Kann die GEZ Mahngebühren vollstrecken?

14 Antworten

Ja, das dürfen sie. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen sind nach Erhalt der Mahnung sofort vollstreckbar, da braucht es keinen von einem Gericht erlassenen Titel. Du solltest schnell bezahlen, denn sonst kommen die Vollstreckungskosten, die auch nicht viel niedriger sind, auch noch dazu.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, das dürfen sie. Wenn du nicht rechtzeitig gezahlt hast, warst du "in Verzug", daher durften sie dir Mahngebühren in Rechnung stellen und diese auch eintreiben, notfalls einklagen.

Immerhin hast du durch deine verspätete Zahlung bei der GEZ (genau gesagt beim Beitragsservice) Zusatzarbeit verursacht und dafür wollen sie berechtigterweise eine Entschädigung.

Ich würde an deiner Stelle schnell zahlen, denn mit der Zwangsvollstreckung wird es nur noch viel teurer - und sie sind im Recht, also irgendwann musst du ohnehin zahlen. Du entscheidest jetzt, wieviel noch dazu kommt.

Selbst für 1 cent könnten sie kostenpflichtig vollstrecken... und die Vollstreckungskosten habe nichts mit der Forderung zu tun sondern mit dem Aufwand der Vollstreckung.

Ja die GEZ kann und macht es auch. Die beauftragen ein Inkassounternehmen und dann wird es richtig teuer.


FordPrefect  28.06.2020, 08:01
Ja

Nein

die GEZ kann und macht es auch.

Die GEZ gibt es schon seit 2013 nicht mehr.

Die beauftragen ein Inkassounternehmen

Nein. Es handelt sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung, und die kann direkt vollstreckt werden.

und dann wird es richtig teuer.

Das immerhin ist richtig.

Insgesamt war eine Summe von 60,50€ offen, wovon 29,50€ nur Mahngebühren, Säumniszuschlag etc. sind.

Held.

Jetzt habe ich eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung erhalten,

Logisch.

weil sie die Mahngebühren auch haben wollen.

Selbstverständlich. Der Beitragsservice erlässt Kostenbescheide, die als öffentlich-rechtliche Forderung direkt vollstreckbar sind.

Dürfen die das wegen so lächerlichen 29€

Ja.

und ist das überhaupt verhältnismäßig?

Irrelevant. Du bist zahlungssäumig, und damit ist die Forderung insgesamt korrekt und somit vollstreckbar.