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Falsche Noten im Abiturzeugnis?

Hallo,

Man betrachte den Fall, dass eine Person X, eine offizielle Notenübersicht über die erbrachten Abiturergebnisse überreicht bekommen hat. Eine Note, entspricht dabei vermutlich nicht der Realität.

(Die Lehrkraft bestätigte auf Nachfrage, dass sie max. 13 Punkte in diesem kompletten Abitur-Fach vergeben hätte)

In der Notenübersicht über die Abi-Ergebnisse sind jedoch bei Person X, 15 Punkte in diesem Fach eingetragen.

(Diese wurden auch korrekt zum Endnotenschnitt verrechnet, der somit vermutlich auch falsch wäre)

Es geht um die Abiturnote in der mündlichen Prüfung!

Die Lehrkraft hatte auf Nachfrage anderer Schüler verkündet, dass in ihrem Colloquiums-Kurs max. 13 Punkte erreicht wurden. Person X hat einen Notenübersicht über die, in den Abiturprüfungen erlangten Noten bekommen. Dabei stehen im besagten Fach (in dem laut Lehrkraft nur max. 13 Punkte vergeben wurden) 15 Punkte.

(Auf der Notenübersicht, die übrigens nicht dem Abiturzeugnis entspricht, findet sich auch eine komplette Hochrechnung auf den gesamten Abi-Schitt.)

Nach dem Erhalt dieser Übersicht, kann der Schüler sich entscheiden, ob er mit seinem Abischnitt zufrieden ist oder sich durch Nachprüfungen verbessern möchte.

Person X hat aufgrund des, durch die vermeintlich falsche Note, eine Nachprüfung ausgeschlagen, da sie ihren Wunsch-Schnitt erreicht hatte.

Würde jetzt die Note der besagten mündlichen Prüfung verschlechtert werden, würde sich der gesamte Abiturschnitt verschlechtern. Bei diesem hätte X in die Nachprüfung müssen, um seinen benötigten NC zu bekommen.

Wie sieht das jetzt aus, wenn Person X durch den vermeintlichen Fehler der Schule, die Nachprüfung ausgeschlagen hat und somit einen Nachteil erhält?

Darf die Schule in diesem Fall den Fehler korrigieren?

Kann man dagegen rechtlich vorgehen?

Darf die Schule im Nachhinein die Note nach unten korrigieren, wenn es sich um einen Fehler handelt und die Leistung des Schülers X in der Realität nicht den 15 Punkten entsprochen hat?

Wie sieht es mit der Rechtslage dazu aus?

Vielen Dank schon mal!

Schule, Fehler, Noten, Recht, Abitur, Gymnasium, Zeugnis, Notenschnitt, Ausbildung und Studium

Muss ich auf eine Inkassoforderung mit falscher Anrede reagieren?

Hallo,

ich habe auf der Website Xing vor einem Jahr ein Abonnement zur Laufzeit eines Jahres zu einem stark vergünstigten Preis erstellt. Ich habe vergessen diesen zu kündigen und dieser wurde zu doppeltem Preis nun für ein weiteres Jahr fortgeführt.

Ich bin gegenwärtig Student und habe auf Grund von Corona nicht das Geld 100 Euro für einen Premiumaccount zu zahlen, den ich nicht benutze.

Das Konto was ich beim ersten Mal angegeben habe für die Zahlung existiert nicht mehr, weshalb Xing auch nicht das Geld von mir abheben kann.

In meiner Rechnungsadresse habe ich zufällige Buchstaben "djdjksdk" angegeben aber auf meinem Profil steht mein echter Name.

Natürlich hat Xing mir nun viele Zahlungserinnerungen geschickt und auch tatsächlich ein Inkassounternehmen eingeschaltet. Das Problem dabei ist, dass die Kontaktierung von beiden nur per Mail stattfand und ich immer als "djdjksdk" angesprochen wurde. Des Weiteren wurde auch versucht eine Zahlungserinnerung per Brief an mich zu schicken, doch dieser kam nicht an, weil er ja an "djdjksdk" ging.

Meine Frage ist jetzt, sollte ich auf die Forderung des Inkassounternehmens reagieren? Sie sprechen mich halt nicht mit meinem richtigen Namen an und ich weiß nicht, ob ich mich deswegen aus der Sache rausmogeln kann, da ich wirklich nicht das Geld besitze, um es zu zahlen.

Eigentlich würde ich es ja komplett ignorieren aber tatsächlich hat das Inkassounternemen meine richtige Adresse, nur nicht den richtigen Namen. Sie könnten es mit dem Namen auf dem Profil natürlich versuchen aber das ist nun mal nicht meine Rechnungsadresse.

Kann mir hier jemand empfehlen, wie ich zu reagieren habe?

Rechnung, Recht, Inkassounternehmen, Jura

Beim 'klauen' erwischt was passiert jetzt?

Guten Tag,

Mir ist Heute etwas sehr sehr dummes passiert. Ich war in der Innenstadt in einem Büchergeschäft dort habe ich mich nach neuen Comics umgesehen. Habe mich dann für eine Bücherreihe von Star Wars entschieden. Es waren insgesamt 6 Bücher im Wert von 90 Euro.

Ich Habe die Bücher dann in der Hand gehabt und wollte ins Erdgeschoss um zu bezahlen. Auf dem Weg ins Erdgeschoss wurde ich angerufen. Da dies ein für mich sehr wichtiger Anruf aus persönlichen Gründen (die ich hier nicht erläutern will) bin ich sofort ans Handy gegangen. Wichtig hierbei ist ich habe mit Air-Pods telefoniert weshalb ich die Außenwelt nicht mehr so richtig war genommen habe.

Da der Laden am Rande eines Bahnhofes war habe ich geistesabwesen den Laden verlassen um besseren Empfang zu haben. keine 3 Meter außerhalb des Ladens kam mir die Verkäuferin hinterher gerannt und in dem Moment wusste ich auch schon was ich falsch gemacht habe. Bin dann direkt ohne Wiederrede mit der Verkäuferin in den Laden gegangen und wollte die Bücher wieder an ihren Platz legen da ich einfach so schnell wie möglich wieder weg wollte (aus persönlichen Gründen) Die Verkäuferin hat aber darauf bestanden die Polizei zu rufen (was ich auch verstehen kann)

Erst kam dann der Ladendetektiv der meine Personalien aufgenommen hat und daraufhin die Polizei. Ich war von Anfang an kooperativ und ruhig und habe daraufhin meine Sicht der Dinge erklärt. Die Polizei meinte auch zu mir dass ich sehr kooperativ wirke und sie es auch so vermerken wollen. Ich habe daraufhin einen Zettel ausgefüllt wo meine Personalien vermerkt wurden und ich die Tat zugeben konnte oder eben nicht zugeben. Ich habe dann angekreuzt dass ich die Tat nicht begangen habe weil ich nicht vorhatte die Ware zu stehlen. So hatte es mir die Polizei auch empfohlen. Musste dann noch kurz einmal schriftlich meine Sicht der Dinge vermerken und habe dann noch Hausverbot bekommen und durfte dann gehen.

Nun zu mir. Ich bin männlich 21 Jahre alt arbeite selber beim Staat und hatte noch nie etwas mit der Polizei zu tun. Ich sehe aber trotzdem ein dass ich hätte meinen Kopf einschalten müssen. Trotzdem hatte ich nie die Absicht die Ware zu klauen. Die Verkäuferin war ich sage mal etwas runder und es wäre ein leichtes gewesen einfach weg zu laufen tat ich aber nicht weil mir in dem Moment selber bewusst war wie dumm das von mir gewesen ist.

Nun mein Frage da mir komplett die Erfahrung fehlt... wie geht das jetzt weiter ?

Die Polizei hat meine Personalien und meine Aussage. Was kommt jetzt als nächstes auf mich zu ?

Liebe Grüße und Danke für alle Antworten.

Polizei, Recht, Diebstahl

Ilegale Hausdurchsuchung seitens der Polizei?

Hallo liebe Community

Ich hatte eine Hausdurchsuchung bei der mir zwei Handys und ein PC (gehören alle meinem Vater) mitgenommen wurden. Mir wurden zwei Beschlüsse gegeben, worauf die Gründe der Hausdurchsuchung stehen. Beide aber nur auf meinem Namen (Wahrscheinlich Fehler von der Sekretärin des Richters. Keine Unterschrift, nur ein Stempel mit dem Namen des Richters). Das Haus gehört auch meinem Vater (Ich lebe noch bei ihm) und wie ich es gelesen habe, sind Durchsuchungen von Eigentum anderer Personen nur bei Vergehen wie z.B. Steuerhinterziehung, Mord oder gleichwertigem legitim. Mir wurde vorgeworfen, ich hätte auf Facebook eine Seite mit dem Namen: "Pädophil-Watchlist" erstellt und dazu zwei Bilder (von seinem Facebook Profil) eines Polizisten dort gepostet, mit der Überschrift: "Achtung vor diesem Pädophilen [Sein Name, Name seines Wohnorts (Dorf, nicht Straße und Hausnummer) und seine Arbeit].

Das stimmt natürlich nicht und auch wenn ich sein Facebook-Profil kenne und seine öffentlichen Facebook Bilder auf dem PC meines Vaters gespeichert habe, ist diese Durchsuchung dann trotzdem legitim? Als Anschuldigung wird mir "Verleumdung" vorgeworfen, aber ich habe den Polizisten zwei Mal in meinem Leben gesehen und kenne ihn auch nur vom sehen. Er hat Mal eine Frau im Zug "Zick hier nicht so Rum du Kuh" beschimpft und das bekam ich mit und habe gegen ihn damals eine Beschwerde eingereicht.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und wie ich dafür sorgen kann, das mein Vater seine Geräte schnell wieder bekommt. Denn obwohl ich die Polizisten auf den fehlerhaften Durchsuchungsbeschluss aufmerksam machte, drohten sie mir lieber, als sich die Schreiben selbst anzuschauen.

Ich bedanke mich schonmal im Voraus

Edit: Ich habe gerade einen Anruf der Polizei bekommen. Am Montag soll ich alles wieder abholen, da es DOCH illegal war

Polizei, Recht, Hausdurchsuchung

Eigene Webseite, Impressum: Und was wenn man nicht die Privatadresse öffentlich angeben will (könnte ja sonst wer auf einmal vor der Tür stehen)?!?

Hallo, ich fange gerade an mich zu informieren, was es heißt eine eigene Webseite zu erstellen. Ein Auszug aus einem Artikel der mich verwirrt: "Anschrift des Betreibers

Es muss eine ladungsfähige Anschrift hinterlegt werden – eine Postfachadresse ist also nicht ausreichend. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften muss als Adresse der Sitz genannt werden." https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/impressumspflicht/2179271.html

Bis jetzt hab ich gedacht, man muss nur eine Postfachadresse angeben. Was für mich auch schon Alarmglocken schrillen lässt, da ich NICHT MEINE PRIVATE WOHNADRESSE IM INTERNET ANGEBEN WILL (hallo?!) und das Mieten eines Postfaches teuer zu sein scheint (und ich für eine hobby/ehrenamtliche Webseite nicht Geld ausgeben will, das ich nicht habe).

Aber jetzt lese ich man soll den Sitz angeben... und was wenn man vom "Home Office" arbeitet? Heißt das etwa, dass selbstständige Journalisten, die von zuhause aus arbeiten und publizieren, ihre Wohnadresse angeben müssen?!

Und dann soll man auch noch eine Kontaktadresse angeben, bei der man eine Antwort inerhalb von 60 Minuten "gewährleisten" kann... ?

Klingt erstmal alles ziemlich absurd und ich hab noch null durchblick... Würd mich bedanken, wenn es mir jemand erklärt der sich (wirklich) damit auskennt, bitte?

Ich will mir eine Webseite anschaffen bei der ich z.B. Youtube Videos (/Berichte auf Youtube) vorstelle und verlinke. Und zudem würde ich von mir übersetzte Artikel verlinken oder (vielleicht) veröffentlichen. Auf der Webseite will ich allerdings nichts verkaufen oder anbieten. Also würde es wohl nicht als ein Unternehmen gelten sondern unter Journalismus fallen, nehme ich an. Ich hätte keine direkten Einnahmen durch diese Seite und würde auch keinen Service über diese anbieten. Allerdings wäre sie natürlich auch nicht privat sondern "Meinungs bildend" oder so.

Ich verstehe, dass man für rechtliche Fragen nicht anonym Sein kann (weshalb seiten wie Psiram, soweit ich es versteh, eigentlich nicht existieren dürften) aber es kann doch nicht sein dass man seine private Wohnadresse angeben muss (öffentlich einsehbar) wenn man kein eigenes Büro hat und keinem Verein oder Organisation angehört... oder? :-/

Was wenn auf einmal Antifa vor der Tür steht weil man einen Artikel verlinkt oder veröffentlicht hat, der Israels Umgang mit den Palästinensern kritisiert...?

Auch unabhängig von diesem Beispiel, denke ich, dass jeder versteht wovon ich rede.

Schon mal danke für jede Hilfe

Liebe Grüße

L.

Internet, Webseite, Recht, Privatsphäre, Home Office, Impressum, Impressumspflicht, Pressefreiheit

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