warum werden ARD und ZDF nicht verschlüsselt und wer die Gebühren bezahlt kann sie schauen wer nicht halt nicht so wie bei SKY usw?

9 Antworten

Das sehe ich absolut auch so. Ich kann es nicht verstehen, dass es nicht gemacht wird.

Das wäre gegen die Vereinbarungen aus dem Rundfunk-Staatsvertrag. Demnach müssen öffentlich-rechtliche Rundfunkmedien aus TV und Radio jederzeit mit jedem Standardempfänger ohne technische Hürden frei empfangbar sein.

Nuwida  29.01.2024, 20:53

Funktioniert so aber leider auch nicht mehr

0
Gnurfy  30.01.2024, 14:08
@Nuwida

Natürlich funktioniert das auch noch weiterhin unverschlüsselt und kostenlos.

0

Das ist wohl auch historisch bedingt. Die Oeffentlich-rechtlichen waren zuerst da, haben das jahrzehntelang etabliert und wollen jetzt nicht so einfach leer dastehen.

Das geht leider nicht so einfach, da sie eine Grundversorgung anbieten müssen. Und das geht nicht, wenn man das verschlüsselt.

Allerdings wäre die Frage, ob das derzeitige aufgeblähte Angebot noch irgendetwas mit Grundversorgung zu tun hat. Wenn man hier ansetzt, dann könnte man das Angebot auf das Notwendigste reduzieren und dadurch auch den Beitrag auf ein vernünftiges Maß reduzieren.

bergsteiger4711  27.01.2024, 00:24

Das geht schon. Auch wenn sie eine Grundversorgung anbieten, muss derjenige noch lange kein TV schauen.

0
Von Experte Haruktora bestätigt

Ich gebe dir hier mal kurz zusammengefasst die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu deiner Frage wieder:

1. Die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geregelte Rundfunkfreiheit dient nach dem BVerfG der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung, so dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in größtmöglicher Breite und Vollständigkeit Ausdruck finden muss. Dabei ist es Aufgabe des öffentlich-rechtlichen (ör) Rundfunks objektiv und neutral durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, Vielfalt zu sichern und Orientierungshilfe zu bieten. Dies gilt gerade zu Zeiten mit vermehrten komplexen Informationen einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News und Deep Fakes insbesondere im Internet andererseits, wie das BVerfG erst im Jahr 2021 betont hat. Neben dem hohen Infoanteil von mehr als 50% richtet sich der ör Rundfunk mit Unterhaltungs- und Bildungsangeboten an alle Bevölkerungsschichten einschließlich Minderheiten. Damit ist er nach BVerfG ein wichtiger Grundpfeiler unserer Demokratie, die nur bei einer möglichst umfassenden Information der Bevölkerung funktionieren kann (anders in Autokratenstaaten wie Russland, Ungarn, Türkei).

2. Diese, dem ör Rundfunk von der Verfassung übertragene Aufgabe können nach dem BVerfG private Programmanbieter, seien sie durch Werbung oder Abonnements finanziert, systembedingt nicht erbringen; ihr Programmangebot beruht darauf, möglichst viel Geld zu verdienen, d. h. sie müssen notgedrungen ein massenattraktives Programmangebot verbreiten, das die kaufkräftige und konsumaktive Bevölkerungsschicht bis zum Alter von 50 Jahren anspricht. Dieser Gewinnorientierung der Privaten steht die Gemeinnützigkeit der ör Sender gegenüber. Daher sind die ör Rundfunkanstalten mit ihrer Unabhängigkeit von staatlichen und wirtschaftlichen Interessen und ihrem umfassenden Programmangebot nach der Rechtsprechung des BVerfG die notwendige Voraussetzung für die Zulässigkeit privater Rundfunkanbieter. Die Existenz des ör Rundfunks ist daher nach BVerfG zwingend erforderlich.

3. Damit die ör Rundfunkanstalten die ihnen verfassungsrechtlich übertragene Aufgabe wahrnehmen können, steht ihnen gegenüber den Ländern, die nach dem Grundgesetz für die Gesetzgebung über den Rundfunk zuständig sind, ein grundrechtlicher Finanzierungsanspruch zu. Die Länder müssen daher dafür sorgen, dass den Rundfunkanstalten die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Eine Finanzierung des ör Rundfunks aus Steuern oder Werbung ist wegen der damit verbundenen Abhängigkeiten von Politik oder Wirtschaft unzulässig. Ebenso unzulässig ist die Verschlüsselung der für die Allgemeinheit bestimmten ör Programme, weil dann eben gerade nicht jeder in jedem Moment Zugriff auf die Programme haben kann. Es bleibt also nur die unmittelbare Finanzierung durch die Bürger mit dem Rundfunkbeitrag.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung