden, weil der Gesetzgeber hier ne Lücke gelassen hat.
kommt auf das bundesland an. grundsätzlich gilt: nach der grundschule musst du auf einem gymnasium aufgenommen werden. dazu musst du gut genug sein.
Ich sag dir, wie wir Lehrer das in unserer Schule machen: 2 Aufsichten pro Klausur, eine Aufsicht begleitet die Schüler aufs Klo (vor die Tür). ABER: Direkt nach Beginn der Klausur kontrollieren wir die Toiletten sehr sorgfältig....andere Schulen mache das auch.
Lern doch einfach! Lernste gleich was für's Leben!
Tests können immer geschrieben werden, auch ganz spontan. Klassenarbeiten müssen angekündigt werden, 1 Woche vorher
Frag doch einfach, sei dabei höflich und respektvoll.
Na dann. Tu was du willst. Als Rentner kannst du nicht mal so eben schwarzarbeiten, dann wird dir das bisschen Geld nicht mehr reichen.
Aber der erhöhte Freibetrag gilt doch nur, wenn er tatsächlich Unterhalt zahlt. Wenn genau dieser Unterhalt gepfändet wird, dann verbleibt ihm nur der Freibetrag für 1 Person.
Wen du als Student 450 € dazu verdienst, bleibt alles dein. Vorher wird dir alles über dem Freibetrag angerechnet. Das Problem hierbei ist: du wohnst nicht wirklich mietfrei. Da du aus der Bedarfsgemeinschaft mit deinem Vater herausfällst, kürzt die ARGE deinem Vater quasi die Miete, d.h. sie zahlt nur den Teil aus, den er immer bekommen hat. Der Teil, der für dich gezahlt wurde, muss von dir aus deinem Geld an deinen Vater ersetzt werden.