Recht – die neusten Beiträge

Kann man etwas gegen Gruppen tun, die vor dem Anwesen herumlungern?

Guten Tag,

Ich wohne in einer Straße mit Einfamilienhäusern, jedoch befindet sich am Ende der Straße (schräg gegenüber von meinem Anwesen) ein Mehrfamilienhaus. Einige der Bewohner (und Besucher) kommen immer auf dem Gehweg vor meinem Haus und dem des Hauses direkt gegenüber. Dort parken sie auch regelmäßig ihre Autos (im Parkverbot, das Mehrfamilienhaus war ein Einfamilienhaus, wurde aber umgebaut - ohne jedoch für ausreichend Parkplätze zu sorgen).

Sie halten sich dann für längere Zeit (schon so 20 Minuten) dort auf, reden laut, spucken oft auf die Gehwege. Gerade eben war das wieder der Fall, ich habe mich im Garten aufgehalten. Dann habe ich mich in meine (leere Einfahrt) gesetzt, sie waren mir also direkt gegenüber und haben mich dumm angeglotzt. Ich habe nichts gesagt (weil ich mich als 24-Jährige Frau nicht traue 5 bis 6 lauten südländischen Männern etwas zu sagen und weil ich das mal vor mittlerweile 6 Jahren gemacht habe - ich beschwerte mich darüber, dass ihre Zigarettenkippen den Gehweg beschmutzen - und nur verhöhnt wurde) und ich weiß auch gar nicht, ob ich überhaupt irgendein Recht dazu hätte. Früher war es sehr ruhig in der Straße, aber mittlerweile ist es nicht mehr so schön wie damals.

Wegen der Falschparker habe ich mal beim Ordnungsamt Bescheid gegeben, aber zum einen kommt dann erst Stunden später eine Kontrolle und zum anderen habe ich nicht das Gefühl, dass ständiges Petzen etwas ändern kann.

Habe ich irgendwelche Möglichkeiten mich zu wehren? Oder die Situation irgendwie zu verbessern?

Vielen Dank!

Angst, Recht, Schutz, Nachbarschaft, Ordnungsamt

Reklamation: Unzufrieden mit Preisnachlass-Vorschlag, was hättet ihr gemacht?

Ich würde gerne mal eure Meinung hören.

Ich habe ein Bett mit Matratze für 430 Euro bestellt. Die Matratze war Bestandteil des Betts, man konnte nur den Härtegrad auswählen. Mir wurde allerdings nach 6 Wochen der falsche Härtegrad geliefert und zwar einer, der 30 Euro weniger im Gesamtpreis gekostet hätte. Also habe ich den Onlineshop kontaktiert und mir gleichzeitig woanders eine Matratze gekauft, weil ich nicht nochmal 6 Wochen warten wollte.

Ich wurde daraufhin gefragt, ob ein Preisnachlass für mich in Frage kommt, was ich einwilligte und sie meinten, sie werden das mit dem Hersteller klären. Er bietet mir nun 40 Euro Preisnachlass. Also eigentlich nur 10 Euro, denn wie geschrieben hätte die Option mit der Matratze, die ich erhalten habe, 30 Euro weniger gekostet, als der Härtegrad, den ich wollte. Allerdings weiß nicht, ob ich in dem Fall so denken darf. Aber dann frage ich mich wieder, hätte jemand, der die Teurere wollte, aber die Günstigere erhalten hat, auch 40 Euro Preisnachlass erhalten, oder dann nur 10 Euro?

Wenn ich den Preis jetzt ablehne, müsste ich die Matratze wahrscheinlich zurückschicken und ich würde eine im richtigen Härtegrad bekommen, allerdings habe ich ja nun schon eine andere gekauft. Was würdet ihr machen? Jetzt die 40 Euro annehmen? Es ist eine Noname-Matratze, weiterverkaufen werde ich sie deshalb nicht können, um später keinen Verlust gemacht zu haben. Ich weiß leider nicht, wie viel sie vom Gesamtpreis der 430 Euro ausmacht, da sich der Härtegrad allerdings schon um 30 Euro bei der Auswahl unterscheidet, ist sie wohl schon etwas mehr berechnet als 40 bzw. 10 Euro.  

Geld, Online-Shop, Matratze, Wirtschaft, Recht, Post, kaufen, Shopping, Angebot, Bestellung, Bett, Einkauf, Lieferung, Preis, Reklamation, Preisnachlass, Retoure

ARD-ZDF-DLF-Beitragsservice - Mahnsperre?

Braucht es einen Antrag auf Mahnsperre, wenn ein vermeintlich Beitragspflichtiger Widerspruch gegen eine Gebührenfestsetzungsbescheid eingelegt hat? Müsste sowas nicht automatisch geschehen? Im mir vorliegenden Fall hatte ein Betroffener Widerspruch eingelegt. Darauf hatte der Beitragsservice versucht, mit Geschwätz vorbei am Wesentlichen den Einspruch als erledigt zu werten, wird dem nicht innerhalb von 4 Wochen widersprochen. Der Betroffene hat fristgerecht widersprochen.

Da in diesem großen Haufen mit vielen Händen wohl einiges nicht mit rechten Dingen zugeht, zeigt schon die Tatsache, dass dieser Beitragsservice auf Bitten des Betroffenen bislang nicht die Vorschrift aus dem Rundfunkstaatsvertrag genannt hat, nach der er als Familienmitglied des zahlungsunfähigen Mieters einer Wohnung verpflichtet sein soll, die Beiträge zu bezahlen. Man stellte sich regelrecht taub auf dem Ohr dazu. Man hätte zumindest die Passage, die sowas ermöglicht, benennen müssen und ggf. erläutern, warum man Übergang der Zahlungspflicht auf andere erkennt, wenn dies nicht eindeutig erkennbar ist im Rechtstext.

Müsste man dem Betroffenen nicht erklären, warum die Beitragspflicht für die betreffende Wohnung, die der jeweilige Eigentümer bzw. Mieter zu erfüllen hat, auf ihn übergeht, müsste es Vorschriften dazu geben, die bestätigen, dass man diese demokratische Aufklärung nicht leisten muss ...!!

Wo kämen wir hin in einem angeblichen Rechtsstaat, in dem Leute, die kraft irgendwelcher Gesetze sehr viel Macht haben wie der „ARD-ZDF-DLF-Rundfunkbeitragsservice“ und Betroffenen erheblich zusetzen können, hier sogar mit Zwangsinhaftierung, sich derart rechtswidrig verhalten? Immerhin gibt es ja sogar ein Grundrecht auf umfassende Rechtsaufklärung, auch wenn das bislang kaum bekannt ist. Es erlaubt vermeintlich Ohnmächtigen, machtvolle Fremdbestimmung wie in diesem Fall zu verhindern, wenn sie nicht mit entsprechenden Gesetzen, Rechtsnormen, Verordnungen begründet wird.

Selbst diktatorisch geführte Gesellschaften halten sich meist an die Vereinbarungen des Volkes, damit nicht jeder machen kann, was er will und irgendwann nur noch Faustrecht gilt.

Politik, Recht, Mahnverfahren, Philosophie und Gesellschaft

Provision?

Wir haben ein Haus gekauft und der Makler verlangt nun 5,9% Provision die wir aus unterschiedlichen Gründen nicht bereit sind zu zahlen.

-Laut dem Verkäufer der Immobilie hat nicht der Makler selbst die Immobilie verwaltet, sondern seine Ehefrau die nicht als Makler tätig ist, auch hat sie den Besichtigungstermin vereinbart und durchgeführt.

Der Makler hat keinen schriftlichen Maklervertrag aufgesetzt und auch im Expose stand zwar die Provisionshöhe, jedoch in keinster weise in welcher Form dieser Anspruch geltend gemacht wird. (Suggestiv im Kaufpreis inbegriffen)

Nachdem die von der "Maklerin" vorgeschlagene Bank die Finanzierung abgelehnt hatte, haben sind wir von der Kaufinteresse zurückgetreten, erst über einen Monat später haben sich die Verkäufer privat bei uns gemeldet und uns mitgeteilt, das sie eine andere Finanzierungsmöglichkeit gefunden hatten. Über einen Finanzmakler, der dann alles weitere geregelt hatte, ist der Kauf dann zustande gekommen, nicht durch das wirken das Maklers.

Nach dem ersten Kontakt per Mail, hat uns der Makler die Adresse der Immobilie genannt, damit wir sie uns schon einmal vor dem Besichtigungstermin ansehen können, somit wäre uns die Immobilie bereits vor dem "Vertragsabschluss" bekannt gewesen.

Da die "Maklerin" mit uns Verhandlungen über die Provision führen wollte, hatten wir nie einen genauen Prozentsatz. Stand im Expose 5,9%, so schlug sie 4,5 vor, später waren sie bereit auf 3,5% zu senken. Zu diesen Verhandlungen selbst kam es aber nie, so das auch vor dem Kauf nie eine Einigung zustande kam. Erst nach Kauf der Immobilie kam eine Forderung der vollen 5.9%, davor die Information, das deren Anwalt bereits Informiert sei. Für die Verhandlungsabsichten des Maklers steht die Verkäuferin als Zeugin bereit.

Im weiterem Kontakt mit den Verkäufern verhielt sich die "Maklerin" in höchsten Maße unprofessionell, beleidigte, drohte den Verkäufern und verlangte Zb. das die Verkäufer unseren Teil der Provision ebenfalls zahlen sollten, beauftragten die Verkäufer mit uns Kontakt aufzunehmen, für die Zahlung der Provision, statt sich mit uns persönlich in Verbindung zu setzen etc. was meines erachtens nach einen schweren Vertrauensbruch darstellt.

Wir waren nie im Büro des Maklers, wir wurden auch nicht über die vertraglichen Pflichten und Rechte (Zahlung, Aufträge des Maklers, Widerrufsrecht etc. informiert).

 Der Kontakt der "Maklerin" trat ausschließlich über mich in Kraft, ich bin aber weder Käuferin , noch Mitinhaberin der Immobilie

Recht, Immobilienmakler, Provision, Wirtschaft und Finanzen

Wie funktioniert das eigentlich genau wenn eine Strafanzeige eingestellt (fallen gelassen) wurde?

Ich wurde mit 16 (inzwischen einige Zeit her vllt 4 jahre) mit einer geringen Menge Gras erwischt. Klassischer Ablauf erstmal Mutti anrufen dann ab ins Polizei Auto und auf die Wache dort wurden Bilder gemacht und Fingerabdrücke genommen. Kurz und knapp einige Monate ging der ganze Zirkus bis dann Post vom Jugendamt kam ich solle doch 3 mal an einem Präventionsseminar teilnehmen dann würde der Staatsanwalt von einer Strafe absehen.

Wieder gewartet, dann kam der Brief Anzeige fallen gelassen lalala... Führerschein Antrag ist auch durchgegangen ohne Problem sogar extrem schnell.

Damals beim „Verhör“ hat der Polizist mir auch gesagt es kann zu einem Test kommen und das der Verstoß gegen das BtmG der Führerscheinstelle mitgeteilt wird.

Wurde auch schonmal nüchtern wie ein Brot angehalten... da wurde mit zwar unterstellt von einem Polizisten ich hätte kokain zu mir genommen (noch nie damit in Berührung gekommen) und mein Pupillen Reflex wäre komisch (was kompletter Quatsch ist) aber es hat zu keinem Test geführt obwohl ich sogar angeboten habe so einen zu machen...

jz meine eigentlichen Fragen.

Wenn ich in eine Verkehrskontrolle komme kann mich diese Anzeige belasten und zu irgendwelchen Drogentests führen ? (Rauche nämlich ab und zu noch Gras aber normalerweise sehr selten)

Kann ich diesen Eintrag löschen lassen falls er überhaupt existiert ?

Hatte deshalb ewig Angst den Führerschein zu machen hab jz aber die theorie Prüfung abgelegt und in 1-2 Monaten die praktische Prüfung... kann es noch zu einem Test kommen (habe jz mal vorsichtshalber aufgehört zu konsumieren will es aber trotzdem wissen) ?

Polizei, Recht, Drogentest, Führerscheinstelle

Abzocke über Termine zu Unzeiten in Wohnungs-Genossenschaft?

Meine Wohnungsgenossenschaft hat einen neuen 10-Jahres Vertrag mit der Firma ISTA abgeschlossen um neue Rauchmelder in allen Wohnungen und allen Räumen zu installieren.

Auf der Termin-Mitteilung steht geschrieben, dass der Termin für mich und vermutlich viele weitere Wohnungen ausgerechnet am 2. Ferientag der Sommerferien vorgesehen und wahrzunehmen ist. Sollte jemand verhindert sein, ist ein Einzeltermin möglich. Dafür soll der Mieter aufkommen.

Nun bin ich der Meinung, dass der Hinweis zu den Kosten völlig inakzeptabel und impertinent ist. Hier wird den Genossenschaftsmitgliedern zu dem Zeitpunkt (2. Ferientag in den Sommerferien) ein Termin oktroyiert, dessen Abänderung mit unzumutbaren Kosten verbunden ist. Dies ist massiv unangemessen und mir gibt Anlass zur Empörung.  Das dreist anmutendes Auftreten, hinsichtlich des Versuchs Kosten für die Terminfindung den Genossenschaftsmitgliedern aufzubürden, um einem externen Unternehmen zusätzlichen Umsatz angedeihen zu lassen, verstößt doch gegen genossenschaftliche Statuten, Fairkultur und verantwortungsvolles Wirtschaften. Die Verwaltung sollte doch für die Mitglieder da sein und nicht etwa nicht tragbare Vertragspartner bevorteilen. Seht ihr das genauso? Welche Argumenratioshilfen könnt ihr mir geben, um meinen Standpunkt besser vertreten zu können gegenüber der Genossenschaft

Wohnung, Recht, Wohnungsgenossenschaft, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

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