warum werden ARD und ZDF nicht verschlüsselt und wer die Gebühren bezahlt kann sie schauen wer nicht halt nicht so wie bei SKY usw?

11 Antworten

Von Experte Haruktora bestätigt

Ich gebe dir hier mal kurz zusammengefasst die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu deiner Frage wieder:

1. Die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geregelte Rundfunkfreiheit dient nach dem BVerfG der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung, so dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in größtmöglicher Breite und Vollständigkeit Ausdruck finden muss. Dabei ist es Aufgabe des öffentlich-rechtlichen (ör) Rundfunks objektiv und neutral durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, Vielfalt zu sichern und Orientierungshilfe zu bieten. Dies gilt gerade zu Zeiten mit vermehrten komplexen Informationen einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News und Deep Fakes insbesondere im Internet andererseits, wie das BVerfG erst im Jahr 2021 betont hat. Neben dem hohen Infoanteil von mehr als 50% richtet sich der ör Rundfunk mit Unterhaltungs- und Bildungsangeboten an alle Bevölkerungsschichten einschließlich Minderheiten. Damit ist er nach BVerfG ein wichtiger Grundpfeiler unserer Demokratie, die nur bei einer möglichst umfassenden Information der Bevölkerung funktionieren kann (anders in Autokratenstaaten wie Russland, Ungarn, Türkei).

2. Diese, dem ör Rundfunk von der Verfassung übertragene Aufgabe können nach dem BVerfG private Programmanbieter, seien sie durch Werbung oder Abonnements finanziert, systembedingt nicht erbringen; ihr Programmangebot beruht darauf, möglichst viel Geld zu verdienen, d. h. sie müssen notgedrungen ein massenattraktives Programmangebot verbreiten, das die kaufkräftige und konsumaktive Bevölkerungsschicht bis zum Alter von 50 Jahren anspricht. Dieser Gewinnorientierung der Privaten steht die Gemeinnützigkeit der ör Sender gegenüber. Daher sind die ör Rundfunkanstalten mit ihrer Unabhängigkeit von staatlichen und wirtschaftlichen Interessen und ihrem umfassenden Programmangebot nach der Rechtsprechung des BVerfG die notwendige Voraussetzung für die Zulässigkeit privater Rundfunkanbieter. Die Existenz des ör Rundfunks ist daher nach BVerfG zwingend erforderlich.

3. Damit die ör Rundfunkanstalten die ihnen verfassungsrechtlich übertragene Aufgabe wahrnehmen können, steht ihnen gegenüber den Ländern, die nach dem Grundgesetz für die Gesetzgebung über den Rundfunk zuständig sind, ein grundrechtlicher Finanzierungsanspruch zu. Die Länder müssen daher dafür sorgen, dass den Rundfunkanstalten die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Eine Finanzierung des ör Rundfunks aus Steuern oder Werbung ist wegen der damit verbundenen Abhängigkeiten von Politik oder Wirtschaft unzulässig. Ebenso unzulässig ist die Verschlüsselung der für die Allgemeinheit bestimmten ör Programme, weil dann eben gerade nicht jeder in jedem Moment Zugriff auf die Programme haben kann. Es bleibt also nur die unmittelbare Finanzierung durch die Bürger mit dem Rundfunkbeitrag.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Durgadas  03.06.2025, 02:16

Ja ist super, ABER:
Und wieso löst man dies nicht fair über eine prozentuale Steuer?

So zahlt z.B. ein Künstler der von 700€ im Monat lebt und alleine wohnt, sowie ein kleines Dachatelier gegenüber mit 12qm hat doppelt, also 40€, während man in einer 5er WG 4€ zahlt oder auch die klassische Familie - z.B. mit 2 Lehrern als Eltern, die 7000€ rum Netto haben (also das 10fache als der Künstler) mit 2 Kindern, zahlen pro Nase 5€.

Im Verhältnis zum Lohn gerechnet, also prozentual zahlt der Künstler knapp 6% seines Lohns als Rundfunkgebühr.

Die exemplarischen Eltern oder ein Manager mit Frau lebt und 35000€ Netto im Monat hat, zahlt 0,07% bis 0,03% seines Lohns an die GEZ.

Das ist derart eklatant ungerecht, dass ich persönlich es unvertretbar finde, ja einen Skandal. Man muss vereinfachen, aber dies ist unverschämt und unzumutbar. Zumal es auch einfach eine Steuer ist. Die Argumentation der Gegenleistung ist doch absurd, die Gegenleistung von Steuern ist, dass es Straßen, Infrastruktur, Schulen ein Land etc. gibt, jede Steuer hat eine Gegenleistung.
Ich bin für eine Rundfunksteuer, verdient man nichts und kann somit nichts zahlen, muss man auch nichts zahlen.....

gorbi210  05.06.2025, 22:04
@Durgadas

Nach BVerfG ist einfach keine Steuer, sondern ein Beitrag. Und in unserem Rechtsstaat zählt zum Glück diese Entscheidung noch.

Durgadas  10.06.2025, 14:47
@gorbi210

Leider hat das BVerfG dann über eine sehr ungerechte Finanzierung entschieden, was ich schräg finde. Was ist überhaupt die Rechtsgrundlage, dass man einen Zwangsbeitrag dafür verlangen darf?
Ich meine es kommt ja auch nicht das Straßenbauamt und will 20€ monatlich.

Durgadas  10.06.2025, 14:48
@gorbi210

Es stellt für dich also kein Problem dar, dass der eine 40€, der andere 4€ Beitrag zahlt? Finde ich schräg.

Das geht leider nicht so einfach, da sie eine Grundversorgung anbieten müssen. Und das geht nicht, wenn man das verschlüsselt.

Allerdings wäre die Frage, ob das derzeitige aufgeblähte Angebot noch irgendetwas mit Grundversorgung zu tun hat. Wenn man hier ansetzt, dann könnte man das Angebot auf das Notwendigste reduzieren und dadurch auch den Beitrag auf ein vernünftiges Maß reduzieren.


Ontario  28.06.2024, 12:48

Ich denke da noch an die Anfangszeiten der Fernsehübertragungen.. Einige Stunden kamen Übertragungen und um Mitternacht kam dann dieses "Aufwecksignal".

Heute läuft durchgängig dass Fernsehen Meist Wiederholungen , Werbungen ohne Ende und sinnloses Zeugs, nur um die Zeit auszufüllen.

Das könnte Mans ich ersparen.. Warum braucht man bei den Nachrichten teilweise bis zu 3 Ansager ? Was die zu berichten haben, könnte auch eine Person vorlesen.

Da aber Gedl bei den Sendern keine Rolle spielt, die Kasse aber knapp wird, dann ruft man nach den Gebührenzahlern

Durgadas  03.06.2025, 01:52

Allerdings. Weg mit Unterhaltung wie Tatort und Co, was eh nur gelangweilte Renter schauen.

bergsteiger4711  27.01.2024, 00:24

Das geht schon. Auch wenn sie eine Grundversorgung anbieten, muss derjenige noch lange kein TV schauen.

Das sehe ich absolut auch so. Ich kann es nicht verstehen, dass es nicht gemacht wird.

Das ist wohl auch historisch bedingt. Die Oeffentlich-rechtlichen waren zuerst da, haben das jahrzehntelang etabliert und wollen jetzt nicht so einfach leer dastehen.


Durgadas  03.06.2025, 01:56

Stehen ja nicht leer da, sie haben einen großen Fanclub, den sie ohne die Zwangssteuer nie bekommen hätten. Können dann ja mit 20% der bisherigen Größe weitermachen und den Schwachsinn wie Tatort und Böhmermann rauswerfen oder Sport.

Es geht nicht darum zu verbieten das Zeug zu schauen. Es muss nur eben bezahlt werden.

Der Staat ist verpflichtet ein Rundfunk und TV Programm zu haben das nicht von Privaten Organisationen bezahlt wird. Und das dieses Programm auch jeder Bürger empfangen kann.

Und da ist eben auch nicht unwichtig das es 2 Deutschlandweite und 16 Landessender gibt. Und das gleiche auch fürs Radio.

Warum diese Sender aber nochmal unterverzweigt sein müssen (mehrere Regional Radiosender) und jedes einzelne eine extra Führungsebene braucht die extra bezahlt werden muss ist eine andere Sache.
Aber wer soll das denn jetzt entscheiden welchen Sender es weitergeben darf und welchen nicht ? Es gibt eben keinen Oberchef des ÖR.

Das ist mehr oder weniger das Problem.


Durgadas  03.06.2025, 02:03

Und das Problem der völlig ungerechten Bezahlstruktur.
Beispiel: Künstler der von 700€ im Monat lebt und eine kleine Wohnung alleine hat und die Straße gegenüber ein Dachatelier mit 15qm zahlt 40€.
Der reiche Manager mit 20.000€ im Monat zahlt 5€, wie auch seine Frau und die zwei jungen erwachsenen Söhne, die noch daheim im Anwesen wohnen.
Während in der 5er WG auch 4€ fällig werden.
Wie soll man das dem Künstler oben erklären, dass er den 10fachen Beitrag, als die anderen zahlt?
Ich finde die Rundfunksteuer (das ist sie doch einfach!) sollte prozentual vom Lohn gerechnet werden. Dann wäre das fair.
Das mit keiner Gegenleistung bei Steuer ist doch Banane. Die Gegenleistung von Steuer ist dass ich hier in Deutschland eine Infrasturktur vorfinde von Schuler, über Autobahn bis Fußgängerzone. Die Gegenleistung der Beitragssteuer ist der ÖRR, verstehe da den Unterschied zur Steuer 0,000.

Yomo81  03.06.2025, 13:33
@Durgadas

Naja es wird eben pro Wohnung gerechnet. Was meiner Meinung nach völlig fair ist.
Ein System das Einkommen mit einbezieht macht das ganze sicher nicht fairer weil man irgendwo die Grenze ziehen muss. Und die die knapp über dieser Grenze sind das ganze Extrem unfair finden weil sie nur 5€ mehr verdienen als der andere und deshalb mehr zahlen.

Und du glaubst doch nicht im Ernst das die Kinder eines reichen Managers die ÖRR Gebühr selber zahlen.

Das ganze ist kritisch da gebe ich dir Recht, das liegt aber vorallem an der Struktur wie oben schon erwähnt. Das ganze muss unbedingt geschrumpft werden. Und die Gebühren halbiert werden. Dann passt das auch mit der Wohnungsgebühr.

Durgadas  10.06.2025, 14:49
@Yomo81

Nein natürlich zahlen die Kinder nicht, nur mathematisch pro Kopf gerechnet.
Ja da stimme ich dir zu.
Tatort killen (hihi) und Sport auch - Arte, Kultur und Politik bleibt.

Yomo81  10.06.2025, 15:33
@Durgadas

Das Programm bestimmen die IMMER. Was geschrumpft werden muss sind die einzelnen Sender. Man braucht aber nicht mehrere Radio oder TV Sender pro Bundesland.
Theoretisch reichen 1-3 Sender im TV. Regionalsender höchstens einen. Ich würde sogar sagen das man sicher nicht pro Bundesland einen braucht sondern pro Region. Mit Radio genauso.

Und alleine damit lässt sich vermutlich schon so viel einsparen das man bei ARD/ZDF vermutlich gar nix ändern muss.