Muss ein gesetzlicher Betreuer Angehörige informieren?
Hallo, ein Verwandter hat einen gesetzlichen Betreuer zur Unterstützung (eingesetzt von den Kindern).
Dieser informiert die Angehörigen nicht / stimmt sich nicht ab und trifft Entscheidungen, die gegen den Willen des Betreuten stehen.
nun würden weitreichende negative Entscheidungen vom Betreuer getroffen, die nicht weitergetragen wurden.
frage:
* der Betreuer muss nicht informieren, oder?
* er muss auch keine externe a Meinung einholen von Angehörigen, oder?
* wie können die Angehörigen die Entscheidungen des Betreuers rückgängig machen?
danke
1 Antwort
Ein gesetzlicher Betreuer wird nicht durch Privatpersonen bestellt, sondern durch das Amtsgericht als Betreuungsgericht. Das Betreuungsgericht ist auch für die Überwachung des Betreuers zuständig. Versuche erstmal direkt mit den Betreuer in Kontakt zu treten. Solltest du die Vermutung haben, dass der Betreuer pflichtwidrig handelt, kannst du auch das Betreuungsgericht hiervon in Kenntnis setzen.
Der Betreuer hat aber grds. keine Mitteilungspflichten an Angehörige. Er handelt lediglich zum Vorteil des Betroffenen. Erwägungen Dritter muss er bei seinen Entscheidungen grundsätzlich nicht beachten.
Danke für die Info. Was macht man deiner Meinung nach, wenn der Betreuer gegen den Willen des Betreuten (und der kompletten Familie) handelt?